Laut Nafi-Unternehmensberatung steigen die Tarife für die Kfz-Versicherung 2010 um durchschnittlich 10% – bei der Teilkasko- und bei Haftpflichtpolicen um bis zu 12,5 %. Da hilft nur Vergleichen und Wechseln. Machen Sie entsprechende Vorgaben an die verantwortliche Abteilung.
Autor: volkelt
Drucker sofort „auslagern”
zur Studie der Uni Freiburg.
Geschützt: Schnellkurs Modul 5
BMF-Schreiben USt in Hotels
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Volkelt-Brief 5/2010
Hundesteuer
Immer mehr Haus-Besitzer schützen ihr Eigentum. Mit Zäunen und Verschlägen, doppelt gesicherten Türen und Fenstern. Mit Rund-um-Video-Überwachungssystemen und Stolperfallen. Gelegentlich werden Selbstschussanlagen aus DDR-Beständen oder gebrauchte Mini-Tellerminen aus Somalia oder dem Sudan eingesetzt.
Ganz clevere Zeitgenossen arbeiten jedoch „klassisch“ – schlägt der Hund an, türmen die meisten Eindringlinge freiwillig. Aber da gibt es jetzt ein Problem. Zwar muss man für den Hund im Moment noch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Aber Steuern allemal. Hat der Hund keine Steuermarke, arbeitet er „schwarz“. Das ist natürlich illegal und kann belangt werden. In Stuttgart geht man der Sache ab sofort systematisch nach. Im Moment werden Studenten rekrutiert und am Hund ausgebildet. Was das soll? Der Student / die Studentin geht dann ganz sorglos mit dem Hund Gassi und klingelt auf Verdacht an der ein oder anderen Haustür. Zum Beispiel bei Ihnen. Folge: Ihr Hund ist natürlich schlauer als Sie. Der riecht sofort, dass ein Kollege vor der Tür steht und fängt an zu bellen. Bäätsch, reingefallen. Schon verloren. Was der Hund nämlich nicht weiß, ist, dass der Hund vor der Haustür von der Hundesteuer-Kontrolle ist. Und schon sind Sie dran. In Stuttgart rechnet man mit Mehreinnahmen von 300.000 €. Unser Tipp: Legen Sie den Maulkorb auch zu Hause an – dem Hund natürlich.
Die offiziellen Vergleichszahlen der Finanzbehörden zur Ermittlung des „angemessenen” Gehalts von Geschäftsführern in der GmbH und der Unternehmergesellschaft (Karlsruher Tabelle)
Verdeckte Gewinnausschüttung
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und die nicht auf einen Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschaft beruht und in keinem Zusammrenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung steht (so grundsätzlich im BFH-Urteil vom 22.9.1989, I R 44/85, BStBl. II 1989, 475). Kommt es zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wird diese Vermögensminderung bei der Kapitalgesellschaft steuerrechtlich nicht anerkannt. In der Folge erhöht sich der steuerrechtliche Gewinn der Kapitalgesellschaft um die verdeckte Gewinnausschüttung. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kommt z. B. vor:
- wenn ein Gesellschafter für seine Geschäftsführertätigkeit ein unangemessen hohes Gehalt erhält,
- wenn eine GmbH einem Gesellschafter neben einem angemessenen Gehalt eine Umsatztantieme zahlt,
- wenn der Gesellschafter von der GmbH ein Darlehen zinslos oder zu einem unangemessen niedrigen Zinssatz erhält,
- wenn ein Gesellschafter der GmbH ein Darlehen zu einem unangemessen hohen Zinssatz gibt (auch: Stille Gesellschaft gegen eine zu hohe Verzinsung der stillen Einlage)„
- wenn ein Gesellschafter von der GmbH Waren oder Wirtschaftsgüter zu einem ungewöhnlichen Preis erhält oder liefert (z. B. bei konzerninternen Verrechnungspreisen).
Weiterführende Informationen:
Rückgängigmachen einer vGA > BMF-Schreiben vom 29. 09.2005, IV A 4 – S 0350 – 12/05
§ 12 (aufgehoben)
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