Ob Lohnsteuer, Meldungen an die SV oder Umsatzstatistik: Meist geht Nichts ohne Steuerberater. Was aber, wenn …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Im Fall der zerstrittenen Gesellschafter der Suhrkamp GmbH (vgl. zuletzt Nr. 20/2013) hat das Insolvenzgericht jetzt …
Laut LAG Berlin-Brandenburg können Sie nur dann fristlos kündigen, wenn …
Der Deutsche Corporate Governance Codex (Unternehmens-Kodex) gibt die Richtlinien vor, nach denen die Vorstände und Geschäftsleiter börsennotierter Unternehmen ihr Gehalt ermitteln und darstellen sollen. Das ist Anhaltspunkt auch für GmbH-Geschäftsführer, die ihr Gehalt transparent machen wollen und so für zusätzliches Vertrauen in ihr Unternehmen werben.
Die Kodex-Kommission hat jetzt neue Vorschläge erarbeitet, mit denen das (geschwundene) Vertrauen in die Wirtschaft gestärkt werden soll. Sie empfiehlt, Gehaltsobergrenzen für die festen und die variablen Bezüge vorzugeben. Variable Gehaltsbestandteile sollten eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben (z. B. Gewinn über die letzten 4 Jahre). Die Abfindung zu Beendigung der Tätigkeit sollte nicht mehr als das 2‑fache der durchschnittlichen Jahresvergütung, die Abfindung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sollte nicht mehr als das 1,5‑fache der durchschnittlichen Jahresvergütung betragen.
Für die Praxis: Geschäftsführer, die ihre Vergütungssituation öffentlich stellen wollen, sind gut beraten, sich in Zukunft an diesen Vorgaben bzw. den dargestellten Höchstwerten zu orientieren. Die aktualisierten Leitlinien gibt es unter > https://corporate-governance-code.de > Kodex > Deutscher Corporate Governance Kodex.
Bis vor einigen Jahren war das Thema „Kartellvergehen“ nur etwas für große Unternehmen. Seit der Kronzeugenregelung (2002) und …
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Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klargestellt, dass bei fehlender Arbeitszeitvereinbarung …
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