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GF/Vorsorge: Anspruch auf die Versorgungszusage der GmbH

Übt ein Vor­stands­mit­glied unmit­tel­bar nach der Been­di­gung sei­nes Vor­stands­dienst­ver­trags bis zu sei­ner Pen­sio­nie­rung in der­sel­ben Gesell­schaft wei­te­re Funk­tio­nen als Lei­ten­der Ange­stell­ter aus, kommt es nicht zu einer Unter­bre­chung sei­ner Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit, so dass die sog. m/n‑­tel-Rege­lung kei­ne Anwen­dung fin­det (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG). Danach hät­te der Geschäfts­füh­rer einen Teil­an­spruch gegen sei­nen Arbeit­ge­ber (OLG Ham­burg, Urteil v. 23.8.2019, 11 U 63/19).

Das soll­te so auch für den Geschäfts­füh­rer einer GmbH gel­ten. Im ent­schie­de­nen Fall ging es um eine Direkt­ver­si­che­rung. Der Ver­si­che­rer berief sich auf eine Unter­bre­chung der Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit. Das OLG Ham­burg sieht aber in der Fort­set­zung der Tätig­keit im Unter­neh­men als Lei­ten­der Ange­stell­ter kei­ne Unter­bre­chung der Betriebszugehörigkeit.

 

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Social Media: Influencerin muss Werbung auch so benennen

Eine Influen­ce­rin (hier: 500.000 Fol­lower) muss bei der Prä­sen­ta­ti­on frem­der Waren auf ihrem Insta­gram-Account die­se Prä­sen­ta­tio­nen als Wer­bung kennt­lich machen. Unter­lässt sie das, han­delt sie wett­be­werbs­wid­rig. Die Influen­ce­rin ver­link­te Bil­der von sich und den jewei­li­gen Pro­duk­ten mit den Insta­gram-Accounts der Anbie­ter der jeweils in ihren Posts dar­ge­stell­ten Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen. Damit bleibt das OLG Frank­furt auf Linie (vgl. zuletzt Nr. 29/2019). Immer wenn pro­dukt­be­zo­ge­ne Aus­sa­gen mit Herstellern/Händlern ver­linkt wer­den, ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Gerich­te auf anzei­gen­pflich­ti­ge Wer­bung ent­schei­den wer­den. (OLG Frank­furt a. M., Urteil v. 24.10.2019, 6 W 68/19).

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Volkelt-Brief 44/2019

GmbH/Kosten: Die Las­ter der Las­ter-Her­stel­ler  GmbH/Planungen 2020: Jetzt end­lich die Nach­fol­ge anpa­cken Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Brexit, Exit … + Unter­neh­mens-Recht: Was Sie als Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen + Digi­ta­les: Neue Platt­form für Haus­halts-Dienst­leis­tun­gen GmbH/Kosten: Bei den Bera­ter­ho­no­ra­ren rich­tig spa­ren + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Die Vor­sor­ge­voll­macht sicher hin­ter­le­gen + GF/Haftung: Mid­del­hoff-Ver­fah­ren ein­ge­stellt + Mitarbeiter/Lohnkosten: Dop­pel­te Auf­la­gen für die Pfle­ge­bran­che Fir­men­wa­gen: Ach­tung mit dem Investitionsabzugsbetrag

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GmbH/Kosten: Die Laster der Laster-Hersteller

Seit letz­ter Woche müs­sen die Rich­ter der Zivil­kam­mer des Land­ge­richts (LG) Mün­chen ins­ge­samt 18.000 Sei­ten Akten aus dem Kar­tell­ver­fah­ren gegen Euro­pas Lkw-Her­stel­ler durch­ar­bei­ten (Akten­zei­chen: 37 O 18602/17). Um dann – wahr­schein­lich abschlie­ßend erst in eini­gen Jah­ren – dar­über zu ent­schei­den, ob es Scha­dens­er­satz für einen zu teu­er bezahl­ten Lkw gibt. Das Vor­spiel ist jeden­falls abge­schlos­sen: Die Lkw-Her­stel­ler müs­sen 14 Mrd. EUR Buß­geld an die Kar­tell­be­hör­den zah­len. Jetzt geht es zusätz­lich um 827 Mio. EUR Scha­dens­er­satz für bis zu 85.000 über­teu­er­te Lkw.

Hin­ter­grund:

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GmbH/Planungen 2020: Jetzt endlich die Nachfolge anpacken

Die Zah­len spre­chen für sich: Bis zum Jahr 2022 pla­nen über eine hal­be Mil­li­on Inha­ber von klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men (KMU) ihre Unter­neh­mens­nach­fol­ge (Quel­le: KfW Refe­rat Volks­wirt­schaft). Rund 100.000 sind dabei aber bereits in die­sem Jahr im Rück­stand. Es geht also dar­um, die Nach­fol­ge „anzu­pa­cken” und die Wei­chen früh­zei­tig zu stel­len. In der Regel geht es dabei um einen Zeit­raum von 2 bis 3 Jah­ren, bevor die Lösung unter Dach und Fach ist und der Seni­or die Ver­ant­wor­tung tat­säch­lich abge­ben kann.

Fakt ist: Immer sel­te­ner gelingt in mit­tel­stän­di­schen GmbHs eine inter­ne Nach­fol­ge-Lösung. Immer mehr Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer sind dar­auf ange­wie­sen, eine exter­ne Nach­fol­ge­re­ge­lung zu orga­ni­sie­ren. Ers­ter Schitt dazu: Infor­mie­ren Sie sich dar­über, wie der „Nach­fol­ge­markt” in Deutsch­land funk­tio­niert. Dazu stel­len wir Ihnen an die­ser Stel­le die Markt­füh­rer in Deutsch­land vor, die für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men eine seriö­se, wirt­schaft­lich aus­ge­wo­ge­ne und juris­tisch abge­si­cher­te Lösung anbie­ten. Das sind: … 

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Geschäftsführer-Perspektive: Brexit, Exit …

Hand auf´s Herz: Wie viel Kopf­zer­bre­chen und Gedan­ken­stun­den hat Ihnen per­sön­lich der Brexit berei­tet? Mona­te­lan­ge Mee­tings mit Export, Ver­trieb und Logis­tik? Stun­den­lan­ge Tele­fo­na­te mit den bri­ti­schen Geschäfts­part­nern oder ellen­lan­ge Lek­tü­re von Brexit-Check­lis­ten, Warn­hin­wei­sen und sons­ti­gen Tipps?  Wird die aktu­el­le Lage wie­der eine Kehr­wen­dung ein­ge­legt haben, wäh­rend ich die­se Zei­len nie­der­schrei­be? Am bes­ten machen Sie die­se Rech­nung erst gar nicht auf. Jeden­falls gab und gibt es in die­ser Grö­ßen­ord­nung kein ver­gleich­ba­res und zeit­in­ten­si­ves The­ma. Höchs­tens 1989 – mit Öff­nung der deutsch-deut­schen Gren­ze. Damals herrsch­te aller­dings Eupho­rie und bes­te Phan­ta­sie in den Geschäfts­füh­rungs-Eta­gen. Davon kann jetzt lei­der nicht die Rede sein. Mit den bes­ten Grüßen.

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Unternehmens-Recht: Was Sie als Geschäftsführer veranlassen müssen

Betrifft … Dar­um geht es … to do …
Grund­steu­er Mit der Neu­re­ge­lung haben die Län­der bzw. die Kom­mu­nen mehr Spiel­raum für die Fest­set­zung der Rah­men­be­din­gun­gen. Gehen Sie davon aus, dass die Belas­tung – ana­log zur Grund­er­werb­steu­er-Reform – ab 2025 (stark) stei­gen wird. Prü­fen Sie, wie viel Grund­stück tat­säch­lich gebraucht wird. Pla­nen Sie die Nut­zung und Ver­wer­tung von Vorrats-Grundstücken.
Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be (KSV) Der Bei­trag zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) beträgt in 2020 unver­än­dert 4,2 %. Die Sum­me aller von Ihrer GmbH an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2019 müs­sen Sie bis zum 31.3.2020 an die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) mel­den und für alle sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Leis­tun­gen zahlen. Ter­min­sa­che: 31.3.2020

 

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Digitales: Neue Plattform für Haushalts-Dienstleistungen

Gute Grün­der­ideen set­zen sich oft erst durch, wenn ein gestan­de­ner Part­ner ein­steigt. Ent­we­der mit zusätz­li­chem Kapi­tal, oder – wie jetzt im Fall IKEA – als Absi­che­rung, wenn das Geschäfts­mo­dell in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung nach­ge­bes­sert wer­den muss. So stell­te man bei IKEA schon seit län­ge­rem fest, dass die Kun­den immer mehr Pro­ble­me mit dem Zusam­men­bau der Möbel haben. Kon­se­quen­ter­wei­se hat man jetzt das Sili­con-Val­ley Start­Up Tas­kRab­bit übernommen.

Die Idee: Dabei han­delt es sich eine Platt­form für Haus­halts­dienst­leis­tun­gen. Ob Möbel­zu­sam­men­bau­er, Hun­de­fut­ter­käu­fer oder Baby­sit­ting: Kun­den kön­nen hier klei­ne Arbeits­auf­trä­ge ein­stel­len bzw. ihre Diens­te anbie­ten. Tas­kRab­bit berech­net dafür eine (gerin­ge) Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on. Ziel­grup­pe sind zum einen ein­kom­mens­star­ke Fami­li­en, zum ande­ren Dienst­leis­ter, die – aus wel­chen Grün­den auch immer – kei­nen Full­time-Job anbie­ten wol­len oder kön­nen. Vor­teil IKEA: Bei einem Online-Ein­kauf kann man auf Ter­min auch gleich den (frei­be­ruf­li­chen) Mon­teur ordern. Das Start­Up star­tet zunächst in der Regi­on Rhein/Ruhr, anschlie­ßend sol­len die gro­ßen deut­schen Metro­po­len bedient werden.

Abzu­se­hen ist aller­dings, dass es  – wie etwa beim Per­so­nen­be­för­de­rer Uber – mit die­ser Platt­form in Deutsch­land zu arbeits‑, sozialversicherungs‑, steu­er- und gewer­be­recht­li­chen Pro­ble­men kom­men wird. Unge­klärt ist z. B. auch, wie sich das The­ma Mindestlohn/Tariflohn und damit ver­bun­de­ne (Doku­men­ta­ti­ons-) Pflich­ten auf eine sol­che Platt­form aus­wir­ken werden.

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GmbH/Kosten: Bei den Beraterhonoraren richtig sparen

Nur weni­ge Geschäfts­füh­rer machen von der Mög­lich­keit Gebrauch, mit Ihren Bera­tern Erfolgs­ho­no­ra­re zu ver­ein­ba­ren. Seit eini­gen Jah­ren ist das z. B. auch für Rechts­an­wäl­te mög­lich. Das betrifft aber auch ganz all­ge­mein die Auf­trags­ver­ga­be an Rechts­an­wäl­te, Patent­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer. Erfolgs­ho­no­ra­re mit die­sen Berufs­grup­pen dür­fen unter ganz bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ver­ein­bart wer­den. Das sind z. B.: … 

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Geschäftsführer privat: Die Vorsorgevollmacht sicher hinterlegen

Mit einer Vor­sor­ge­voll­macht kön­nen Sie fest­le­gen, wel­che Per­so­nen Sie im Vor­sor­ge­fall ver­tre­ten und wel­che vor­sorg­li­chen Maß­nah­men gel­ten. Haben Sie kei­nen Haus­an­walt, der Ihre Papie­re ord­net und hin­ter­legt, und wis­sen die Ange­hö­ri­gen nicht Bescheid über die Abla­ge, kann das bei der Umset­zung Ihres Wil­lens zu Ver­zö­ge­run­gen bis hin zur (unbe­ab­sich­tig­ten aber auch einer beab­sich­tig­ten) Unauf­find­bar­keit füh­ren. Die­ses Risi­ko kön­nen Sie aus­schlie­ßen. Sie kön­nen Ihre Vor­sor­ge­voll­macht im zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer ein­tra­gen. Vor­teil: Die Ein­tra­gung erleich­tert das Auf­fin­den einer bestehen­den Voll­macht (Pati­en­ten­ver­fü­gung, Betreu­ungs­ver­fü­gung) im Ver­sor­gungs­fall. Eine recht­lich ver­bind­li­che Umset­zung ist damit sichergestellt.

Die Ein­tra­gung ins Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer ist mög­lich unter www.vorsorgeregister.de. Die Ein­tra­gung kos­tet 15,00 EUR, im Last­schrift­ver­fah­ren 13,00 EUR. Wer­den meh­re­re Bevoll­mäch­tig­te bestellt, wer­den für jeden zusätz­lich 2,50 EUR fäl­lig. Auf der Home­page gibt es hilf­rei­che wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum The­ma und auch aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zur Erstel­lung einer Vorsorgvollmacht.