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Volkelt-Briefe

Keine Steuererleichterung für Heimfahrten mit dem Firmenwagen

Leben Sie als Geschäfts­füh­rer inner­halb einer sog. dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung und nut­zen Sie …

den Fir­men­wa­gen am Wochen­en­de für die Fahrt zu Ihrem Haupt­wohn­sitz, kön­nen Sie die anfal­len­den Kos­ten steu­er­lich nicht gel­tend machen. Eine zusätz­li­cher Wer­bungs­kos­ten­ab­zug (Anzahl der Heim­fahr­ten x km zum Haupt­wohn­sitz x 0,30 €) ist nicht mög­lich (BFH, Urteil vom 28.2.2013, VI R 33/11).

Für die Pra­xis: Ein zusätz­li­cher Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für Heim­fahr­ten im Rah­men einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung ist nur dann mög­lich, wenn Sie mit dem Pri­vat-Pkw fah­ren (§ 9 Abs. 1 EStG). Zu prü­fen ist: Sie ver­ein­ba­ren für den Fir­men­wa­gen aus­schließ­lich dienst­li­che Nut­zung (even­tu­ell mit Fahr­ten­buch, aber ohne zusätz­li­che Lohn­steu­er nach der 1%-Methode) und nut­zen für die Heim­fahr­ten einen zusätz­li­chen Pri­vat-Wagen, für den Sie den Wer­bungs­kos­ten­ab­zug bean­spru­chen können.

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