Hat die Betriebsprüfungsstelle Anhaltspunkte dafür, dass es zu erhebliche Änderungen gegenüber der Steuerveranlagung kommen wird oder dass der Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit bestehen, kann sie den Prüfungszeitraum ohne ausdrückliche Begründung verlängern. Im Einzelfall sogar auf bis zu 11 Jahren rückwirkend (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.9.2013, 13 K 4630/12 AO).
Autor: volkelt
Gute Ideen für´s Geschäft entstehen oft zufällig. So wie für einen Kollegen aus der Druckbranche: „Eigentlich wollten wir nur den workflow neu organisieren und ein Maschine neu stellen“. Seitdem steht das Sperrlager für fehlerhafte Teile mitten in der Werkhalle. Mit dem Ergebnis, dass die dort abgelegte Fehlproduktion binnen weniger Tage gen NULL ging. Aus der Not wurde so eine optimale Lösung. Auch in der Außenwirkung haben Geschäftsführer und Belegschaft keine Probleme mit dieser Lösung. „Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Das darf jeder Kunde sehen“. Das gilt auch für Informationen über Erfolge und Fehler am schwarzen Brett. Vielen Produktionsbetriebe nutzen diese Medien zur Transparenz – nach innen und außen.
Wer bei der Allsave Jungfalk GmbH & Co. KG potenzielle neue Mitarbeiter vorab kennen lernen will, kann das ohne Probleme. Die Vorstellungsrunden sind „öffentlich“. Das verwirrt zwar so manchen Bewerber, der im Vorstellungsgespräch manchmal bis zu 7 Personen gegenüber sitzt. Aber jeder Mitarbeiter, der in Zukunft mit dem Neuen zusammenarbeiten muss oder der den neuen Kollegen einfach nur befragen will, kann am Vorstellungstermin teilnehmen. Er darf auch Fragen stellen, sogar ohne Absprache mit dem Geschäftsführer oder dem Personalleiter. Gesellschafter-Geschäftsführer Detlef Lohmann hat das eingeführt, als er das Unternehmen mitsamt 128 Mitarbeitern vor einigen Jahren übernommen hat. Zweite Neuerung: Vor der Neueinstellung gibt es einen Probetag. Da kann sich der/die Neue einen Tag lang das Unternehmen anschauen. Außerdem muss er/sie eine kleine Projektaufgabe erledigen. Beste Gelegenheit für alle, um festzustellen, wie teamfähig der Neue in der Praxis ist. Fehlerquote: Bisher Fehlanzeige. Jede Neueinstellung war ein Volltreffer. Mit solchen und vielen weiteren innovativen Ideen hat es die Firma bereits zum dritten Mal zum TOP-Arbeitgeber im Mittelstand geschafft. Praxis ist es im Unternehmen auch, dass Leiharbeitnehmer besser bezahlt werden als die Stammbelegschaft. Der Erfolg gibt Geschäftsführer Lohmann Recht. Die Firma ist hochprofitabel, innovativ und ein beliebter Arbeitgeber in der Region. Das belegt z. B. auch die Homepage des mittelständischen Unternehmens: https://www.allsafe-group.com/ > Unternehmen > allsave-Werte – mit guten innovativen Ideen und Umsetzungen. Jetzt hat Detlef Lohmann seine Ideen und Vorstellungen von einem modernen Unternehmen in ein Buch verpackt. Und man merkt, dass nicht nur die Firma ein Verpackungs-Spezialist ist. Auch er beherrscht sein Handwerkszeug. Für den interessierten Leser spannend wie ein Krimi – zur Nachahmung empfohlen.
Linde Verlag, 226 Seiten, gebundene Ausgabe: 19,90 € (Bestellen: Buch-Cover anklicken), auch als Kindle-Version
Fussball-Fans kennen „Bobby” Dekeyser aus seinen Zeiten bei Lautern, bei den Bayern oder beim Club. Dabei ist Robert Dekeysers Leben Alles andere als ein Klischee. Er ist Weltenbummler. Abenteurer. Begeher ungewöhnlicher Wege – wer durchquert schon die Alpen zu Fuß. Und wenn schon, dann auch noch von Ost nach West. Es ist die Geschichte eines ungewöhnlichen Unternehmers – der sich entschlossen hat, sich nicht mehr an all die vermeintlichen Zwänge und unhinterfragten Sachzwänge zu halten und zu unterwerfen.Hier schildert er seinen Werdegang zu „Unverkäuflich”. Dazu hat er ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut. Und lebt eine Unternehmenskultur vor: „Angestellte, die nicht im Doppelzimmer auf der Geschäftsreise übernachten können, passen nicht in mein Team. Ein ungewöhnliches Buch von einem ungewöhnlichen Menschen. Und wer hat Bobby entdeckt: Kein geringerer als Jean-Marie Pfaff. Beim zufälligen „Probetraining” in der Tiefgarage unter dem Restaurant, in dem die beiden sich zufällig über den Weg gelaufen sind.
Ankerherz Verlag, gebunden, 1. Auflage: 29,90 (Bestellen: Buch-Cover anklicken)
Robert Dekeyser bei Tietjen und Hirschhausen > Hier anklicken
Die Schweizer entscheiden über Höchstgrenzen für Manager-Gehälter (Initiative 1:12). Danach darf der bestbezahlte Manager maximal das 12-fache des am schlechtesten bezahlten Arbeitnehmers im Unternehmen verdienen. Auf Deutschland übertragen hieße das: Bei einem 8,50 EUR Stundenlohn (Mindestlohn) und einer 40 Stunden Woche (Bruttoverdienst: 1.350 EUR), darf der Chef 16.200 EUR brutto im Monat beziehen oder 194.400 EUR pro Jahr. Letzte Umfragen deuten auf ein knappes Ergebnis hin. Die Schweizer Wirtschaft befürchtet eine verheerende Signalwirkung – auch für Deutschland.
Nutzen Sie mehr als einen Firmenwagen auch für private Fahrten, müssen Sie aufpassen. Soeben hat der Bundesfinanzhof (BFH) einem Finanzamt in letzter Instanz Recht gegeben. Danach müssen Sie für jedes Fahrzeug, dass Sie privat nutzen, nach der 1%-Methode Lohnsteuer zahlen (BFH, Urteil vom 13.6.2013, VI R 17/12).
Mit dem neuen Reisekostenrecht gibt es zum 1.1.2014 die Möglichkeit, den „ersten Tätigkeitsort“ für die Mitarbeiter selbst festzulegen. Vorteil: Damit können Sie gestalten, wie der Mitarbeiter Fahrtkosten, Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung steuerlich behandeln will. Das bringt dann Vorteile, wenn z. B. in einer Beratungs-GmbH einer der Berater …
„Auf bessere Zeiten zu hoffen, ist keine Lösung“. So der Stuttgarter Insolvenzverwalters Rüdiger Schmidt zum neuen Insolvenzrecht. Fakt ist: Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Unternehmensinsolvenzen (ESUG) gibt es seit 1.3.2012 bessere Möglichkeiten, wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen zu sanieren (vgl. Nr. 45/2011).
„Der Chef hat einen Riesen-Bildschirm, ist fast nie da und ich muss am 17-Zoll-Monitor mühsam Excel-Tabellen ausfüllen!“ So die Beschwerde einer Sachbearbeiterin, die täglich mehrere Stunden am Bildschirm arbeiten muss. Dass solche Kritik an den Arbeitsumständen kein Einzelfall ist, belegt eine aktuelle Epson-Studie. Danach sind 50 % der Mitarbeiter mit ihrer IT-Ausstattung nicht zufrieden. Sie würden ihren PC/labtop/notebook am liebsten sofort verschrotten. Noch schwieriger ist es, …
Selbst wenn der Senior nach seinem offiziellen Ausscheiden aus der Geschäftsleitung in der Firma weiter arbeitet und dabei mehr arbeitet als in seinem Arbeitsvertrag (Aushilfsvertrag, aber auch Beratervertrag mit festen Stunden) vereinbart, dann ist das für die steuerliche Behandlung unerheblich (anderer Meinung bisher: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.3.2012, 5 K 1815/10, vgl. Nr. 44/2013). Laut Bundesfinanzhof (BFH) …