Auf Nachfrage des Deutschen Steuerberaterverbandes hat das BMF jetzt klargestellt, dass EC-Karten-Umsätze grundsätzlich nicht im Kassenbuch aufgeführt werden dürfen. Aber: Wenn diese fälschlicherweise trotzdem im Kassenbuch geführt werden (wurden), aber nachvollziehbar weiterverbucht werden, ist das nicht mehr alleine ein Grund für die Finanzbehörden wegen dieses formellen Mangels die Buchführung als Ganzes zu verwerfen und die Umsätze zu schätzen (BMF-Antwort per e‑Mail an den Deutschen Steuerberaterverband zu IV A 4 – S 0316/13/10003–09).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat jetzt erstmals in dieser Form bestätigt, dass es sich bei der Manipulation der Abgastechnologie um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Kunden handelt. Das dürfte zu weiteren Schadensersatzprozessen in Sachen Dieselgate führen und die rechtliche Handhabung in Deutschland auf neue juristische Füße stellen. Wir halten Sie auf dem Laufenden (OLG Oldenburg, Beschluss v. 19.6.2018, 2 U 9/18).
Als ich mich vor einigen Wochen mit einem guten Bekannten – er ist Professor für Erziehungswissenschaften – über das Thema „Digitalisierung in Wissenschaft und Bildung” unterhalten habe, musste ich feststellen: Es ist gar nicht einfach, die vielen Einzelaspekte des Themas zusammenzufassen und daraus ein Gesamtszenario zu entwickeln. Problem: Es erfordert eine Menge Phantasie, Einsichten und visionäre Weitsicht, die Auswirkungen der Digitalisierung als Gesamtprozess zu erfassen. Schnell verzettelt man sich in einzelnen Beispielen, Planspielen oder Zahlenspielereien. Diese Einsicht in den Gesamtprozess ist aber gerade für Führungskräfte und Entscheider ein wichtige Voraussetzung dafür, die richtige Strategie für die Zukunft des Unternehmens zu finden und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.
Ich habe dem Professor …
Das renommierteste Tennis-Turnier der Welt in Wimbledon ist seit dem Wochenende wieder einmal Geschichte – mit strahlenden Siegern und geschlagenen Verlierern. Gewinnen kann man nur, wenn die einzelnen Teile des jeweiligen Teams zusammen passen – Physio, Ernährung, Krafttraining, mentale Fitness, Taktik – nur wenn das Team funktioniert, gibt es einen Champion – wie in jedem Unternehmen mit arbeitsteiliger Organisation, also auch schon in kleineren Betriebsgrößen.
Wenn das Geschäftsmodell stimmt, kommt es auf die Kommunikation im Unternehmen an. Das bedingt Meetings und eine entsprechende IT-Ausstattung (Intranet). Immer mehr Mitarbeiter stellen die praktizierte Meeting-Kultur in Frage (vgl. Nr. 19/2018 „Wie viel Meeting muss wirklich sein”). Organisations-Experten sind sich einig, dass hier noch Vieles optimiert werden kann. Das ist Chefaufgabe. Sie sind gut beraten, die Kommunikations-Kultur in der Firma regelmäßig auf Aufwand und Ertrag zu prüfen und diese ggf. veränderten Kommunikationsanforderungen und ‑bedürfnissen anzupassen. Hier einige Hinweise, mit welchen Maßnahmen Sie die innerbetriebliche Kommunikation besser machen: …
In vor-digitalen Zeiten war die Unternehmensorganisation (Rechtsform) eine recht konstante Größe. Neue Geschäftsfelder wurden in die bestehende Organisation eingegliedert – sei es, um Verwaltungskosten zu sparen oder um die Investitionskosten nur verdeckt auszuweisen und mit positiven Zahlen zu verrechnen. Hier hat sich Einiges geändert. Etwa um neue Finanzierungen zu ermöglichen (Investoren, Ausgabe von Anleihen usw.) oder um neue Gesellschafter zu integrieren, ohne dass diese Einfluss auf das Stammgeschäft nehmen können.
Dabei ist eine Ausgliederung neuer Aktivitäten in selbständige (Tochter-) Gesellschaften immer dann sinnvoll, wenn …
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat jetzt eine weitere Lücke im Haftungsrecht des GmbH-Geschäftsführer geschlossen. Verhandelt wurde um die ordnungsgemäße Verwendung von „Baugeld” der GmbH. Konkret geht es um die Mittel aus einer Immobilienfinanzierung, die die GmbH zur Erweiterung der Betriebsgebäude aufgenommen hatte. Der Fall: Der Geschäftsführer musste für die betroffene GmbH Insolvenz anmelden und konnte die für Werklohnleistungen ausstehende Rechnung über ca. 20.000 EUR nicht mehr begleichen. Das Bauunternehmen klagte mit dem Ziel, den Geschäftsführer persönlich für die ausstehende Forderung in die Haftung zu nehmen. Begründung: Missbräuchliche Verwendung des sog. Baugeldes.
Das OLG Celle kommt jetzt zu folgendem Ergebnis: …
Ist im Gesellschaftsvertrag der GmbH vereinbart, dass ein GmbH-Anteil aus wichtigem Grund eingezogen werden kann, ist der Einziehungsbeschluss wegen Verstoß gegen die Treuepflicht auch ohne vorherige Abmahnung zulässig und wirksam. Der ehemalige Gesellschafter-Geschäftsführer (hier: Geschäftsführer und Rektor einer privaten Fachhochschule) hatte sich in der Öffentlichkeit mehrfach über die Führung der Fachhochschule abwertend geäußert und Hochschul-Interna an die Aufsichtsbehörde (hier: Wissenschaftsrat) durchgesteckt (OLG Stuttgart, Urteil v. 28.6.2018, 14 U 33/17).
Das Bundesfinanzministerium (BMF)warnt aktuell wieder vor einer neuen Betrugsmasche. Dazu werden e‑Mails mit Absender BMF an Privatpersonen, aber auch Firmen verschickt. Darin werden Steuererstattungen angekündigt. Dazu notwendig ist es, ein en Link anzuklicken. Achtung: Das BMF warnt vor diesen E‑Mails. Steuererstattungen werden grundsätzlich niemals per e‑Mail angekündigt. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter und veranlassen Sie, dass solche E‑Mails sofort gelöscht werden (Quelle: BMF online).
Mit Beschluss vom 6.6.2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Weg frei gemacht für Klagen gegen Händler und Hersteller von manipulierten Fahrzeugen. Es gilt: Macht der Käufer eines Kraftfahrzeugs gegen den Verkäufer Ansprüche wegen eines behaupteten Sachmangels (hier: im Fahrbetrieb abgeschalteter Abgasreinigungseinrichtungen) und gegen den Hersteller des Fahrzeugs Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend, die auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands gestützt werden, können Verkäufer und Hersteller als Streitgenossen gemeinschaftlich verklagt werden (BGH, Beschluss v. 6.6.2018, X AZR 303/18).
Der Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft, der zugleich Gesellschafter der Muttergesellschaft ist und daraus (beruflich veranlasste) Einkünfte aus Kapitalvermögen (Gewinnausschüttungen) bezieht, hat das Wahlrecht, ob er seine Gewinne mit der Abgeltungssteuer oder nach dem (im Einzelfall günstigeren) Teileinkünfteverfahren besteuern will. Voraussetzung: Tätigkeit in der Tochtergesellschaft steht aufgrund besonderer Umstände in einem engen Zusammenhang zur Beteiligung an der Muttergesellschaft (BFH, Urteil v. 27.3.2018, VIII R 1/15).
Weiterführend: Geschäftsführer im Konzern, Volkelt, Springer Science Media