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Aktuell

Fuhrpark: Kosten für Prämien steigen um 10% und mehr

Laut Nafi-Unter­neh­mens­be­ra­tung stei­gen die Tari­fe für die Kfz-Ver­si­che­rung 2010 um durch­schnitt­lich 10% – bei der Teil­kas­ko- und bei Haft­pflicht­po­li­cen um bis zu 12,5 %. Da hilft nur Ver­glei­chen und Wech­seln. Machen Sie ent­spre­chen­de Vor­ga­ben an die ver­ant­wort­li­che Abteilung.

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Aktuell

Drucker sofort „auslagern”

zur Stu­die der Uni Freiburg.

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Geschützt: Schnellkurs Modul 5

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BMF-Erlasse Downloads

BMF-Schreiben USt in Hotels

BMF-Schrei­ben zur Umset­zung der ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er in Hotels – Rege­lung von Einzefragen

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Geschützt: Schnellkurs Modul 4

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 5/2010

The­men: Neue Ver­gleichs­ta­bel­len der Finanz­äm­ter (Karls­ru­her Tabel­le) + BMF ver­bie­tet Ener­gie Con­tract-GmbHs + Geschäfts­füh­rer im Kom­zern: So schüt­zen Sie das Unter­neh­men gegen uner­wünsch­ten Wett­be­werb + aktu­el­le Tipps und Infos …

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Hundesteuer

Immer mehr Haus-Besit­zer schüt­zen ihr Eigen­tum. Mit Zäu­nen und Ver­schlä­gen, dop­pelt gesi­cher­ten Türen und Fens­tern. Mit Rund-um-Video-Über­wa­chungs­sys­te­men und Stol­per­fal­len. Gele­gent­lich wer­den Selbst­schuss­an­la­gen aus DDR-Bestän­den oder gebrauch­te Mini-Tel­ler­mi­nen aus Soma­lia oder dem Sudan eingesetzt.

Ganz cle­ve­re Zeit­ge­nos­sen arbei­ten jedoch „klas­sisch“ – schlägt der Hund an, tür­men die meis­ten Ein­dring­lin­ge frei­wil­lig. Aber da gibt es jetzt ein Pro­blem. Zwar muss man für den Hund im Moment noch kei­ne Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zah­len. Aber Steu­ern alle­mal. Hat der Hund kei­ne Steu­er­mar­ke, arbei­tet er „schwarz“. Das ist natür­lich ille­gal und kann belangt wer­den. In Stutt­gart geht man der Sache ab sofort sys­te­ma­tisch nach. Im Moment wer­den Stu­den­ten rekru­tiert und am Hund aus­ge­bil­det. Was das soll? Der Stu­dent / die Stu­den­tin geht dann ganz sorg­los mit dem Hund Gas­si und klin­gelt auf Ver­dacht an der ein oder ande­ren Haus­tür. Zum Bei­spiel bei Ihnen. Fol­ge: Ihr Hund ist natür­lich schlau­er als Sie. Der riecht sofort, dass ein Kol­le­ge vor der Tür steht und fängt an zu bel­len. Bäätsch, rein­ge­fal­len. Schon ver­lo­ren. Was der Hund näm­lich nicht weiß, ist, dass der Hund vor der Haus­tür von der Hun­de­steu­er-Kon­trol­le ist. Und schon sind Sie dran. In Stutt­gart rech­net man mit Mehr­ein­nah­men von 300.000 €. Unser Tipp: Legen Sie den Maul­korb auch zu Hau­se an – dem Hund natürlich.

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Checklisten Downloads Formulare

Geschäftsführer Gehalts-Tabelle

Die offi­zi­el­len Ver­gleichs­zah­len der Finanz­be­hör­den zur Ermitt­lung des „ange­mes­se­nen” Gehalts von Geschäfts­füh­rern in der GmbH und der Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (Karls­ru­her Tabel­le)

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Lexikon

Verdeckte Gewinnausschüttung

Eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) ist eine Ver­mö­gens­min­de­rung oder ver­hin­der­te Ver­mö­gens­meh­rung, die durch das Gesell­schafts­ver­hält­nis ver­an­lasst ist, sich auf die Höhe des Ein­kom­mens aus­wirkt und die nicht auf einen Gewinn­ver­tei­lungs­be­schluss der Gesell­schaft beruht und in kei­nem Zusamm­ren­hang mit einer offe­nen Gewinn­aus­schüt­tung steht (so grund­sätz­lich im BFH-Urteil vom 22.9.1989, I R 44/85, BStBl. II 1989, 475). Kommt es zu einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung, wird die­se Ver­mö­gens­min­de­rung bei der Kapi­tal­ge­sell­schaft steu­er­recht­lich nicht aner­kannt. In der Fol­ge erhöht sich der steu­er­recht­li­che Gewinn der Kapi­tal­ge­sell­schaft um die ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung. Eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung kommt z. B. vor:

  1. wenn ein Gesell­schaf­ter für sei­ne Geschäfts­füh­rer­tä­tig­keit ein unan­ge­mes­sen hohes Gehalt erhält,
  2. wenn eine GmbH einem Gesell­schaf­ter neben einem ange­mes­se­nen Gehalt eine Umsatz­tan­tie­me zahlt,
  3. wenn der Gesell­schaf­ter von der GmbH ein Dar­le­hen zins­los oder zu einem unan­ge­mes­sen nied­ri­gen Zins­satz erhält,
  4. wenn ein Gesell­schaf­ter der GmbH ein Dar­le­hen zu einem unan­ge­mes­sen hohen Zins­satz gibt (auch: Stil­le Gesell­schaft gegen eine zu hohe Ver­zin­sung der stil­len Einlage)„
  5. wenn ein Gesell­schaf­ter von der GmbH Waren oder Wirt­schafts­gü­ter zu einem unge­wöhn­li­chen Preis erhält oder lie­fert (z. B. bei kon­zern­in­ter­nen Verrechnungspreisen).

Weiterführende Informationen:

Rück­gän­gig­ma­chen einer vGA > BMF-Schrei­ben vom 29. 09.2005, IV A 4 – S 0350 – 12/05

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GmbH-Gesetz

§ 12 (aufgehoben)

Kos­ten­los für Mit­glie­der > Der Vol­kelt-Brief zum Probelesen

Der Prak­ti­ker-Kurz-Kom­men­tar zum GmbH-Gesetz