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Nachgetreten: Wie der Fall Hoeneß die Finanzbehörden stark macht

Vor der Ver­schär­fung der steu­er­li­chen Selbst­an­zei­ge zum 1.1.2015 stieg die Zahl der Selbst­bezichtiger im Jahr 2014 auf einen Höchst­stand von rund 40.000 Anzei­gen. Und selbst seit­her ist die Angst vor einer Voll­ver­ur­tei­lung wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung so groß, dass es selbst unter ver­schärf­ten Bedin­gun­gen in 2015 noch rund 15.000 Selbst­an­zei­gen gab. Die pro­mi­nen­tes­ten Fäl­le hat­ten dabei sicher­lich die größ­te abschre­cken­de Wir­kung – so wie der spek­ta­ku­lä­re Fall Zum­win­kel (vgl. Nr. 5/2009) oder der wohl popu­lärs­te Fall Hoe­neß (vgl. Nr. 18/2013). …

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Risikogeschäfte: Mehr Spielraum für GmbH-Vermögensanlage

Vie­le GmbHs hat­ten und haben Pro­ble­me, ihre liqui­den Mit­tel sinn­voll anzu­le­gen. Die Zin­sen sind im Kel­ler. Das Ste­hen­las­sen auf einem fest ver­zins­ten Kon­to deck­te und deckt gera­de ein­mal die ohne­hin kaum exis­tie­ren­de Infla­ti­ons­ra­te. Bes­se­re Anla­gen sind in Regel risi­ko­be­haf­tet. Vie­le Anla­gen bin­den das Geld zudem zu lan­ge. Vie­le Geschäfts­füh­rer sind aus die­sem Grund zu einer gemisch­ten Anla­ge über­ge­gan­gen. Dabei wird ein Teil der nicht benö­tig­ten Liqui­di­tät vor­rä­tig gehal­ten, ein Teil in fest­ver­zins­li­che Wert­pa­pie­re mit kur­zen Lauf­zei­ten ange­legt und ein Teil in Risi­ko behaf­te­te Anlageformen. … 

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Pflichtoffenlegung: Keine Ausnahme für Unternehmergesellschaften

Anfra­ge eines Kol­le­gen, der in eine Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (UG) aus­ge­grün­det hat: „Gel­ten die Vor­schrif­ten für die Pflicht­ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses auch für die UG?“. Ant­wort: JA – und zwar unein­ge­schränkt. Die letz­ten Zwei­fel dazu hat soeben das OLG Köln besei­tigt (OLG Köln, Beschluss vom 3.11.2015, 28 Wx 12/15). Das gilt auch für Sank­ti­ons­vor­schrif­ten. Also für die Durch­set­zung der Offen­le­gung im Buß­geld­ver­fah­ren durch das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ). Aller­dings: Vie­le Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten sind klei­ne oder kleins­te Unter­neh­men. Für die­se gel­ten Erleich­te­run­gen für die Pflicht­ver­öf­fent­li­chung. So kön­nen klei­ne Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten und damit alle klei­ne­ren UG einen ver­kürz­ten Jah­res­ab­schluss ins Unter­neh­mens­re­gis­ter ein­stel­len. Kleins­te Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müs­sen den Jah­res­ab­schluss nicht ver­öf­fent­li­chen, son­dern ledig­lich zur Ver­öf­fent­li­chung hin­ter­le­gen. Im Ein­zel­nen beach­ten Sie dazu unse­re Bericht­erstat­tung aus Nr. 2/2015 + 4/2015. …

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2‑Personen-GmbH: Der schnellere Gesellschafter hat die bessere Karten

Bei Zer­strit­ten­heit der Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) in der Zwei­per­so­nen-GmbH gilt: Wer zuerst mahlt, hat die bes­se­ren Kar­ten. Kon­kret: Der Gesell­schaf­ter, der als ers­ter die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung zum Beschluss über den Aus­schluss des Mit-Gesell­schaf­ters ein­be­ruft, gibt vor, wie das recht­li­che Ver­fah­ren läuft. Und zwar Schritt für Schritt: … 

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Geschäfte: Öffentliche Ausschreibungen noch gezielter nutzen

Sämt­li­che öffent­li­chen Auf­trä­ge müs­sen euro­pa­weit aus­geschrieben wer­den. Auch wenn das längst noch nicht in allen Fäl­len und allen Län­dern sys­te­ma­tisch pas­siert, sind in den letz­ten Jah­ren zahl­rei­che Inter­net-Por­ta­le ent­stan­den, mit denen die öffent­li­che Auf­trags­ver­ga­be trans­pa­ren­ter gewor­den ist. Den­noch: Vie­le klei­ne­re Unter­neh­men nut­zen die damit ver­bun­de­nen Geschäfts­chan­cen nicht sys­te­ma­tisch. Haupt­grund: „Da geht es fast immer um Groß­pro­jek­te“. Stimmt nicht: …

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GmbH-Recht: Eingezogener GmbH-Anteil „geht unter”

Laut § 34 GmbH-Gesetz kön­nen die Gesell­schaf­ter den GmbH-Anteil eines Mit-Gesell­schaf­ters nur ein­zie­hen, wenn das im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH aus­drück­lich zuge­las­sen ist. Wird der GmbH-Anteil auf­grund die­ser Klau­sel ein­ge­zo­gen, „geht er unter“. Er kann nicht mehr nach­träg­lich geteilt und auf einen ande­ren Gesell­schaf­ter über­tra­gen wer­den (OLG Dres­den, Urteil vom 28.10.2015, 13 U 788/15, Quel­le: GmbH Rund­schau 2016, S. 56 ff.). .. 

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Geschäftsführer unterwegs: Der Handy-Akku ist leer

Bereits das blo­ße Anschlie­ßen eines Mobil­te­le­fons, um es wäh­rend der Fahrt auf­zu­la­den, ist ver­bo­ten und kann mit Buß­geld belangt wer­den (OLG Olden­burg, Beschluss vom 7.12.2015, 2 Ss (OWI) 290/15). …

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GmbH-Finanzen: Überhöhte Gehaltszahlungen an den Senior

Ist der Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter-GmbH naher Ange­hö­ri­ger eines Kom­man­di­tis­ten der Mut­ter­ge­sell­schaft (hier: GmbH & Co. KG), kann das Finanz­amt eine über­höh­te Gehalts­zah­lung als vGA bewer­ten und als Kapi­tel­er­trä­ge (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG) ver­steu­ern (BFH, Urteil vom 22.10.2015, IV R 7/13). …

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Presse stellt Geschäftsführer kommunaler GmbHs zur Schau

500 EURMöch­ten Sie – inkl. Ihrem Kon­ter­fei – in Ihrer Regio­nal-Pres­se lesen, wie viel Sie ver­die­nen? Wahr­schein­lich nicht. Allei­ne schon aus Grün­den der Pri­vat­sphä­re, aber auch unter Sicher­heits­aspek­ten. Wer möch­te schon zur poten­zi­el­len Ziel­schei­be von Nei­dern und Die­ben oder zum Erkun­dungs­ziel von orga­ni­sier­ter Kri­mi­na­li­tät wer­den. Zuge­ge­ben: Die­ses Sze­na­rio ist etwas streng. Wir wol­len damit aber ver­deut­li­chen, dass han­dels­recht­li­che Trans­pa­renz nicht mit bou­le­var­desker Öffent­lich­keit ver­wech­selt wer­den darf. Das han­dels­recht­li­che Öffent­lich­keits­ge­bot rich­tet sich an die inter­es­sier­te Öffent­lich­keit, die ein – geschäft­li­ches oder wirt­schaft­li­ches – Inter­es­se an der Trans­pa­renz von Unter­neh­mens­da­ten hat. Es geht nicht dar­um, wie viel eine Per­son ver­dient, son­dern wie viel das Unter­neh­men für die Auf­ga­be „Geschäfts­füh­rung” zahlt.

Zum Anlass: Die For­de­rung nach Trans­pa­renz der Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter von kom­mu­na­len GmbHs (vgl. Nr. 2/2016) zeigt flä­chen­de­ckend Wir­kung. So sind die Gehäl­ter der GmbHs mit städ­ti­scher Betei­li­gung in Frei­bur­g/­Ba­den-Würt­tem­berg ab sofort schwarz auf weis in der Badi­schen Zei­tung vom 27. Janu­ar 2016 nach­zu­le­sen. Dar­in wird nicht nur die Höhe des gezahl­ten Gehalts aus­ge­lobt. Dane­ben sind die betrof­fe­nen Geschäfts­füh­rer mit Kon­ter­fei abge­bil­det. Wie die Betrof­fe­nen die­se Öffent­lich­keit bewer­ten, ist der Ver­öf­fent­li­chung nicht zu ent­neh­men und war dem­entspre­chend auch kein Gegen­stand der Recherche.

Wir hal­ten das nicht für eine gute Idee. U. E. geht eine sol­che Öffent­lich­keit über das Trans­pa­renz­ge­bot hin­aus und ver­letzt die Pri­vat­sphä­re der Per­so­nen. Aus guten Grün­den ist in § 286 HGB Absatz 4 gere­gelt, dass die Gehäl­ter von nicht-bör­sen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten dann nicht ver­öf­fent­licht wer­den müs­sen, wenn sich dar­aus die an den ein­zel­nen Geschäfts­füh­rer gezahl­te Ver­gü­tung ablei­ten lässt – zum Schutz der Pri­vat­sphä­re und damit natür­lich auch zum Schutz der Per­son als poten­zi­el­les Ziel für Ein­bruch, Dieb­stahl oder Erpressung.

 

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Mittelstandspolitik Fehlanzeige: Hier sind ein paar gute Ideen dazu

Der Mit­tel­stand ist wich­tig. Wir brau­chen den Mit­tel­stand. Der Mit­tel­stand schafft die meis­ten Arbeits­plät­ze“. Alle Par­tei­en loben den Mit­tel­stand aus. In der Pra­xis sieht das aller­dings etwas anders aus. Ob Hand­wer­ker-GmbH, klei­ne­re Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men, klei­ne Indus­trie­be­trie­be oder unab­hän­gi­ger Han­dels­be­trieb: Alle stöh­nen über Büro­kra­tie, hohe Ver­wal­tungs­kos­ten und sons­ti­ge Auf­la­gen. Den meis­ten Kon­zer­nen und Ket­ten mit zen­tra­li­sier­ter und stan­dar­di­sier­ter Orga­ni­sa­ti­on ist es trotz aller Auf­la­gen mög­lich, höchs­te Gewin­ne und bes­te Ren­di­ten zu erwirt­schaf­ten. Und sie drän­gen in alle Seg­men­te, in denen es Geld zu ver­die­nen gibt. …