Autor: volkelt
§ 04a Sitz der Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.
Seit 1.11.2008 kann die GmbH, die Unternehmergesellschaft, eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung ihren Verwaltungssitz auch im Ausland haben.
Die EU-Kommission prüft die in Deutschland praktizierte „Sanierungsklausel” auf Zulässigkeit. Danach kann der Verlustvortrag im Falle einer Sanierung bei der Übernahme von Unternehmen in voller Höhe geltenjd gemacht werden. Tendenz: Die Klausel muss aller Vorraussicht nach modifiziert werden. Anbei: Sachverhalt und Begründung des Verfahrens.
JA – das geht. In Beraterkreisen ist man sich einig, dass sich das Finanzamt bei dieser Steuerspar-Gestaltung demnächst nicht mehr quer legen kann. Und das geht so > Unser TIPP
Volkelt-Brief 19/2010
Heute: Geschäftsführer muss Entscheidungen absichern + Vorsicht: Unternehmergesellschaft im Konzern – Verträge unbedingt prüfen + Nachgefragt: JA der kleinen GmbH + Fristlose Kündigung des geschäftsführers ohne Abmahnung + Vorsicht bei Teilverkauf + Arbeitgeber: Sie haften für Falschauskünfte u. v. m.
Volkelt-Brief 18/2010
Die Themen heute: Kirch gegen Breuer – was darf die Geschäftsleitung öffnetlich machen? + Wem nutzt die zeitnahe Betriebsprüfung tatsächlich + Aufhebungsvertrag nur bedingt anfechtbar + Kreditmediator: Anträge und Antragsberechtigte + UG als Komplementär in der UG & Co. KG + u.v.m.
Ja – da müssen Sie aufpassen. Will der Konzern Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft steuerlich einbinden (Gewinn- und Verlustausgleich) muss vertraglich Alles stimmen. In der Praxis kommt es zurzeit zu folgendem Fehler:
Auf ein spezielles Themenangebot für GmbH-Geschäftsführer am 8.6. vor Ort in Düsseldorf weisen wir an dieser Stelle hin. Der Veranstalter – VSRW, Ansprechpartner: Hagen Prühs, Bonn – ist Experte für GmbH-Steuer- und Rechtsfragen – die Abschlussveranstaltung Get together ermöglicht persönliche Kontaktaufnahme – auch zu den anderen Referenten.
Ausführliche Infos zum Tagungsablauf/Programm gibt es hier
Hätte der Grieche auch selbst drauf kommen können. Wissen Sie noch, wie das mit dem Floaten geht – das stammt aus der Zeit kurz nach bretton woods – ist also schon ziemlich lange her. Aber was alt ist, muss ja nicht schlecht sein. Die Idee ist so simpel wie verblüffend. Der freie Wechselkurs reguliert quasi Alles. Die Exportüberschüsse, alle Haushaltsdefizite, Inflation sowieso, Angebot und Nachfrage, verhindert Fehl-Allokationen und schont die Resourcen und damit natürlich auch die Umwelt.
Man hat das Floaten damals abgeschafft wegen dem englischen Pfund. Das passt ja – wie die Seemeile – nicht so richtig in unser Währungssystem rein. Es kam ständig zu Missverständnissen wegen dem Kilogramm – so dass man sich dazu entschlossen hat, Alles zu vereinheitlichen. Jetzt sieht man ja, was das bringt.
Aber die Bundesbank wäre nicht die Bundesbank, wenn die nicht schon damals das Desaster im Voraus geahnt hätten. Weil der Ministeriale Franz Floschel damals aufgepasst hat und die Idee hatte, die Euro-Münzen länderspezifisch zu kennzeichnen – auf der deutschen 1‑Euro-Münze ist z. B. der Adler (nicht René) abgebildet, beim Franzosen ist der Arc Triompf drauf. Und jetzt kommt diese geniale Idee mit dem Floaten: In Griechenland darf ab sofort nur noch mit Euro-Münzen gezahlt werden, auf denen die Akropolis drauf ist. Dann floaten wir die Portugiesen raus, dann die Spanier usw. Bleibt der Euro mit dem Bundesadler übrig und dann holen wir 1 / 1 die DM aus dem Kleiderschrank. Geht doch. Die Liter Diesel kostet dann 1,18 – und zwar DM.
Damit wäre zugleich die Inflation rückabgewickelt. Sie erinnern sich: 2002, als der Euro eingeführt wurde, kostete der Liter Diesel gerade mal 88 Pfennige. Der dann heutige Preis von 1,18 DM entspricht einer tatsächlichen Infaltionsrate von 2,5 % – also das, was uns das statistische Bundesamt seit Jahren vorrechnet – wir selbst aber irgendwie anders einschätzen. Nur so mal angedacht.
In vielen Branchen ist es üblich, einen Teil der Geschäftstätigkeit (Vertrieb, Werbung, Pflege der Kundenbeziehungen) über eine eigenständige GmbH abzuwickeln. Vorteil: Die GmbH bekommt einen eigenen Geschäftswert und kann später u. U. steuergünstig verkauft werden – z. B. dann, wenn die GmbH-Anteile zu Betriebsvermögen eines anderen Unternehmens der Beteiligten gehören. Neuester Fall: Ein freiberuflicher Fotograf hatte über Jahre hinweg die Verwertung seiner Fotos von seiner eigenständigen Foto-Verwertungs-GmbH ausführen lassen. Jetzt wollte er die GmbH-Anteile verkaufen – und zwar steuerbegünstigt bzw. so, dass alle Nachschüsse, die er im Laufe der Jahre für die GmbH erbringen musste, als Anschaffungskosten steuerlich berücksichtigt werden.
Achtung: Das Finanzamt macht diese Rechnung nicht mit. Auch der Bundesfinanzhof (BFH) lässt diese Gestaltung nicht zu: „Die GmbH-Beteiligung
ist nicht automatisch notwendiges Betriebsvermögen des Fotografen“. Das ist nur ausnahmsweise der Fall. Und zwar dann, wenn die GmbH den größten Teil des Umsatzes mit anderen Verwertungen als mit seinem Haupt-Gesellschafter macht (BFH, Urteil vom 12.1.2010, VIII R 34/07). Macht die GmbH fast ausschließlich Geschäfte mit ihrem Gesellschafter, sehen die Finanzbehörden darin ein sog. Geldgeschäft – also eine Kapitalanlage, die auch so besteuert werden muss. Der Verkauf ist dann in vollem Umfang steuerpflichtig.
Unsere TIPP dazu > <Mitgliedschaft: 5,95 € inkl. MWSt monatlich>
