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Kom­men­tiert: Der Bürokratie-Wahn

Die Vor­den­ker im Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um haben sich ent­schlos­sen, Alles, was mit Schat­ten­wirt­schaft zu tun hat, aus­zu­mer­zen. Aus­ge­löst von der NRW-Finanz­ver­wal­tung. Man hat vor eini­gen Jah­ren – ich den­ke, das ist jetzt etwa 5 Jah­re her – kana­di­sche Zah­len zur Schat­ten­wirt­schaft auf Deutsch­land über­tra­gen und kam zu dem Schluss, dass dem zwei­stel­li­ge Mil­li­ar­den­be­trä­ge ver­lo­ren gehen. Man hat lan­ge über­legt und gerech­net und sich zu Taten ent­schlos­sen. Es ist die Begrün­dung der Steu­er-CDs. Es ist der Aus­gangs­punkt für mani­pu­la­ti­ons­si­che­re Kas­sen­sys­tem für die Bar­geld­ab­wick­lung. Beglei­tet von Min­dest­lohn und Auf­zeich­nungs­pflich­ten. Mehr noch: Es war ein Para­dig­men­wech­sel. Bis­lang gab es schwar­ze Scha­fe. Der neue Grund­satz heißt: Miss­trau­en – des­we­gen muss Alles kon­trol­liert wer­den. In den letz­ten Jah­ren wur­den die Kon­troll­in­stru­men­te dazu ver­fasst und ins Gesetz geschrieben.

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2‑Personen-GmbH: Ein Gesellschafter pocht auf Gewinn-Auszahlung

Die Gesell­schaf­ter der GmbH haben Anspruch auf den Gewinn der GmbH ( § 29 GmbH-Gesetz). Dazu ist ein Beschluss über die Ver­wen­dung des GmbH-Gewinns not­wen­dig. Dazu reicht in der Regel die ein­fa­che Stim­men-Mehr­heit (> 50 %). In der Zwei­per­so­nen-GmbH kann es zu Pro­ble­men kom­men, wenn einer der Gesell­schaf­ter den Beschluss boy­kot­tiert. Der Gesell­schaf­ter muss sei­nen Gewinn­an­spruch gericht­lich per Leis­tungs­kla­ge durch­set­zen. Noch schwie­ri­ger wird es, wenn einer der Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) gemein­sam mit dem Steu­er­be­ra­ter die Bilanz so gestal­tet, dass der Gewinn der GmbH gen Null gedrückt wird – z. B. aus steu­er­li­chen Grün­den oder um die GmbH bei einem spä­te­ren Ver­kauf zu ver­gol­den. Der Gesell­schaf­ter, der etwa zu sei­ner Lebens­füh­rung auf Gewinn­aus­schüt­tun­gen ange­wie­sen ist, geht dann erst ein­mal leer aus. Was tun?

Die Rechts­la­ge:

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Vorschau Volkelt-Brief 15/2017


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bAV: Schlechte Aussichten für kleinere Unternehmen

Innen­hof BMAS

Im Wett­be­werb um (gute) Mit­ar­bei­ter wird die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung (bAV) immer wich­ti­ger. Vie­le klei­ne­re Unter­neh­men haben aber bis­her immer noch kei­ne Mög­lich­keit, ent­spre­chen­de Ange­bo­te zu machen. In der Pra­xis ist das ein immer mehr ins Gewicht fal­len­der Wett­be­werbs­nach­teil. Fakt ist aller­dings, dass … 

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BUCHTIPP der Woche: Olaf Scholz / Hoffnungsland

Olaf Scholz: Hoff­nungs­land – eine neue deut­sche Wirk­lich­keit- ein Blick nach vor­ne – was kön­nen die neu­en Men­schen hier bewir­ken. Wacht Deutsch­land auf. Scholz zeigt Chan­cen, wägt ab und prä­sen­tiert sei­ne Ergeb­nis­se zur aktu­el­len Wirk­lich­keit. Stel­lungs­nah­men eines wirk­li­chen inter­es­san­ten Man­nes mit boden­stän­di­gen Visio­nen. Ver­lag Hoff­mann & Cam­pe 22 €

Klap­pen­text: Wir erle­ben der­zeit einen fun­da­men­ta­len Wan­del in der Wahr­neh­mung unse­res Lan­des. Deutsch­land ist für vie­le Men­schen in der Welt zu einem Hoff­nungs­land gewor­den. Unse­re offe­ne, libe­ra­le und säku­la­re Gesell­schaft ver­heißt ein attrak­ti­ves Leben in Frei­heit und Sicher­heit. Zuwan­de­rung ist damit eine neue deut­sche Wirk­lich­keit, die es zu gestal­ten gilt. Jetzt ist eine prag­ma­ti­sche Poli­tik gefragt, die die Risi­ken zwar sorg­sam abwägt, aber zugleich die Chan­cen erkennt, die in der Zuwan­de­rung lie­gen. Olaf Scholz plä­diert für eine Poli­tik der selbst­be­wuss­ten Zuver­sicht und zeigt Wege auf, wie Deutsch­land die­se glo­ba­le Her­aus­for­de­rung meis­tert – und auch noch davon profitiert.

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Hut ab: Gute EU-Kampagne der Bundesregierung

Damit konn­te man so nicht rech­nen. Unser Kom­pli­ment geht an die Agen­tur Scholz & Fri­ends, Berlin

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Der Kurz-Informations-Dienst für den Geschäftsführer in der GmbH und UG

 

Die The­men: Bei uns gibt es kein Fach-Chi­ne­sisch. Wir reden Klar­text und sagen Ihnen, was zu tun ist – alle rele­van­ten Busi­ness-The­men für den Prak­ti­ker und immer aus Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve.

Das Inter­net: Bei uns gibt es kein Papier. Alle News, Infos, Mus­ter­tex­te, Excel-Tabel­len bezie­hen Sie direkt aus dem Netz – über Ihren PC, über IPho­ne oder IPad. Wer will, kann trotz­dem ausdrucken.

Der Preis: Ver­gleich­ba­re Ange­bo­te auf Papier kos­ten ab 200 € im Jahr. Wir geben die ein­ge­spar­ten Druck- und Ver­sand­kos­ten voll an Sie wei­ter und neh­men gera­de ein­mal einen Inter­net-Preis – mit 5 Euro im Monat plus Mehr­wert­steu­er.

 

 

 

 

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Mitarbeiter: Führungskräfte sind keine Motivationskünstler

Nach einer Aus­wer­tung des Han­dels­blatt-Insti­tuts Infor­­ma­ti­on-Fac­to­ry sind 91 % der Füh­rungs­kräf­te davon über­zeugt, dass sie gute Moti­va­ti­ons­ar­beit für die Mit­ar­bei­ter leis­ten. Befragt man die Mit­ar­bei­ter der glei­chen Unter­neh­men, sind ledig­lich 34 % der Mit­ar­bei­ter der Ansicht, dass die Füh­rungs­kräf­te gut moti­vie­ren. Nicht ganz so groß ist die Abwei­chung aus Arbeit­ge­ber-Sicht in punk­to Mit­ar­bei­ter­füh­rung (Arbeit­ge­ber: 89 % / Arbeit­neh­mer 38 %) und unter­neh­me­ri­sche Kom­pe­tenz (80 % / 47 %).

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Winterkorn/VW: Sind 13 Mio. EUR für die Verantwortung genug oder zu viel?

Pro­vo­zie­ren­de Fra­ge eines Kol­le­gen: „Kann einer allei­ne so viel Ver­ant­wor­tung tra­gen, dass er 13 Mio. EUR wert ist“?. Gemeint ist: Für Geschäfts­füh­rer in mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men bestimmt die Finanz­ver­wal­tung, wie viel sie ver­die­nen dür­fen. Im bör­sen­no­tier­ten Groß­un­ter­neh­men bestimmt der Umfang „der Ver­ant­wor­tung, die sie tra­gen“, wie viel ver­dient wird. So jeden­falls die mora­li­sche Argumentation.

Fakt ist: Im Manage­ment von Akti­en­ge­sell­schaf­ten bestimmt der Markt den Preis – sprich das Gehalts­ni­veau. Vor eini­gen Jah­ren (vgl. zuletzt Nr. 12/2013, 30/2012) wur­den hef­ti­ge Dis­kus­sio­nen dar­über geführt, wie mora­lisch die Mil­lio­nen-Gehäl­ter der Mana­ger sind. Lan­ge Zeit gab es so etwas wie eine Faust­re­gel, dass der 30-fache Ver­dienst eine Fach­ar­bei­ters als „mora­li­sche“ Ober­gren­ze ange­se­hen wur­de – in der glo­ba­li­sis­er­ten Wirt­schaft aber bald kei­ne Rol­le mehr spielte.

Fakt ist auch: Für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men – und ins­be­son­de­re für Unter­neh­men in der Rechts­form „GmbH“ – bestimmt der Staat – sprich das Finanz­amt – wie viel „Ver­ant­wor­tung“ der Geschäfts­füh­rer trägt. Sprich: Hier gilt der Dritt­ver­gleich. Es darf nur so viel gezahlt wer­den, wie in einem ver­gleich­ba­ren Unter­neh­men. Stich­wort: Das ange­mes­se­ne Gehalt. In einer Umfra­ge an die Ober­fi­nanz­di­rek­tio­nen (OFD) der Län­der wur­de unse­rer Redak­ti­on damals beschei­nigt: „Für Akti­en­ge­sell­schaf­ten sind uns kei­ne Fäl­le von vGA wegen über­höh­ter Gehalts­zah­lung an den Vor­stand mit Akti­en­be­sitz bekannt“. Oder: „Dazu gibt es kei­ne finanz­ge­richt­lich anhän­gi­gen Ver­fah­ren“. Das stimmt de fac­to: Es gibt nicht ein Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten oder vor dem BFH, das sich mit der „Ange­mes­sen­heit des Mana­ger-Gehalts“ befasst und befass­te – auch nicht des Mana­gers mit zähl­ba­rem Akti­en­be­sitz – vie­le Mana­ger haben neben Fest­ge­halt und Tan­tie­me Anspruch auf Unter­neh­mens-Akti­en – sind also de fac­to Vor­stand und Anteilseigner.

Unse­re Ein­schät­zung: Offen­sicht­lich gibt es hier eine Ungleich­be­hand­lung von bör­sen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men in der Rechts­form einer GmbH. Aus dem Fall VW/Winterkorn wird aber auch deut­lich, dass feh­ler­haf­te weit rei­chen­de Ent­schei­dun­gen in kom­ple­xen Orga­ni­sa­tio­nen nicht von einer ein­zel­nen Per­son ver­ant­wor­tet wer­den, son­dern von der „Unter­neh­mens­kul­tur“ – die von vie­len geprägt wird, vom gesam­ten Manage­ment – bis hin in die zwei­te und drit­te Ebe­ne. Inso­fern darf man zu Recht die Fra­ge stel­len, wie viel Gehalt ver­dient wer­den kann. Ist das 30-fache des Min­dest­lohns die mora­li­sche Ober­gren­ze? Gibt es doch einen gewich­ti­ges Ungleich­ge­wicht zwi­schen Indus­trie- und Mit­tel­stands­po­li­tik? Was mei­nen Sie? Kom­men­ta­re an info@GmbH-GF.de. Vie­len Dank.

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GmbH-IT: Verbraucherzentrale warnt vor Windows 10

Wer die Daten­schutz­be­stim­mun­gen des neu­en Win­dows akzep­tiert, wil­ligt in eine umfas­sen­de Nach­voll­zieh­bar­keit (Aus­for­schung) der Nut­zung ein. Micro­soft wer­tet aus: Name, Adres­se, Alter, Geschlecht, Tele­fon­num­mer und den Stand­ort des Gerä­tes, die in den Apps und Diens­ten auf­ge­ru­fe­nen Web-Sei­ten­ad­­res­­sen, Such­be­grif­fe, Kon­tak­te zu Per­so­nen und gekauf­te Arti­kel (Ver­brau­cher­zen­tra­le Rhein­land-Pfalz vom 10.8.2015). …