Als Summary unserer Berichterstattung für GmbH-Geschäftsführer geben wir Ihnen an dieser Stelle nochmals einen kurzen Überblick über die Urteile aus 2017, die speziell Ihre Position und Verantwortung als für die GmbH handelndes Organ betreffen. Die genannten Urteile haben z. T. weit reichende Auswirkungen und grundsätzliche Bedeutung. Sie sind als gut beraten, diese Rechtsprechung in Ihrer Praxis zu berücksichtigen bzw. entsprechend umzusetzen: …
Kategorie: Aktuell
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Kommentiert: Der Bürokratie-Wahn
Die Vordenker im Bundesfinanzministerium haben sich entschlossen, Alles, was mit Schattenwirtschaft zu tun hat, auszumerzen. Ausgelöst von der NRW-Finanzverwaltung. Man hat vor einigen Jahren – ich denke, das ist jetzt etwa 5 Jahre her – kanadische Zahlen zur Schattenwirtschaft auf Deutschland übertragen und kam zu dem Schluss, dass dem zweistellige Milliardenbeträge verloren gehen. Man hat lange überlegt und gerechnet und sich zu Taten entschlossen. Es ist die Begründung der Steuer-CDs. Es ist der Ausgangspunkt für manipulationssichere Kassensystem für die Bargeldabwicklung. Begleitet von Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten. Mehr noch: Es war ein Paradigmenwechsel. Bislang gab es schwarze Schafe. Der neue Grundsatz heißt: Misstrauen – deswegen muss Alles kontrolliert werden. In den letzten Jahren wurden die Kontrollinstrumente dazu verfasst und ins Gesetz geschrieben.
Die Gesellschafter der GmbH haben Anspruch auf den Gewinn der GmbH ( § 29 GmbH-Gesetz). Dazu ist ein Beschluss über die Verwendung des GmbH-Gewinns notwendig. Dazu reicht in der Regel die einfache Stimmen-Mehrheit (> 50 %). In der Zweipersonen-GmbH kann es zu Problemen kommen, wenn einer der Gesellschafter den Beschluss boykottiert. Der Gesellschafter muss seinen Gewinnanspruch gerichtlich per Leistungsklage durchsetzen. Noch schwieriger wird es, wenn einer der Gesellschafter (-Geschäftsführer) gemeinsam mit dem Steuerberater die Bilanz so gestaltet, dass der Gewinn der GmbH gen Null gedrückt wird – z. B. aus steuerlichen Gründen oder um die GmbH bei einem späteren Verkauf zu vergolden. Der Gesellschafter, der etwa zu seiner Lebensführung auf Gewinnausschüttungen angewiesen ist, geht dann erst einmal leer aus. Was tun?
Die Rechtslage: …
Vorschau Volkelt-Brief 15/2017
Im Wettbewerb um (gute) Mitarbeiter wird die betriebliche Altersversorgung (bAV) immer wichtiger. Viele kleinere Unternehmen haben aber bisher immer noch keine Möglichkeit, entsprechende Angebote zu machen. In der Praxis ist das ein immer mehr ins Gewicht fallender Wettbewerbsnachteil. Fakt ist allerdings, dass …
Olaf Scholz: Hoffnungsland – eine neue deutsche Wirklichkeit- ein Blick nach vorne – was können die neuen Menschen hier bewirken. Wacht Deutschland auf. Scholz zeigt Chancen, wägt ab und präsentiert seine Ergebnisse zur aktuellen Wirklichkeit. Stellungsnahmen eines wirklichen interessanten Mannes mit bodenständigen Visionen. Verlag Hoffmann & Campe 22 €
Klappentext: Wir erleben derzeit einen fundamentalen Wandel in der Wahrnehmung unseres Landes. Deutschland ist für viele Menschen in der Welt zu einem Hoffnungsland geworden. Unsere offene, liberale und säkulare Gesellschaft verheißt ein attraktives Leben in Freiheit und Sicherheit. Zuwanderung ist damit eine neue deutsche Wirklichkeit, die es zu gestalten gilt. Jetzt ist eine pragmatische Politik gefragt, die die Risiken zwar sorgsam abwägt, aber zugleich die Chancen erkennt, die in der Zuwanderung liegen. Olaf Scholz plädiert für eine Politik der selbstbewussten Zuversicht und zeigt Wege auf, wie Deutschland diese globale Herausforderung meistert – und auch noch davon profitiert.
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Damit konnte man so nicht rechnen. Unser Kompliment geht an die Agentur Scholz & Friends, Berlin
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Nach einer Auswertung des Handelsblatt-Instituts Information-Factory sind 91 % der Führungskräfte davon überzeugt, dass sie gute Motivationsarbeit für die Mitarbeiter leisten. Befragt man die Mitarbeiter der gleichen Unternehmen, sind lediglich 34 % der Mitarbeiter der Ansicht, dass die Führungskräfte gut motivieren. Nicht ganz so groß ist die Abweichung aus Arbeitgeber-Sicht in punkto Mitarbeiterführung (Arbeitgeber: 89 % / Arbeitnehmer 38 %) und unternehmerische Kompetenz (80 % / 47 %).
Provozierende Frage eines Kollegen: „Kann einer alleine so viel Verantwortung tragen, dass er 13 Mio. EUR wert ist“?. Gemeint ist: Für Geschäftsführer in mittelständischen Unternehmen bestimmt die Finanzverwaltung, wie viel sie verdienen dürfen. Im börsennotierten Großunternehmen bestimmt der Umfang „der Verantwortung, die sie tragen“, wie viel verdient wird. So jedenfalls die moralische Argumentation.
Fakt ist: Im Management von Aktiengesellschaften bestimmt der Markt den Preis – sprich das Gehaltsniveau. Vor einigen Jahren (vgl. zuletzt Nr. 12/2013, 30/2012) wurden heftige Diskussionen darüber geführt, wie moralisch die Millionen-Gehälter der Manager sind. Lange Zeit gab es so etwas wie eine Faustregel, dass der 30-fache Verdienst eine Facharbeiters als „moralische“ Obergrenze angesehen wurde – in der globalisiserten Wirtschaft aber bald keine Rolle mehr spielte.
Fakt ist auch: Für mittelständische Unternehmen – und insbesondere für Unternehmen in der Rechtsform „GmbH“ – bestimmt der Staat – sprich das Finanzamt – wie viel „Verantwortung“ der Geschäftsführer trägt. Sprich: Hier gilt der Drittvergleich. Es darf nur so viel gezahlt werden, wie in einem vergleichbaren Unternehmen. Stichwort: Das angemessene Gehalt. In einer Umfrage an die Oberfinanzdirektionen (OFD) der Länder wurde unserer Redaktion damals bescheinigt: „Für Aktiengesellschaften sind uns keine Fälle von vGA wegen überhöhter Gehaltszahlung an den Vorstand mit Aktienbesitz bekannt“. Oder: „Dazu gibt es keine finanzgerichtlich anhängigen Verfahren“. Das stimmt de facto: Es gibt nicht ein Verfahren vor den Finanzgerichten oder vor dem BFH, das sich mit der „Angemessenheit des Manager-Gehalts“ befasst und befasste – auch nicht des Managers mit zählbarem Aktienbesitz – viele Manager haben neben Festgehalt und Tantieme Anspruch auf Unternehmens-Aktien – sind also de facto Vorstand und Anteilseigner.
Unsere Einschätzung: Offensichtlich gibt es hier eine Ungleichbehandlung von börsennotierten Aktiengesellschaften und mittelständischen Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH. Aus dem Fall VW/Winterkorn wird aber auch deutlich, dass fehlerhafte weit reichende Entscheidungen in komplexen Organisationen nicht von einer einzelnen Person verantwortet werden, sondern von der „Unternehmenskultur“ – die von vielen geprägt wird, vom gesamten Management – bis hin in die zweite und dritte Ebene. Insofern darf man zu Recht die Frage stellen, wie viel Gehalt verdient werden kann. Ist das 30-fache des Mindestlohns die moralische Obergrenze? Gibt es doch einen gewichtiges Ungleichgewicht zwischen Industrie- und Mittelstandspolitik? Was meinen Sie? Kommentare an info@GmbH-GF.de. Vielen Dank.