Bis zum 30.6.2016 muss das neue Erbschaftsteuergesetz verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sein. Geschieht das nicht, können die Finanzbehörden keine Erbschafteuer mehr erheben – so die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Stand der Dinge ist: Im September hatte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf im Bundestag vorgelegt. Anschließend hat der Bundesrat eine Stellungsnahme dazu vorgelegt. Umstritten sind: Die neue Definition des Verwaltungsvermögens, die neuen Regelungen zu den Verschonungsregelungen, Ausnahmeregelungen für Familienunternehmen und die Erweiterung der sog. Lohnsummenregelung, die Voraussetzung für die Anwendung der Verschonungsregelungen sind. Dabei liegen die Vorstellungen der Beteiligten nach wie vor weit auseinander. Völlig unklar ist, ob es schlussendlich zu einer zusätzlichen steuerlichen Belastung der kleineren und mittelgroßen Betriebe kommen wird. …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Ein Fall aus der Praxis: Einer der GmbH-Gesellschafter ist mit der Leistung des (Gsellschafter-) Geschäftsführers nicht zufrieden. Auf die Tagesordnung der nächsten Gesellschafterversammlung lässt er den TOP „Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund“ setzen. …
„Ohne seinen Rat hätten wir falsch investiert!“. So Bernd K., Geschäftsführer eines Bauteile-Zulieferers über den regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit einem Geschäftsführer-Kollegen, dessen Unternehmen die Alu-Teile herstellt, die in der gleichen Lieferkette für den gemeinsamen Großkunden eingebaut werden. Das ist keine Seltenheit. Aus der langjährigen Zusammenarbeit zwischen Firmen entstehen vertrauliche Arbeitsbeziehungen zwischen den beteiligten Personen, auch den Geschäftsführern. Bisweilen ergeben sich daraus Freundschaften, die lange Bestand haben und auch einen Wechsel des Arbeitgebers unbeschadet überstehen. …
Achtung: Wenn das Gehalt des GmbH-Geschäftsführers – aus welchen Gründen auch immer – gekürzt wird und für den Geschäftsführer eine Pensionsrückstellung gebildet wird, dann muss diese entsprechend gekürzt werden. Die steuerlich zulässige Höhe der Pensionszusage muss sich nach der Höhe des tatsächlich gezahlten Gehalts ausrichten (FG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2015, 6 K 4456/13 K). Ganz praktische Auswirkungen hat das, wenn das Finanzamt z. B. nach einer längeren wirtschaftlichen Krise der GmbH eine Gehaltskürzung durchsetzt, indem die Überbezahlung einfach als verdeckt Gewinnausschüttung nachträglich versteuert wird. Nach diesem Urteil müssen diese Geschäftsführer jetzt auch damit rechnen, dass zusätzlich auch die dann überhöhten Zuführungen zur Pensionsrückstellung auch noch nachträglich aufgelöst werden – ebenfalls mit zusätzlichen Steuern für die GmbH.…
Wird gegen eine Limited in Deutschland Insolvenzantrag bei einem deutschen Amtsgericht gestellt, gelten für den Geschäftsführer die gleichen Haftungs-Richtlinien wie für einen GmbH-Geschäftsführer (EuGH, Urteil vom 10.12.2015, Rs C‑594/14). …
5 Jahre nach dem Insolvenzantrag gegen den Stromlieferanten Teldafax gehen die Wirtschaftsstrafverfahren gegen die Geschäftsleitung und Manager des Unternehmens dem Ende entgegen. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden sich wohl auf eine Einstellung der Verfahren einigen (vgl. Nr. 7/2015). Damit bleibt ein 500 Mio. EUR Schaden für die Kunden strafrechtlich ohne Folgen. …
Der Geschäftsführer einer Arbeitnehmerüberlassungsfirma kann nicht selbst verliehen werden. Ein Kameramann wollte mit dieser Gestaltung die Vorgabe seines Auftraggebers umgehen, wonach freie Mitarbeiter maximal 60 Tage im Jahr beschäftigt werden dürfen. Also gründete er für sich eine Arbeitnehmerüberlassungsfirma. Das ging allerdings nicht durch (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1.12.2015, 1 Sa 439b/14).
Noch sind die Taschen der professionellen Investoren prall gefüllt. Aber auch viele der großen können Unternehmen mit viel Geld in den Kassen planen. Das gilt für alle Arten von Investments – also auch für die in Unternehmen (Akquisitions) und zwar für spektakuläre große Übernahmen, aber auch in mittelständische und kleinere Unternehmen aus innovativen Branchen. …
Seit 1.1.2016 müssen die Aufsichtsräte/rätinnen in börsennotierten Unternehmen zu 30 % mit Frauen besetzt werden. Gibt es keine Frauen, bleibt der Posten unbesetzt. Das betrifft in Deutschland 200 Unternehmen. Diese Verpflichtung betrifft auch viele mittelständische GmbHs, z. B. alle mitbestimmten GmbHs mit mehr als 500 Beschäftigten. Dabei gelten für den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung analog die Vorschriften für Aktiengesellschaften (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Danach muss in diesen Gremien innerhalb der nächsten 3 Jahre ein Frauenanteil von 30 % erreicht sein. Achtung: Eine solche Frauenquote gilt auch für das Management unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene. Es gilt: …
Ein Fall aus der Praxis: Eine Hauptkunde der GmbH ist insolvent. Für Ihre GmbH bedeutet das: Wenn Sie keine neuen Kunden finden, kann die GmbH die laufenden Kosten für Miete und Löhne nur zahlen, indem Reserven – sprich: Gewinne – aus den Vorjahren verbraucht werden. Damit wird auch ein Teil Ihres persönlichen Polsters und damit auch „Ihres Vermögens“ von der GmbH aufgezehrt. Wie können Sie das verhindern und Ihr (zukünftiges) Vermögen besser vor einem Zugriff von außen sichern? …