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Anzeigepflicht Formular

Das offi­zi­el­le For­mu­lar zur Erfül­lung der Anzei­ge­pflicht beim Erwerb aus­län­di­scher Unternehmensbeteiligungen

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Anzeigepflicht des Geschäftsführers bei Unternehmenserwerb im Ausland

Geschäfts­füh­rer müs­sen den Erwerb aus­län­di­scher Unter­neh­mens­be­tei­li­gun­gen anzei­gen (Anzei­ge­pflicht). Mit neu­em BMF-Schrei­ben regelt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um die Anzei­ge­pflich­ten im Einzelnen.

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GmbH-Gesetz

§ 42a Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts

(1) Die Geschäfts­füh­rer haben den Jah­res­ab­schluß und den Lage­be­richt unver­züg­lich nach der Auf­stel­lung den Gesell­schaf­tern zum Zwe­cke der Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses vor­zu­le­gen. Ist der Jah­res­ab­schluß durch einen Abschluß­prü­fer zu prü­fen, so haben die Geschäfts­füh­rer ihn zusam­men mit dem Lage­be­richt und dem Prü­fungs­be­richt des Abschluß­prü­fers unver­züg­lich nach Ein­gang des Prü­fungs­be­richts vor­zu­le­gen. Hat die Gesell­schaft einen Auf­sichts­rat, so ist des­sen Bericht über das Ergeb­nis sei­ner Prü­fung eben­falls unver­züg­lich vorzulegen.
(2) Die Gesell­schaf­ter haben spä­tes­tens bis zum Ablauf der ers­ten acht Mona­te oder, wenn es sich um eine klei­ne Gesell­schaft han­delt (§ 267 Abs. 1 des Han­dels­ge­setz­buchs), bis zum Ablauf der ers­ten elf Mona­te des Geschäfts­jahrs über die Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses und über die Ergeb­nis­ver­wen­dung zu beschlie­ßen. Der Gesell­schafts­ver­trag kann die Frist nicht ver­län­gern. Auf den Jah­res­ab­schluß sind bei der Fest­stel­lung die für sei­ne Auf­stel­lung gel­ten­den Vor­schrif­ten anzuwenden.
(3) Hat ein Abschluß­prü­fer den Jah­res­ab­schluß geprüft, so hat er auf Ver­lan­gen eines Gesell­schaf­ters an den Ver­hand­lun­gen über die Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses teilzunehmen.
(4) Ist die Gesell­schaft zur Auf­stel­lung eines Kon­zern­ab­schlus­ses und eines Kon­zern­la­ge­be­richts ver­pflich­tet, so sind die Absät­ze 1 bis 3 ent­spre­chend anzu­wen­den. Das Glei­che gilt hin­sicht­lich eines Ein­zel­ab­schlus­ses nach § 325 Abs. 2a des Han­dels­ge­setz­buchs, wenn die Gesell­schaf­ter die Offen­le­gung eines sol­chen beschlos­sen haben.

Die Geschäfts­füh­rer müs­sen die Unter­la­gen zur Rech­nungs­le­gung unver­züg­lich  vor­le­gen. Das ist der Fall, wenn die Unter­la­gen mit einer Frist von einer, höchs­tens zwei Wochen nach Erhalt den Gesell­schaf­tern aus­ge­hän­digt wer­den. Kom­men die Geschäfts­füh­rer ihrer Pflicht zur Vor­la­ge der Unter­la­gen der Rech­nungs­le­gung nicht recht­zei­tig nach, kön­nen die Gesell­schaf­ter dies mit einer Leis­tungs­kla­ge, even­tu­ell per Einst­wei­li­ger Ver­fü­gung,  durch­set­zen. Die­se Mög­lich­keit steht jedem ein­zel­nen Gesell­schaf­ter offen, sofern die übri­gen Gesell­schaf­ter kein Inter­es­se an der Offen­le­gung der Unter­la­gen haben (Min­der­hei­ten­schutz).

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Aktuell

Gericht schützt Fremd-Geschäftsführer vor Ausbooten

Wer­den dem Fremd-Geschäfts­füh­rer Mani­pu­la­tio­nen bei der Spe­sen­ab­rech­nung vor­ge­wor­fen, muss das kon­kret belegt wer­den. Vage Ver­mu­tun­gen und blo­ße Unter­stel­lun­gen genü­gen nicht, um eine Kün­di­gung aus­zu­spre­chen – oder etwa um die Ver­hand­lungs­po­si­ti­on um eine Abfin­dung zuguns­ten des Unter­neh­mens zu verbessern.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 6/2010

Die neu­en Gehalts-Ver­gleichs­zah­len der Finanz­be­hör­den für Geschäfts­füh­rer von mit­tel­gro­ßen GmbHs und Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten + Fami­li­en-Gesell­schaf­ten brau­chen Regeln – auch für die Fami­lie + Aus­nahms­wei­se: Geschäfts­füh­rung ohne Gehalt + u.v.m.

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Aktuell

Finanzgericht gibt jedem 2. Steuerzahler recht

Im Jahr 2009 haben z. B. beim Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf ca. die Hälf­te aller Kla­gen ganz oder teil­wei­se Erfolg gehabt. 47,6 % der Kla­ge­ver­fah­ren wur­den mit einem voll oder teil­wei­se statt­ge­ben­den Urteil oder durch Haupt­sa­che­er­le­di­gung mit vol­lem oder teil­wei­sem Erfolg abge­schlos­sen. Hin­zu kom­men die sta­tis­tisch nicht geson­dert erfass­ten Fäl­le, in denen Kla­gen – um Kos­ten­be­rech­nun­gen zu erspa­ren – im Ein­ver­neh­men aller Betei­lig­ten zurück­ge­nom­men wur­den, nach­dem das Finanz­amt eine Ände­rung des Steu­er­be­schei­des zu Guns­ten des Klä­gers zuge­sagt hatte.

78 % der Ver­fah­ren konn­ten durch­ge­führt wer­den, ohne dass es zu einer förm­li­chen Ent­schei­dung durch das Gericht gekom­men ist. Es konn­te durch schrift­li­chen oder tele­fo­ni­schen Hin­weis oder im Rah­men eines Erör­te­rungs­ter­mins der Streit mit dem Finanz­amt been­det wer­den. Die­se hohe Quo­te an unstrei­tig erle­dig­ten Ver­fah­ren beruht dar­auf, dass das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf in beson­de­rem Maße das Gespräch mit den Betei­lig­ten sucht.

Die Dau­er der Ver­fah­ren konn­te deut­lich zurück­ge­führt wer­den und betrug durch­schnitt­lich 15 Mona­te, wobei mehr als die Hälf­te aller Ver­fah­ren (53 %) inner­halb eines Jah­res durch­ge­führt wer­den konnte.

Fazit: Der Gang vors Finanz­ge­richt lohnt. Auch in ande­ren Finanz­ge­rich­ten sieht die Erfolgs­quo­te nicht viel anders aus. Steu­er­zah­ler sind also gut bera­ten, Unklar­hei­ten nicht zu Ihren Las­ten hin­zu­neh­men. Aber: Suchen Sie auf jeden Fall zuerst das Gespräch mit dem Exper­ten – also mit dem Steu­er­be­ra­ter oder gleich hier > Hot­line.

Die offi­zi­el­len Zah­len des FG Düs­sel­dorf > Hier ankli­cken

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Aktuell

Fuhrpark: Kosten für Prämien steigen um 10% und mehr

Laut Nafi-Unter­neh­mens­be­ra­tung stei­gen die Tari­fe für die Kfz-Ver­si­che­rung 2010 um durch­schnitt­lich 10% – bei der Teil­kas­ko- und bei Haft­pflicht­po­li­cen um bis zu 12,5 %. Da hilft nur Ver­glei­chen und Wech­seln. Machen Sie ent­spre­chen­de Vor­ga­ben an die ver­ant­wort­li­che Abteilung.

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Drucker sofort „auslagern”

zur Stu­die der Uni Freiburg.

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Geschützt: Schnellkurs Modul 5

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BMF-Schreiben USt in Hotels

BMF-Schrei­ben zur Umset­zung der ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er in Hotels – Rege­lung von Einzefragen