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Steuern 4.0: Warten auf die neue Erbschaftsteuer

Bis zum 30.6.2016 muss das neue Erb­schaft­steu­er­ge­setz ver­ab­schie­det und im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht sein. Geschieht das nicht, kön­nen die Finanz­be­hör­den kei­ne Erb­schaf­te­u­er mehr erhe­ben – so die Vor­ga­ben des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts. Stand der Din­ge ist: Im Sep­tem­ber hat­te die Bun­des­re­gie­rung ihren Gesetz­ent­wurf im Bun­des­tag vor­ge­legt. Anschlie­ßend hat der Bun­des­rat eine Stel­lungs­nah­me dazu vor­ge­legt. Umstrit­ten sind: Die neue  Defi­ni­ti­on des Ver­wal­tungs­ver­mö­gens, die neu­en Rege­lun­gen zu den Ver­scho­nungs­re­ge­lun­gen, Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für Fami­li­en­un­ter­neh­men und die Erwei­te­rung der sog. Lohn­sum­men­re­ge­lung, die Vor­aus­set­zung für die Anwen­dung der Ver­scho­nungs­re­ge­lun­gen sind. Dabei lie­gen die Vor­stel­lun­gen der Betei­lig­ten nach wie vor weit aus­ein­an­der. Völ­lig unklar ist, ob es schluss­end­lich zu einer zusätz­li­chen steu­er­li­chen Belas­tung der klei­ne­ren und mit­tel­gro­ßen Betrie­be kom­men wird. … 

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Abberufung des Geschäftsführers: Vorwürfe genügen nicht

Ein Fall aus der Pra­xis: Einer der GmbH-Gesell­schaf­ter ist mit der Leis­tung des (Gsell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rers nicht zufrie­den. Auf die Tages­ord­nung der nächs­ten Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung lässt er den TOP „Abbe­ru­fung des Geschäfts­füh­rers aus wich­ti­gem Grund“ setzen. … 

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Netzwerken: Nehmen Sie Ihre Geschäftspartner in die Pflicht

Ohne sei­nen Rat hät­ten wir falsch inves­tiert!“. So Bernd K., Geschäfts­füh­rer eines Bau­tei­le-Zulie­fe­rers über den regel­mä­ßi­gen Erfah­rungs­aus­tausch mit einem Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, des­sen Unter­neh­men die Alu-Tei­le her­stellt, die in der glei­chen Lie­fer­ket­te für den gemein­sa­men Groß­kun­den ein­ge­baut wer­den. Das ist kei­ne Sel­ten­heit. Aus der lang­jäh­ri­gen Zusam­men­ar­beit zwi­schen Fir­men ent­ste­hen ver­trau­li­che Arbeits­be­zie­hun­gen zwi­schen den betei­lig­ten Per­so­nen, auch den Geschäfts­füh­rern. Bis­wei­len erge­ben sich dar­aus Freund­schaf­ten, die lan­ge Bestand haben und auch einen Wech­sel des Arbeit­ge­bers unbe­scha­det überstehen. … 

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Gehaltsverzicht: Finanzämter kassieren bei der GmbH

Ach­tung: Wenn das Gehalt des GmbH-Geschäfts­füh­rers – aus wel­chen Grün­den auch immer – gekürzt wird und für den Geschäfts­füh­rer eine Pen­si­ons­rück­stel­lung gebil­det wird, dann muss die­se ent­spre­chend gekürzt wer­den. Die steu­er­lich zuläs­si­ge Höhe der Pen­si­ons­zu­sa­ge muss sich nach der Höhe des tat­säch­lich gezahl­ten Gehalts aus­rich­ten (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 10.11.2015, 6 K 4456/13 K). Ganz prak­ti­sche Aus­wir­kun­gen hat das, wenn das Finanz­amt z. B. nach einer län­ge­ren wirt­schaft­li­chen Kri­se der GmbH eine Gehalts­kür­zung durch­setzt, indem die Über­be­zah­lung ein­fach als ver­deckt Gewinn­aus­schüt­tung nach­träg­lich ver­steu­ert wird. Nach die­sem Urteil müs­sen die­se Geschäfts­füh­rer jetzt auch damit rech­nen, dass zusätz­lich auch die dann über­höh­ten Zufüh­run­gen zur Pen­si­ons­rück­stel­lung auch noch nach­träg­lich auf­ge­löst wer­den – eben­falls mit zusätz­li­chen Steu­ern für die GmbH.… 

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Insolvenzantragspflicht gilt auch für Geschäftsführer einer Limited

Wird gegen eine Limi­t­ed in Deutsch­land Insol­venz­an­trag bei einem deut­schen Amts­ge­richt gestellt, gel­ten für den Geschäfts­füh­rer die glei­chen Haf­tungs-Richt­li­ni­en wie für einen GmbH-Geschäfts­füh­rer (EuGH, Urteil vom 10.12.2015, Rs C‑594/14). …

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Teldafax-Geschäftsführer kommen mit einem blauen Auge davon

5 Jah­re nach dem Insol­venz­an­trag gegen den Strom­lie­fe­ran­ten Tel­da­fax gehen die Wirt­schafts­straf­ver­fah­ren gegen die Geschäfts­lei­tung und Mana­ger des Unter­neh­mens dem Ende ent­ge­gen. Gericht, Staats­an­walt­schaft und Ver­tei­di­gung wer­den sich wohl auf eine Ein­stel­lung der Ver­fah­ren eini­gen (vgl. Nr. 7/2015). Damit bleibt ein 500 Mio. EUR Scha­den für die Kun­den straf­recht­lich ohne Folgen. … 

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Geschäftsführer kann sich nicht selbst entleihen

Der Geschäfts­füh­rer einer Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­fir­ma kann nicht selbst ver­lie­hen wer­den. Ein Kame­ra­mann woll­te mit die­ser Gestal­tung die Vor­ga­be sei­nes Auf­trag­ge­bers umge­hen, wonach freie Mit­ar­bei­ter maxi­mal 60 Tage im Jahr beschäf­tigt wer­den dür­fen. Also grün­de­te er für sich eine Arbeit­neh­mer­über­las­sungs­fir­ma. Das ging aller­dings nicht durch (LAG Schles­wig-Hol­stein, Urteil vom 1.12.2015, 1 Sa 439b/14).

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Sie wollen Ihre GmbH verkaufen: Gute Chancen / viel „Geld” will angelegt werden

Noch sind die Taschen der pro­fes­sio­nel­len Inves­to­ren prall gefüllt. Aber auch vie­le der gro­ßen kön­nen Unter­neh­men mit viel Geld in den Kas­sen pla­nen. Das gilt für alle Arten von Invest­ments – also auch für die in Unter­neh­men (Akqui­si­ti­ons) und zwar für spek­ta­ku­lä­re gro­ße Über­nah­men, aber auch in mit­tel­stän­di­sche und klei­ne­re Unter­neh­men aus inno­va­ti­ven Branchen. … 

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Frauenquote: Auch mitbestimmte GmbHs sind verpflichtet

Seit 1.1.2016 müs­sen die Aufsichtsräte/rätinnen in bör­sen­no­tier­ten Unter­neh­men zu 30 % mit Frau­en besetzt wer­den. Gibt es kei­ne Frau­en, bleibt der Pos­ten unbe­setzt. Das betrifft in Deutsch­land 200 Unter­neh­men. Die­se Ver­pflich­tung betrifft auch vie­le mit­tel­stän­di­sche GmbHs, z. B. alle mit­be­stimm­ten GmbHs mit mehr als 500 Beschäf­tig­ten. Dabei gel­ten für den Auf­sichts­rat und die Geschäfts­füh­rung ana­log die Vor­schrif­ten für Akti­en­ge­sell­schaf­ten (§ 52 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Danach muss in die­sen Gre­mi­en inner­halb der nächs­ten 3 Jah­re ein Frau­en­an­teil von 30 % erreicht sein. Ach­tung: Eine sol­che Frau­en­quo­te gilt auch für das Manage­ment unter­halb der Geschäfts­füh­rungs-Ebe­ne. Es gilt: … 

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Ihr Hauptkunde schwächelt: So retten Sie Ihren Gewinn

Ein Fall aus der Pra­xis: Eine Haupt­kun­de der GmbH ist insol­vent. Für Ihre GmbH bedeu­tet das: Wenn Sie kei­ne neu­en Kun­den fin­den, kann die GmbH die lau­fen­den Kos­ten für Mie­te und Löh­ne nur zah­len, indem Reser­ven – sprich: Gewin­ne – aus den Vor­jah­ren ver­braucht wer­den. Damit wird auch ein Teil Ihres per­sön­li­chen Pols­ters und damit auch „Ihres Ver­mö­gens“ von der GmbH auf­ge­zehrt. Wie kön­nen Sie das ver­hin­dern und Ihr (zukünf­ti­ges) Ver­mö­gen bes­ser vor einem Zugriff von außen sichern? …