Werden dem Fremd-Geschäftsführer Manipulationen bei der Spesenabrechnung vorgeworfen, muss das konkret belegt werden. Vage Vermutungen und bloße Unterstellungen genügen nicht, um eine Kündigung auszusprechen – oder etwa um die Verhandlungsposition um eine Abfindung zugunsten des Unternehmens zu verbessern.
Kategorie: Aktuell
Im Jahr 2009 haben z. B. beim Finanzgericht Düsseldorf ca. die Hälfte aller Klagen ganz oder teilweise Erfolg gehabt. 47,6 % der Klageverfahren wurden mit einem voll oder teilweise stattgebenden Urteil oder durch Hauptsacheerledigung mit vollem oder teilweisem Erfolg abgeschlossen. Hinzu kommen die statistisch nicht gesondert erfassten Fälle, in denen Klagen – um Kostenberechnungen zu ersparen – im Einvernehmen aller Beteiligten zurückgenommen wurden, nachdem das Finanzamt eine Änderung des Steuerbescheides zu Gunsten des Klägers zugesagt hatte.
78 % der Verfahren konnten durchgeführt werden, ohne dass es zu einer förmlichen Entscheidung durch das Gericht gekommen ist. Es konnte durch schriftlichen oder telefonischen Hinweis oder im Rahmen eines Erörterungstermins der Streit mit dem Finanzamt beendet werden. Diese hohe Quote an unstreitig erledigten Verfahren beruht darauf, dass das Finanzgericht Düsseldorf in besonderem Maße das Gespräch mit den Beteiligten sucht.
Die Dauer der Verfahren konnte deutlich zurückgeführt werden und betrug durchschnittlich 15 Monate, wobei mehr als die Hälfte aller Verfahren (53 %) innerhalb eines Jahres durchgeführt werden konnte.
Fazit: Der Gang vors Finanzgericht lohnt. Auch in anderen Finanzgerichten sieht die Erfolgsquote nicht viel anders aus. Steuerzahler sind also gut beraten, Unklarheiten nicht zu Ihren Lasten hinzunehmen. Aber: Suchen Sie auf jeden Fall zuerst das Gespräch mit dem Experten – also mit dem Steuerberater oder gleich hier > Hotline.
Die offiziellen Zahlen des FG Düsseldorf > Hier anklicken
Laut Nafi-Unternehmensberatung steigen die Tarife für die Kfz-Versicherung 2010 um durchschnittlich 10% – bei der Teilkasko- und bei Haftpflichtpolicen um bis zu 12,5 %. Da hilft nur Vergleichen und Wechseln. Machen Sie entsprechende Vorgaben an die verantwortliche Abteilung.
Drucker sofort „auslagern”
zur Studie der Uni Freiburg.
Letzte Rettung für GmbH/UG & Co. KG
Für Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH/UG & Co. KG, die ihren Jahresabschluss auf keinen Fall veröffentlichen wollen, gibt es jetzt einen letzten Ausweg. Sogar rückwirkend.
Das betrifft alle GmbHs vor 2001 – wenn Steuerbescheide noch offen sind …
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jetzt in einem wichtigen Steuerverfahren für GmbHs entschieden, dass es bei der Umstellung vom sog. Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren nicht zu einer Minderung von Steuergutschriften kommen darf (§§ 36 – 40 Körperschaftsteuer-Gesetz).
So wird der „Feststellungsbeschluss” schon bei kleinen GmbHs/UGs verlangt. Unangenehmer Nebeneffekt der Steuer-CD-Affaire für alle die, die größte Steuerlast zahlen – also auch für alle Unternehmer: Sie müssen sich darauf einstellen, dass der Druck auf jeden einzelnen Finanzbeamten und jeden Betriebsprüfer steigt und der seinen Job noch gewissenhafter als bisher ausführen wird.
Konzerne müssen Verträge ändern
… zu Gunsten der Geschäftsführer in Tochterunternehmen. Geschäftsführer können das nutzen . GmbH-Geschäftsführer, die in eine Tochtergesellschaft eines Konzerns tätig sind, hatten beim Vertragsabschluss keinen leichten Stand. In der Regel gibt der Arbeitgeber den Anstellungsvertrag vor – allenfalls über die Gehaltshöhe und die ein oder andere Zusatzleistung lässt sich noch verhandeln.
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short-summaries speziell für Geschäftsführer von Unternehmergesellschaften (UG) gibt es auf > twitter
Finanzierungshilfen
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