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GmbH haftet für Mitarbeiter-Verstoß auf Facebook

Wirbt ein Mit­ar­bei­ter (hier: Kfz-Bran­che) auf sei­ner pri­va­ten Face­book-Sei­te in wett­be­werbs­wid­ri­ger Wei­se für Ihre Fir­ma, dann haf­ten Sie für die­se Wett­be­werbs­ver­stö­ße. Das gilt selbst dann, wenn Sie ..

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Die neuen Zahlen zur Geschäftsführer-Vergütung

BBE Media und Han­dels­blatt haben die Zah­len der neu­en Ver­gü­tungs-Stu­die für GmbH-Geschäfts­füh­rer ermittelt.

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Arbeitshilfen: IBAN und BIC (Rechner)

DownloadsArbeits­hil­fen: Rech­ner zur Ermitt­lung der IBAN (Über­wei­sungs­num­mer ermit­telt aus Kon­to­num­mer und BIC) bzw. zum Ermit­teln der BIC (Bank­leit­zahl)

 

 

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Arbeitsrecht: Kein Anspruch auf Weihnachtsgeschenke

Beschenkt der Arbeit­ge­ber auf der Weih­nachts­fei­er an die anwe­sen­den Mit­ar­bei­ter Geschen­ke (hier: IPad mini im Wert von rund 270 €), haben die nicht anwe­sen­de Mit­ar­bei­ter kei­nen Anspruch dar­auf, auch ein sol­ches Geschenk zu erhal­ten (Arbeits­ge­richt Köln, Urteil vom 18.10.2013, 3 Ca 1819/13).

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Weihnachten: Nutzen Sie „Vorbehalt“ und „Rückzahlung“

Vie­le Geschäfts­füh­rer unter­hal­ten sich in den nächs­ten Wochen mit ihren Mit­ar­bei­tern über die erreich­ten Zie­le und über Ziel­ver­ein­ba­run­gen für 2014. Wur­den außer­ge­wöhn­li­che Leis­tun­gen erbracht, kann der eine außer­ge­wöhn­li­che Aner­ken­nung erwar­ten. Beach­ten Sie bevor Sie ver­bind­li­che Zusa­gen machen:

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Haftung: So taxieren Sie richtig zwischen Risiko und Untreue

Solan­ge Sie als Mehr­heits-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer Ihre eige­ne GmbH füh­ren, wis­sen Sie, auf was Sie sich ein­las­sen. Sobald meh­re­re Gesell­schaf­ter mit im Boot sit­zen, wird es kom­pli­zier­ter. Die Erfah­rung lehrt: Alle zwei Jah­re kommt es in der Mehr­per­so­nen-GmbH zu Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten über die Geschäfts­po­li­tik. Dann wird es ernst. Auch „juris­tisch”. Vie­le geschäft­li­che Ent­schei­dun­gen sind Risi­ko-Ent­schei­dun­gen. Zahlt der Kun­de? Lie­fert der neue Lie­fe­rant pünktlich?

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Neu im Amt: Jetzt die Pensionszusage für 2014 angehen

Geschäfts­füh­rer, die erst seit kur­zem im Amt sind, soll­ten noch vor dem Jah­res­en­de prü­fen, ob Sie die Vor­aus­set­zun­gen für eine Pensions­zusage erfül­len. Die Pen­si­ons­zu­sa­ge der GmbH an ihren Geschäfts­füh­rer ist für klei­ne­re und mit­tel­gro­ße GmbH immer noch eine der bes­ten Mög­lich­kei­ten, die Steu­er­be­mes­sungs­grund­la­ge der GmbH dau­er­haft zu mindern.

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Planen Sie 2 bis 4‑jährige Steuerpause

Nach den ers­ten Ergeb­nis­sen der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen über die Kern­the­men zeich­net sich ab, dass es in der Steu­er­po­li­tik kei­ne neu­en Eck­da­ten geben wird. „Not­falls kön­nen wir bis 2017 auf neue Steuer­gesetze ver­zich­ten!“. So die CSU. Das geht vor allem zu Ihren Las­ten als Pri­vat­per­son. Sie wer­den – guter Ver­dienst vor­aus­ge­setzt – dop­pelt benach­teilgt. Ent­weder, indem Sie bei stei­gen­dem Geschäfts­füh­rer-Gehalt, immer näher an die Rei­chen­steu­er drif­ten. Oder, indem Ihr zusätz­li­cher Ver­dienst durch die kal­te Pro­gres­si­on über­propor­tional besteu­ert wird.

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Steuern: FA darf „bei Verdacht” länger prüfen

Hat die Betriebs­prü­fungs­stel­le Anhalts­punk­te dafür, dass es zu erheb­li­che Ände­run­gen gegen­über der Steu­er­ver­an­la­gung kom­men wird oder dass der Ver­dacht einer Steu­er­straf­tat oder einer Steu­er­ord­nungs­wid­rig­keit bestehen, kann sie den Prü­fungs­zeit­raum ohne aus­drück­li­che Begrün­dung ver­län­gern. Im Ein­zel­fall sogar auf bis zu 11 Jah­ren rück­wir­kend (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 26.9.2013, 13 K 4630/12 AO).

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Führung: Machen Sie Erfolge und Fehler sichtbar

Gute Ideen für´s Geschäft ent­ste­hen oft zufäl­lig. So wie für einen Kol­le­gen aus der Druck­bran­che: „Eigent­lich woll­ten wir nur den work­flow neu orga­ni­sie­ren und ein Maschi­ne neu stel­len“. Seit­dem steht das Sperr­la­ger für feh­ler­haf­te Tei­le mit­ten in der Werk­hal­le. Mit dem Ergeb­nis, dass die dort abge­leg­te Fehl­produktion bin­nen weni­ger Tage gen NULL ging. Aus der Not wur­de so eine opti­ma­le Lösung. Auch in der Außen­wir­kung haben Geschäfts­füh­rer und Beleg­schaft kei­ne Pro­ble­me mit die­ser Lösung. „Wo gear­bei­tet wird, wer­den Feh­ler gemacht. Das darf jeder Kun­de sehen“. Das gilt auch für Infor­ma­tio­nen über Erfol­ge und Feh­ler am schwar­zen Brett. Vie­len Pro­duk­ti­ons­be­trie­be nut­zen die­se Medi­en zur Trans­pa­renz – nach innen und außen.