Themen heute: Regelung zur Mindestbesteuerung bei Unternehmensverkauf nicht zulässig + Konflikte in der GmbH: Der Mit-Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht „geeignet” – was tun? + Vorsicht bei Bagatell-Kündigungen für langjährigen Mitarbeiter + Erstattungszinsen sind doch steuerpflichtig + BISS > China
Autor: volkelt
China

Wissen Sie eigentlich, dass sich das weltweit größte Poker-Portal fest in chinesischen Händen befindet? Was ja an sich kein Wunder ist, weil seine Gesichts-Physiognomie vorzüglich dazu geeignet ist. Selbst Boris Becker hatte dem Dauergrinsen nichts entgegen zu setzen und hat sich zuletzt resigniert in die Besenkammer zurückgezogen. Unterdessen tippst ja mehr oder weniger Jeder auf einem Lenovo-PC herum, die griechischen Reedereien gehören dem chinesischen Staatskonzern Cosco, DED und GTZ räumen derweil ganz Afrika ohne erkennbaren Willen von Gegenwehr oder strategisch erkennbares Ziel. Und das Alles ist ja erst der Anfang.
Zurzeit überlegt der Chinese wie er die Überschüsse aus den Geschäften mit der Welt noch Gewinn bringender anlegen kann. Insider spekulieren darauf, dass man sich auf eine Umsatzrendite von 25 % + verständigt hat – in den Wettbüros von Kuala Lumpur, Hongkong und Manila stehen die Erwartungen in diesen Minuten bei 9,41 : 1,71, also mit durchaus besten Chancen auf Realisierung. Ziemlich sicher ist, dass das Invest in griechische Staatsanleihen locker bei 27 % wenn nicht sogar deutlich drüber liegt. Gerade noch rechtzeitig zum Staatsbesuch von Präsident Hu hat Portugal eine neue Anleihe zu Schwindel erregenden Konditionen aufgelegt. Und auch der Ire macht sich so seine Gedanken. In Deutschland überlegt man noch, wie man die Staatsanleihe auf den geforderten Basiszins bringen kann. Da helfen wir gerne mit einem guten Tipp weiter: Offiziell sparen und ansonsten hemmungslos weiter machen. Machen was wir können.
Volkelt-Brief 43/2010
Themen heute: Entlastung für den in Steuersachen ahnungslosen Geschäftsführer (neue BFH-Rechtsprechung) + Neue Zahlen zur Geschäftsführer-Vergütung + Abwandern ins Ausland wird teurer (Funktionsverlagerungsverordnung) + Geschäftsführer muss Vertretung organisieren + Gesellschafterdarlehen bei Verlust nur noch begrenzt nachträgliche Anschaffungskosten + BISS
Seit 2004 gilt die Regelung zur sog. Mindestbesteuerung. Danach kann ein Verlustvortrag über 1 Mio. € nur noch zu 60% auf den Gewinn angerechnet werden. Folge für viele Unternehmen: Sie müssen Steuern zahlen, obwohl sie eigentlich noch Verluste ausgleichen müssten. Mit dieser (stillen) Steuererhöhung mussten sich viele Unternehmen abfinden. In bestimmten Fällen – so jetzt der BFH – ist das aber nicht rechtens. Die zu viel eingezogene Steuer muss zurückgezahlt werden > Unser TIPP
Volkelt-Brief 42/2010
Themen heute: Geschäftsführer hat keinen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung + Kleinlich: Immer wieder Ärger um Geschäftsführer-Gehalt in Handwerks GmbHs + Gekündigt: So behalten Sie wenigstens den Firmenwagen + BMF-Schreiben: elektronische Bilanz – Vorarbeiten + Lohnsteuer: FA rechnet private Nutzung des Firmenflugzeuges gehörig nach oben + BISS
Laut BFH-Rechtsprechung müssen Gesellschafter-Darlehen, die „gesellschaftlich” veranlasst sind, als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt werden. Bis jetzt. Das BMF hat dazu einen neuen Erlass vorgelegt > Weiterlesen
BMF-Schreiben: nachträgliche Anschaffungskosten / hier: Bewertung von Gesellschafter-Darlehen nach dem MoMiG + das BMF differenziert nach „Krisensituation” + im Grundsatz gilt: Darlehen nach dem 31.10.2008 können in der Regel nur noch zum gemeinen Wert berücksichtigt werden – mangels Masse bis zu 0 € + Kleinbeteiligungsprivileg (Beteiligung < 10%) bleibt erhalten
Aller Bürokratie zum Trotz: Auf 82 Seiten hat das BMF jetzt die Verwaltungs-Grundsätze zur Besteuerung von Funktionsverlagerungen veröffentlicht. Bemerkenswert: Die sollen auch dann gelten, wenn „Funktionen” innerhalb eines Konzerns ins Inland (S. 6) verlagert werden – im Schreiben werden die Grundsätze für die dann unterstellten Verrechnungspreise festgelegt. Weiter >