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Middelhoff: Bei Privatgeschäften droht Haftung wegen Untreue

Mid­del­hof Untreue

Laut SPIEGEL haben die Staats­an­walt­schaf­ten Köln/Bochum jetzt die Pri­vat­räu­me des Mana­gers Mid­del­hoff (Ber­tels­mann, Arcan­dor) durch­su­chen las­sen. Hintergrund: …

Hin­ter­grund: Die Ver­knüp­fung pri­va­ter Immo­bi­li­en-Anla­gen­ge­schäf­te mit sei­nem Amt als Vor­stand der Arcan­dor-Grup­pe. Mid­del­hoff war dem­nach an einem Immo­bi­li­en­fonds betei­ligt, der von Kar­stadt über­höh­te Mie­ten ver­lang­te.  Als Kar­stadt-Vor­stand – so die Staats­an­walt­schaft – hat er auf die Durch­set­zung nied­ri­ge­rer Mie­ten ver­zich­tet. Der straf­recht­li­che Vor­wurf: Untreue. Dafür kann Mid­del­hoff als  Geschäfts­lei­ter ver­ant­wort­lich gemacht wer­den und zum Scha­dens­er­satz  her­an­ge­zo­gen wer­den. Die Rede ist von drei­stel­li­gen Millionenbeträgen.

Für die Pra­xis: Das wäre der „klas­si­sche” Fall von Untreue – der Mana­ger berei­chert sich per­sön­lich auf Kos­ten des von ihm geführ­ten Unter­neh­mens. Wer­tung: Wenn die Staats­an­walt­schaft jetzt Durch­su­chungs­be­feh­le durch­set­zen konn­te, schei­nen die Vor­wür­fe begrün­det zu sein – zumin­dest, dass es Beweis­mit­tel in den pri­va­ten Unter­la­gen Mid­del­hoffs gibt.

Für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer käme in einem sol­chen Fall ersche­rend dazu: Er müss­te die zuviel gezahl­ten Mie­ten zusätz­lich als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung ver­steu­ern. Wir hal­ten Sie zu allen Aspek­ten, die an die­sem Ver­fah­ren für Geschäfts­füh­rer von Inter­es­se und Bedeu­tung sind, auf dem Laufenden.

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