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Aktuell

Geschäftsführer muss Zukunftsfähigkeit der GmbH beweisen

Vor­sicht in der GmbH/UG-Kri­se: Mit soeben ver­öf­fent­lich­tem Urteil hat der Bun­des­ge­richts­hof dazu Stel­lung genom­men, was pas­siert, wenn der Insol­venz­ver­wal­ter Geld von Geschäfts­füh­rer zurück haben will, der Geschäfts­füh­rer aber der Mei­nung ist, dass die GmbH noch Zukunfts­chan­cen hat. Wenn es in der GmbH „kri­selt”, müs­sen Sie auf jeden Fall fol­gen­des beachten: >

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Wikileaks

Was steckt in den Köpfen?

Erin­nern Sie sich noch an Ihre Bewer­bun­gen um den ers­ten Job? Als BWL-er, VWL-er oder Jurist gab es da ja kein vor­bei an der FAZ. Und „nur so zum Spaß“ hat der ein oder ande­re sei­ne Bewer­bungs­un­ter­la­gen auch ans Aus­wär­ti­ge Amt geschickt – auf die Aus­schrei­bung für den geho­be­nen Dienst in einer deut­schen Bot­schaf­ten irgend­wo in der wei­ten Welt – Karat­schi oder Dakar. Da war so rich­tig Phan­ta­sie drin. Die per­fek­te Ver­bin­dung von Wohl­stand und Aben­teu­er – was für ein Leben lag da vor den Füßen.

Wenn es da nicht das stren­ge Aus­wahl­ver­fah­ren gege­ben hät­te. Abschluss mit Aus­zeich­nung. Zwei Fremd­spra­chen flie­ßend. Und – für die meis­ten „KO“-Kriterium: Per­fek­te Umgangs­for­men und ein Prak­ti­kum beim Goe­the-Insti­tut. Bis dato konn­te man also guten Gewis­sens davon aus­ge­hen, dass in Diplo­ma­ten­krei­sen Bil­dung, Stil und Eti­ket­te eine gewis­se Rol­le spie­len – und nur die Bes­ten zum Zuge kom­men, bei uns wie in den USA.

Jetzt wis­sen wir: Selbst unter Diplo­ma­ten scheint es üblich zu sein, die Prot­ago­nis­ten ihrer Besin­nungs­auf­sät­ze so zu beschrei­ben, dass jeder Pen­ä­ler eine glat­te sechs dafür bekom­men wür­de. Geeig­net für Stamm­ti­sche oder XXDia­ries – wie man das in RTL2-Zei­ten nennt. Pre­ka­ri­ats-Diplo­ma­tie. So gese­hen offen­bart das Ver­öf­fent­li­chungs-Drum-Drum um Wiki­leaks ein wei­te­res bis­her nicht erkann­tes (Bil­dungs-) Problem.

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Aktuell

Termin: Pflichtveröffentlichung des Jahresabschlusses 2009

Alle GmbHs und Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten – klein, mit­el­groß oder groß – müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2009 spä­tes­tens bis zum 32.12.2010 ins elek­tro­ni­sche Unter­neh­mens­re­gis­ter ein­ge­stellt haben – sonst müs­sen Sie Ver­wal­tungs­ge­bühr bzw- Buß­geld zah­len. So gehen Sie rich­tig vor >

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Aktuell

Gewinne aus Beteiligungen: 5%-Betriebsausgabenabzug bleibt

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) hat jetzt ent­schie­den: Der Pau­schal-Abzug bei den Betriebs­aus­ga­ben in Höhe von 5 % des Gewinns ist ver­fas­sungs­recht­lich nicht zu bean­stan­den (§ 8b Nr. 3 KStG). Fol­ge >

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Bundeskanzler(innen)-Amt

Recht­zei­tig zum Buß- und Bet-Tag dankt die Kanz­le­rin jetzt flä­chen­de­ckend den Bun­des­bür­gern für ihren groß­ar­ti­gen Ein­satz zur Bewäl­ti­gung der gro­ßen Finanz- und Wirt­schafts­kri­se – mit einer fast sei­ten­gro­ßen und 4‑farbigen Image-Anzei­gen-Kam­pa­gne in allen grö­ße­ren regio­na­len und über­re­gio­na­len Tages­zei­tun­gen. Welch eine groß­ar­ti­ge Ges­te der Dank­bar­keit, der Ehr­furcht und der Ver­beu­gung vor dem Bür­ger und Wäh­ler. Vor dem Men­schen, eine Hom­mage an das Indi­vi­du­um, an den Chris­ten in uns. Dan­ke für so viel Anerkennung.

Aller­dings konn­ten es sich eini­ge in der Redak­ti­on nicht ver­knei­fen, mal zu rech­nen. Bei rund 100 regio­na­len Zei­tun­gen mit wer­be­re­prä­sen­ta­ti­ver Bedeu­tung und sagen wir mal 50 über­re­gio­na­len Zei­tun­gen und Zeit­schrif­ten kos­tet die Akti­on in der Grund­aus­stat­tung Mini­mum sagen wir 2,5 Mio. €. Dazu kom­men Idee- und Agen­tur­kos­ten. Und die Kos­ten für den Tex­ter, der einen fast lite­ra­ri­schen, fremd­wör­ter­frei­en Text abge­lie­fert hat, der sol­che wag­hal­si­gen Sät­ze ent­hält, wie: „Sie (also: Sie) haben sich trotz Sor­gen und Belas­tun­gen nicht beir­ren las­sen – und so etwas geschaf­fen, was noch vor Mona­ten undenk­bar erschien”.  Gesamt­in­vest exakt 2,8 Mio. € – für die Bahn AG wäre das zwar nur ein Pap­pen­stiel wie man so schön sagt – aber fremd­fi­nan­ziert muss man das erst ein­mal hin­be­kom­men. Gra­tu­lie­re.  Ist ja – so das Bundeskanzler(Innen)-Amt auf Anfra­ge – üblich und wur­de auch schon von den Vor­gän­ger-Regie­run­gen so prak­ti­ziert. Unser TIPP: Wenigs­tens der Hotel-Dach­ver­band hät­te sich mit einem klei­nen Zuschuss an der PR-Akti­on ver­bind­lich zei­gen kön­nen – etwa mit einer Fuß­no­te: „Wis­sen Sie eigent­lich, wo die Kanz­le­rin chillt? – in einem guten Hotel“.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 45/2010

The­men heu­te: Kom­mu­nal­steu­er:  Was kommt auf Sie und Ihre GmbH zu? + Min­dest­be­steue­rung: BFH-Beschluss wird sich in der Pra­xis aus­wir­ken + Baga­tell-Kün­di­gung geht auch „frist­los” + Beschluss zur Kapi­tal­erhö­hung hat Vor­rang vor Teil­nah­me­recht des Gesell­schaf­ters + neu­es Urteil zur Fir­ma der UG/GmbH/Limited + Zeit­punkt des Ver­äu­ße­rungs­ge­winns + BISS

 

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Aktuell

Neue BMF-Vorschriften: Vorsicht bei Betriebsaufspaltungen

Ach­tung: In Betriebs­auf­spal­tun­gen wird das Finanz­amt bei Mie­ten, Pach­ten usw. nach­rech­nen. Ziel: Sind die nicht markt­ge­recht, wer­den Auf­wen­dun­gen nur noch zu 60%  als Wer­bungs­kos­ten aner­kannt (Anwen­dung des Teil­ein­künf­te­ver­fah­rens). Das muss nicht sein > .…

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BMF-Erlasse Downloads

Teileinkünfteverfahren bei Betriebsaufspaltung

BMF-Schrei­ben: Anwen­dung des Teil­ein­künf­te­ver­fah­rens bei Betriebs­auf­spal­tun­gen + Hier: Wer­den kei­ne markt­üb­li­chen Kon­di­tio­nen ver­ein­bart (Mie­ten, Pach­ten), wird das Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren ange­wandt. Fol­ge: Nur 60% der Auf­wen­dun­gen kön­nen als Wer­bungs­kos­ten ver­rech­net wer­den + Vor­sicht auch bei Dar­le­hen in der BA! + Vor­sicht bei Über­gangs­re­ge­lun­gen + wer­den die Kon­di­tio­nen geän­dert (z. B. Miet­min­de­rung, Zins­ent­las­tung), muss unbe­dingt der Steu­er­be­ra­ter ein­ge­schal­tet werden

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Lexikon

Teileinkünfteverfahren

Seit dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2009 wer­den die Ein­nah­men aus Divi­den­den und Aus­schüt­tun­gen an GmbH-Gesell­schaf­ter mit der Abgel­tungs­steu­er (25 %) besteu­ert. Nicht der Abgel­tungs­steu­er unter­lie­gen aber die Gewin­ne aus der Ver­äu­ße­rung von Antei­len an einer Kapi­tal­ge­sel­schaft. Und zwar dann, wenn die Betei­li­gung mehr als 1 % am Stamm­ka­pi­tal beträgt und die Betei­li­gung mehr als 5 Jah­re gehal­ten wird (nach 17 EStG eine sog. wesent­li­che Betei­li­gung). Die­se Gewin­ne wer­den nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren besteu­ert. Vor­aus­set­zung: Der ver­äu­ßern­de Gesell­schaf­ter ist eine natür­li­che Per­son oder eine Personengesellschaft.

Nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren wer­den die­se Gewin­ne mit 60 Pro­zent ver­steu­ert (§ 3 Nr. 40 EStG).  Die mit die­sen Ein­nah­men im Zusam­men­hang ste­hen­den Aus­ga­ben wer­den nur mit 60 Pro­zent steu­er­min­dernd berück­sich­tigt (§ 3c Absatz 2 EStG).

Ist eine Kapi­tal­ge­sell­schaft Gesell­schaf­ter, ist der Gewinn aus der Ver­äu­ße­rung einer wesent­li­chen Betei­li­gung steu­er­frei (§ 8b Abs. 1 KStG). Es gilt ein pau­scha­les Betriebs­aus­ga­ben­ab­zugs­ver­bot von 5% der jewei­li­gen Aus­schüt­tung bzw. des Ver­äu­ße­rungs­ge­winns (§ 8b Abs. 5 KStG; sog. Schach­tel­stra­fe). Die Steu­er­frei­heit tritt damit nur zu 95% ein. Die Kapi­tal­ge­sell­schaft kann aber alle Aus­ga­ben, die mit die­ser Betei­li­gung in Zusam­men­hang ste­hen, Steu­er min­dernd als Betriebs­aus­ga­ben ansetzen.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Stille Beteiligung

Pus­te­blüm­chen

Eigent­lich ist es nicht unser Ding, den Bes­ser­wes­si zu machen. Aber heu­te. Zur Sache: Stil­le Betei­li­gung. Typi­scher­wei­se betei­ligt sich da der Geld­ge­ber ohne groß nach außen auf­zu­fal­len oder groß ins Geschäft rein­zu­re­den. Dafür bekommt er für sein Geld kei­ne Zin­sen, son­dern einen Teil vom Gewinn – sofern es einen Gewinn gibt. Und wenn der Geld­ge­ber eini­ger­ma­ßen schlau ist, schreibt er in den Ver­trag rein, um wel­chen Gewinn es geht – hoch­deutsch: wel­che Bemes­sungs­grund­la­ge ver­ein­bart wird. Denn als gute Steu­er­zah­ler wis­sen wir ja, dass man am Gewinn so lan­ge her­um­schrau­ben kann, bis nichts mehr übrig bleibt. Bzw. so wie jeder eini­ger­ma­ßen bewan­der­ter Mana­ger weiß, wie man den Share­hol­der Value in Schwin­del erre­gen­de Höhen treibt – wenigs­ten bis zum nächs­ten Geschäftsjahr.

Schlimm ist, wenn sich der stil­le Geld­ge­ber ver­rech­net. Da kann es schon ein­mal pas­sie­ren, dass der erhoff­te Gewinn aus­bleibt – so wie jetzt der Bund mit sei­ner 16,4 Mrd. € stil­len Betei­li­gung an der Com­merz­bank. Dazu der finanz­po­li­ti­sche Spre­cher Bat­zen­tal (Name v. d. R. geän­dert): „Allei­ne aus der Kür­zung der Vor­stands­ge­häl­ter auf 500.000 € hat­ten wir uns einen Zusatz­ge­winn von eini­gen Mil­li­ar­den errech­net“. Pus­te­blüm­chen. Wer die Grund­re­chen­ar­ten brav beherrscht, kann noch lan­ge kei­ne Bilanz lesen.