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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Die Vorsorgevollmacht sicher hinterlegen

Mit einer Vor­sor­ge­voll­macht kön­nen Sie fest­le­gen, wel­che Per­so­nen Sie im Vor­sor­ge­fall ver­tre­ten und wel­che vor­sorg­li­chen Maß­nah­men gel­ten. Haben Sie kei­nen Haus­an­walt, der Ihre Papie­re ord­net und hin­ter­legt, und wis­sen die Ange­hö­ri­gen nicht Bescheid über die Abla­ge, kann das bei der Umset­zung Ihres Wil­lens zu Ver­zö­ge­run­gen bis hin zur (unbe­ab­sich­tig­ten aber auch einer beab­sich­tig­ten) Unauf­find­bar­keit füh­ren. Die­ses Risi­ko kön­nen Sie aus­schlie­ßen. Sie kön­nen Ihre Vor­sor­ge­voll­macht im zen­tra­len Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer ein­tra­gen. Vor­teil: Die Ein­tra­gung erleich­tert das Auf­fin­den einer bestehen­den Voll­macht (Pati­en­ten­ver­fü­gung, Betreu­ungs­ver­fü­gung) im Ver­sor­gungs­fall. Eine recht­lich ver­bind­li­che Umset­zung ist damit sichergestellt.

Die Ein­tra­gung ins Vor­sor­ge­re­gis­ter der Bun­des­no­tar­kam­mer ist mög­lich unter www.vorsorgeregister.de. Die Ein­tra­gung kos­tet 15,00 EUR, im Last­schrift­ver­fah­ren 13,00 EUR. Wer­den meh­re­re Bevoll­mäch­tig­te bestellt, wer­den für jeden zusätz­lich 2,50 EUR fäl­lig. Auf der Home­page gibt es hilf­rei­che wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zum The­ma und auch aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zur Erstel­lung einer Vorsorgvollmacht.

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