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Gericht schützt Fremd-Geschäftsführer vor Ausbooten

Wer­den dem Fremd-Geschäfts­füh­rer Mani­pu­la­tio­nen bei der Spe­sen­ab­rech­nung vor­ge­wor­fen, muss das kon­kret belegt wer­den. Vage Ver­mu­tun­gen und blo­ße Unter­stel­lun­gen genü­gen nicht, um eine Kün­di­gung aus­zu­spre­chen – oder etwa um die Ver­hand­lungs­po­si­ti­on um eine Abfin­dung zuguns­ten des Unter­neh­mens zu verbessern.