Laut BFH-Rechtsprechung können (lohnsteuerpflichtige) freiwillige Zuzahlungen des Arbeitgebers in steuerfreie Zuschüse umgewandelt werden. Unser TIPP >
Autor: volkelt
Volkelt-Brief 20/2010
Heute: Mit der Immobilien-GmbH ins Ausland + Gesellschafter-Darlehen: Geschäftsführer ist verantwortlich für die Finanzen + Vorsicht: Wann ist die Geschäftsführer-Tantieme fällig und damit steuerpflichtig? + BMF: Verzicht auf Pensionszusage + Verschwiegenheitsklausel über Gehaltsvereinbarung für Mitarbeiter ist unwirksam u.v.m.
Sparschwein
Es ist meistens aus dickem Porzellan oder Terracotta. Wahlweise tut es auch eine Blechdose, die das Familienoberhaupt mit dem Dosenöffner öffnet (bitte verletzungsfrei bleiben), damit Sohnemann am Weltspar-Tag seine mühsam zusammen gesparten EUROS auf sein Sparkonto bei der Sparkasse einzahlen kann, um damit den Führerschein mit 17 zu „finanzieren“. So jedenfalls bisher – auch wenn das eine etwas verklärte Vorstellung vom Sparen ist. Laut Volkswirtschaftslehre ist Sparen = Bruttonationaleinkommen wahlweise BSP (hat nichts zu tun mit BSE) minus Konsum. Klingt irgendwie logisch – bringt aber nicht wirklich irgendeinen Erkenntnisgewinn. In den nächsten paar Jahren werden wir jetzt alle gemeinsam sparen, indem wir mehr Mehrwertsteuer zahlen müssen. Ganz besonders auf dem Kieker hat der Finanzminister den ermäßigten Mehrwerteuersatz – der muss von 7 um 12 auf dann 19 % heraufgesetzt werden. So gesehen ein Beitrag zur Entbürokratisierung, weil wir damit sicherlich das ein oder andere Formular vergessen können. Na dann wollen wir mal auflisten (§ 12 Abs. 2 UStG):
Der ermäßigte MWSt-Satz von 7% gilt für die Lieferung von Lebensmitteln, für Milch und Milchmischgetränke, nicht jedoch (anderweitige) Getränke (Ausnahme: Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mehr als 75 %, unabgefülltes Wasser), für die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften (wenn jugendkonform, keine sexuellen Inhalte), für den öffentlichen Personenahverkehr (öffentliche Verkehrsmittel auf Strecken kürzer als 50 km), für die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker sowie die in § 4 Nr. 14 Satz 4 Buchstabe b bezeichneten Leistungen der Zahnärzte, die Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler, die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführungen, soweit die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 des Jugendschutzgesetzes gekennzeichnet sind oder vor dem 1. Januar 1970 erstaufgeführt wurden, die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze, für die Leistungen der Zweckbetriebe von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung) usw.und so fort.
Damit Sie wenigstens mal eine Vorstellung davon haben um was es geht und wir hier nicht im Nebel herumstochern müssen. Vielleicht wird das ja wirklich der ganz große Wurf. Wie gesagt: Sparen/respektive Investieren = B – C. So kompliziert ist das doch gar nicht. Etwas schwieriger ist da schon das mit dem Multiple-Choice für den Führerschein.
Geschützt: Schnellkurs Modul 9
Geschützt: Schnellkurs Modul 8
§ 04a Sitz der Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.
Seit 1.11.2008 kann die GmbH, die Unternehmergesellschaft, eine Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung ihren Verwaltungssitz auch im Ausland haben.
Die EU-Kommission prüft die in Deutschland praktizierte „Sanierungsklausel” auf Zulässigkeit. Danach kann der Verlustvortrag im Falle einer Sanierung bei der Übernahme von Unternehmen in voller Höhe geltenjd gemacht werden. Tendenz: Die Klausel muss aller Vorraussicht nach modifiziert werden. Anbei: Sachverhalt und Begründung des Verfahrens.
JA – das geht. In Beraterkreisen ist man sich einig, dass sich das Finanzamt bei dieser Steuerspar-Gestaltung demnächst nicht mehr quer legen kann. Und das geht so > Unser TIPP
Volkelt-Brief 19/2010
Heute: Geschäftsführer muss Entscheidungen absichern + Vorsicht: Unternehmergesellschaft im Konzern – Verträge unbedingt prüfen + Nachgefragt: JA der kleinen GmbH + Fristlose Kündigung des geschäftsführers ohne Abmahnung + Vorsicht bei Teilverkauf + Arbeitgeber: Sie haften für Falschauskünfte u. v. m.
Volkelt-Brief 18/2010
Die Themen heute: Kirch gegen Breuer – was darf die Geschäftsleitung öffnetlich machen? + Wem nutzt die zeitnahe Betriebsprüfung tatsächlich + Aufhebungsvertrag nur bedingt anfechtbar + Kreditmediator: Anträge und Antragsberechtigte + UG als Komplementär in der UG & Co. KG + u.v.m.
