Autor: volkelt
Erfreulich: Nach EU-Kommissionm und dem EU-Parlament will auch Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger Erleichterungen für kleine GmbHs in Deutschland umsetzen. Ziel: Kleine GmbHs müssten – bei zügiger Umsetzung – ab dem Geschäftsjahr 2012 keine Bilanz mehr erstellen und müssten auch die Pflichtoffenlegung nicht mehr vornehmen. Ersparnis pro kleinem Unternehmen: Zwischen 1.500 und 3.000 € – pro Jahr je nach Branche.
„Kann ich mich auf die zentrale Buchhaltung verlassen?“. So die Anfrage eines Geschäftsführer-Kollegen, dessen Anstellungsvertrag wegen Scheinbuchungen fristlos gekündigt wurde. Unser TIPP dazu >
Die Sparkasse wollte den Geschäftsführer einer GmbH in die Haftung nehmen, weil dieser im Zeitraum vor der Insolvenzreife vom Debitoren-Konto Gläubiger-Rechnungen beglichen hat. Unser Tipp dazu >
Anzeigepflicht Formular
Die Geschäftsführer müssen die Unterlagen zur Rechnungslegung unverzüglich vorlegen. Das ist der Fall, wenn die Unterlagen mit einer Frist von einer, höchstens zwei Wochen nach Erhalt den Gesellschaftern ausgehändigt werden. Kommen die Geschäftsführer ihrer Pflicht zur Vorlage der Unterlagen der Rechnungslegung nicht rechtzeitig nach, können die Gesellschafter dies mit einer Leistungsklage, eventuell per Einstweiliger Verfügung, durchsetzen. Diese Möglichkeit steht jedem einzelnen Gesellschafter offen, sofern die übrigen Gesellschafter kein Interesse an der Offenlegung der Unterlagen haben (Minderheitenschutz).
Werden dem Fremd-Geschäftsführer Manipulationen bei der Spesenabrechnung vorgeworfen, muss das konkret belegt werden. Vage Vermutungen und bloße Unterstellungen genügen nicht, um eine Kündigung auszusprechen – oder etwa um die Verhandlungsposition um eine Abfindung zugunsten des Unternehmens zu verbessern.
Volkelt-Brief 6/2010
Im Jahr 2009 haben z. B. beim Finanzgericht Düsseldorf ca. die Hälfte aller Klagen ganz oder teilweise Erfolg gehabt. 47,6 % der Klageverfahren wurden mit einem voll oder teilweise stattgebenden Urteil oder durch Hauptsacheerledigung mit vollem oder teilweisem Erfolg abgeschlossen. Hinzu kommen die statistisch nicht gesondert erfassten Fälle, in denen Klagen – um Kostenberechnungen zu ersparen – im Einvernehmen aller Beteiligten zurückgenommen wurden, nachdem das Finanzamt eine Änderung des Steuerbescheides zu Gunsten des Klägers zugesagt hatte.
78 % der Verfahren konnten durchgeführt werden, ohne dass es zu einer förmlichen Entscheidung durch das Gericht gekommen ist. Es konnte durch schriftlichen oder telefonischen Hinweis oder im Rahmen eines Erörterungstermins der Streit mit dem Finanzamt beendet werden. Diese hohe Quote an unstreitig erledigten Verfahren beruht darauf, dass das Finanzgericht Düsseldorf in besonderem Maße das Gespräch mit den Beteiligten sucht.
Die Dauer der Verfahren konnte deutlich zurückgeführt werden und betrug durchschnittlich 15 Monate, wobei mehr als die Hälfte aller Verfahren (53 %) innerhalb eines Jahres durchgeführt werden konnte.
Fazit: Der Gang vors Finanzgericht lohnt. Auch in anderen Finanzgerichten sieht die Erfolgsquote nicht viel anders aus. Steuerzahler sind also gut beraten, Unklarheiten nicht zu Ihren Lasten hinzunehmen. Aber: Suchen Sie auf jeden Fall zuerst das Gespräch mit dem Experten – also mit dem Steuerberater oder gleich hier > Hotline.
Die offiziellen Zahlen des FG Düsseldorf > Hier anklicken
