Zahlt die Krankenkasse an den Versicherten einen Bonus (hier: 150 EUR zur Teilnahme an der Krebsvorsorgeuntersuchung), dann hat das keine Auswirkung auf den Sonderausgabenabzug. Dieser bleibt in Höhe der gesetzlichen möglichen Beitragshöhe erhalten (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.4.2015, 3 K 1387/14). …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Das Bundesverfassungsgericht lässt Klagen gegen das Mindestlohngesetz derzeit nicht zu. Einige Betroffene wollten damit das Gesetz „schnell” zu Fall bringen. Das macht das BVerfG aber nicht mit (BverfG, Beschluss vom 25.6.2015, 1 BvR 37/15). Begründung: Betroffene müssen zuerst den (mühsamen) Rechtsweg über die Fachgerichte nehmen. So z. B. ein Jugendlicher unter 18 Jahren, der unter Hinweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz prüfen lassen wollte, ob die Ausnahmeregelung vom Mindestlohn für Jugendliche überhaupt verfassungskonform ist.
Der Weg über das Arbeitsgericht dürfte allerdings „dauern” und kostet zusätzlich. Ob sich Betroffene das leisten und antun wollen, ist bei den u. E. geringen Erfolgsaussichten zu bezweifeln. Die Rechtslage bleibt – betroffene Unternehmen (z. B. mit vielen Mini- oder Midi-Jobbern) müssen weiter damit leben.
1. Erhält der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten monatlich mehr als 2.000 € brutto (gefordert: 1.900 €), entfällt die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten.
2. Arbeitgeberhaftung bei Beauftragung eines Unternehmens: Der Auftraggeber haftet nicht – bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmen.
Für Saisonbeschäftigte im gewerblichen Bereich gilt weiterhin die Aufzeichnungspflicht bis zur Einkommensschwelle von 2958 €. Für Mini- und Midi-Jobber bleibt die Aufzeichnungspflicht in vollem Umfang bestehen.
Das BMAS wird das per Verordnung so regeln.
Glaubt man den Medien, sind in Sachen Griechenland von 5 vor 12 bereits 4.58 Minuten vorbei. Kommt die Drachme? Werden noch mehr Milliarden Euros verbraucht? Viele Unternehmer fragen sich: Wann tritt der GAU ein und was bedeutet das? Aus volkswirtschaftlicher Sicht lässt sich sagen: Solange die griechische Wirtschaft schrumpft, kann die Lösung nur eine permanente Umschuldung sein. So praktiziert wie seit Monaten – mit Feilschen und Tauziehen um Millimeter bei ständig schmalerem Spielraum. ..
Eines muss man der Branche für „Firmeneinträge“ lassen: Sie ist kreativ und schnell. Kaum hat ein Gericht eine bestimmte Formulierung oder ein bestimmtes Formular beanstandet oder verboten, hat sich die Kreativ-Abteilung schon wieder etwas neues einfallen lassen. Zurzeit sind das Absender wie das Deutsche Branchenregister, die das Internet-Portal www.Deutsches-Branchenregister.com betreibt, oder das Deutsche Gewerbeverzeichnis (www.Gewerbeverzeichnis-Deutschland.de). Übersieht der Unterzeichner das Kleingedruckte und zahlt er anschließend nicht oder verzögert, gibt es kein Pardon. Da werden zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten angedroht, SEPA-Zahlscheine mitgeliefert, Mahnbescheide angekündigt oder die Kopie des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids an das zuständige Gericht gleich mitgeschickt. Mit allen Tricks der Psychologie wird hier Druck aufgebaut. …
„Davon habe ich erst von einem Lieferanten erfahren“. Franz H., Geschäftsführer mehrerer Freizeit-Betriebe, war sehr verärgert über die Sperrung aller seiner Konten durch das Finanzamt. Die Folgen waren peinlich bis unangenehm. Peinlich, weil H. feststellen musste, dass der sich beschwerende Lieferant nicht der einzige war, dessen Rechnungen nicht beglichen wurden. Bei allen Lieferanten musste sich H. entschuldigen und versprechen, der Sache eiligst nachzugehen. Unangenehm, weil er nicht beeinflussen konnte, dass seine Geschäftspartner sich Gedanken um seine Liquiditätslage machten und wegen gestiegenem Risiko nur noch zu neuen Konditionen liefern würden. …
Eigentlich war der Verkauf der GmbH schon in trockenen Tüchern (Grillverkaufswagen). Dem Gesellschafter-Geschäftsführer war es gelungen, seine „Grill-GmbH“ für 250.000 € an 2 neue Gesellschafter zu verkaufen. Den Veräußerungsgewinn versteuerte er korrekt. Der ESt-Bescheid lag vor. Doch es kam anders. …
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Streit um die Anrechnung im Ausland gezahlter KSt entschieden – für das Anrechnungsverfahren und für einen Steuerfall aus dem Jahren 1995/1997. Danach gilt: Das FA muss im Ausland gezahlte KSt anrechnen. Dabei sind Verfahrensbesonderheiten (Zahlungsnachweis mit Steuerbescheinigung) zu beachten. Der Nachweis mit Bankbeleg genügt nicht. Nicht bestandskräftige Steuerbescheide müssen entsprechend korrigiert werden (BFH, Urteil vom 15.1.2015, I R 69/12). …
Wird Schwarzarbeit mangelhaft ausgeführt, hat der Auftraggeber …
Vereinbaren Sie mit dem Anwalt ein Honorar, das über dem offiziellen Satz des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) liegt, dann können Sie diese nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen (FG Münster, Urteil vom 19.2.2015, VI B 54/15). …