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Letzte Rettung für GmbH/UG & Co. KG

 Für Unter­neh­men in der Rechts­form einer GmbH/UG & Co. KG, die ihren Jah­res­ab­schluss auf kei­nen Fall ver­öf­fent­li­chen wol­len, gibt es jetzt einen letz­ten Aus­weg. Sogar rückwirkend.