Kategorien
Volkelt-Briefe

Steuern: FA darf „bei Verdacht” länger prüfen

Hat die Betriebs­prü­fungs­stel­le Anhalts­punk­te dafür, dass es zu erheb­li­che Ände­run­gen gegen­über der Steu­er­ver­an­la­gung kom­men wird oder dass der Ver­dacht einer Steu­er­straf­tat oder einer Steu­er­ord­nungs­wid­rig­keit bestehen, kann sie den Prü­fungs­zeit­raum ohne aus­drück­li­che Begrün­dung ver­län­gern. Im Ein­zel­fall sogar auf bis zu 11 Jah­ren rück­wir­kend (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 26.9.2013, 13 K 4630/12 AO).

Kategorien
Volkelt-Briefe

Führung: Machen Sie Erfolge und Fehler sichtbar

Gute Ideen für´s Geschäft ent­ste­hen oft zufäl­lig. So wie für einen Kol­le­gen aus der Druck­bran­che: „Eigent­lich woll­ten wir nur den work­flow neu orga­ni­sie­ren und ein Maschi­ne neu stel­len“. Seit­dem steht das Sperr­la­ger für feh­ler­haf­te Tei­le mit­ten in der Werk­hal­le. Mit dem Ergeb­nis, dass die dort abge­leg­te Fehl­produktion bin­nen weni­ger Tage gen NULL ging. Aus der Not wur­de so eine opti­ma­le Lösung. Auch in der Außen­wir­kung haben Geschäfts­füh­rer und Beleg­schaft kei­ne Pro­ble­me mit die­ser Lösung. „Wo gear­bei­tet wird, wer­den Feh­ler gemacht. Das darf jeder Kun­de sehen“. Das gilt auch für Infor­ma­tio­nen über Erfol­ge und Feh­ler am schwar­zen Brett. Vie­len Pro­duk­ti­ons­be­trie­be nut­zen die­se Medi­en zur Trans­pa­renz – nach innen und außen.

Kategorien
Aktuell

… und mittags geh ich heim”, Innovatives von Detlef Lohmann


Wer bei der All­sa­ve Jung­falk GmbH & Co. KG poten­zi­el­le neue Mit­ar­bei­ter vor­ab ken­nen ler­nen will, kann das ohne Pro­ble­me. Die Vor­stel­lungs­run­den sind „öffent­lich“. Das ver­wirrt zwar so man­chen Bewer­ber, der im Vor­stel­lungs­ge­spräch manch­mal bis zu 7 Per­so­nen gegen­über sitzt. Aber jeder Mit­ar­bei­ter, der in Zukunft mit dem Neu­en zusammen­arbeiten muss oder der den neu­en Kol­le­gen ein­fach nur befra­gen will, kann am Vorstel­lungs­­termin teil­neh­men. Er darf auch Fra­gen stel­len, sogar ohne Abspra­che mit dem Geschäfts­füh­rer oder dem Per­so­nal­lei­ter. Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer Det­lef Loh­mann hat das ein­ge­führt, als er das Unter­neh­men mit­samt 128 Mit­ar­bei­tern vor eini­gen Jah­ren über­nom­men hat. Zwei­te Neue­rung: Vor der Neu­ein­stel­lung gibt es einen Pro­be­tag. Da kann sich der/die Neue einen Tag lang das Unter­neh­men anschau­en. Außer­dem muss er/sie eine klei­ne Pro­jekt­auf­ga­be erle­di­gen. Bes­te Gele­gen­heit für alle, um fest­zu­stel­len, wie team­fä­hig der Neue in der Pra­xis ist. Fehler­quote: Bis­her Fehl­an­zei­ge. Jede Neu­ein­stel­lung war ein Voll­tref­fer. Mit sol­chen und vie­len wei­te­ren inno­va­ti­ven Ideen hat es die Fir­ma bereits zum drit­ten Mal zum TOP-Arbeit­ge­ber im Mit­tel­stand geschafft. Pra­xis ist es im Unter­neh­men auch, dass Leih­ar­beit­neh­mer bes­ser bezahlt wer­den als die Stamm­be­leg­schaft. Der Erfolg gibt Geschäfts­füh­rer Loh­mann Recht. Die Fir­ma ist hoch­pro­fi­ta­bel, inno­va­tiv und ein belieb­ter Arbeit­ge­ber in der Regi­on. Das belegt z. B. auch die Home­page des mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­mens: https://www.allsafe-group.com/ > Unter­neh­men > all­sa­ve-Wer­te – mit guten inno­va­ti­ven Ideen und Umset­zun­gen. Jetzt hat Det­lef Loh­mann sei­ne Ideen und Vor­stel­lun­gen von einem moder­nen Unter­neh­men in ein Buch ver­packt. Und man merkt, dass nicht nur die Fir­ma ein Ver­pa­ckungs-Spe­zia­list ist. Auch er beherrscht sein Hand­werks­zeug. Für den inter­es­sier­ten Leser span­nend wie ein Kri­mi – zur Nach­ah­mung empfohlen.

Lin­de Ver­lag, 226 Sei­ten, gebun­de­ne Aus­ga­be: 19,90 € (Bestel­len: Buch-Cover ankli­cken), auch als Kindle-Version

Kategorien
Aktuell

Unverkäuflich”, Biographisches von Robert Dekeyser

Fuss­ball-Fans ken­nen „Bob­by” Dekey­ser aus sei­nen Zei­ten bei Lau­tern, bei den Bay­ern oder beim Club. Dabei ist Robert Dekey­sers Leben Alles ande­re als ein Kli­schee. Er ist Wel­ten­bumm­ler. Aben­teu­rer. Bege­her unge­wöhn­li­cher Wege – wer durch­quert schon die Alpen zu Fuß. Und wenn schon, dann auch noch von Ost nach West. Es ist die Geschich­te eines unge­wöhn­li­chen Unter­neh­mers – der sich ent­schlos­sen hat, sich nicht mehr an all die ver­meint­li­chen Zwän­ge und unhin­ter­frag­ten Sach­zwän­ge zu hal­ten und zu unterwerfen.Hier schil­dert er sei­nen Wer­de­gang zu „Unver­käuf­lich”. Dazu hat er ein erfolg­rei­ches Unter­neh­men auf­ge­baut. Und lebt eine Unter­neh­mens­kul­tur vor: „Ange­stell­te, die nicht im Dop­pel­zim­mer auf der Geschäfts­rei­se über­nach­ten kön­nen, pas­sen nicht in mein Team. Ein unge­wöhn­li­ches Buch von einem unge­wöhn­li­chen Men­schen. Und wer hat Bob­by ent­deckt: Kein gerin­ge­rer als Jean-Marie Pfaff. Beim zufäl­li­gen „Pro­be­trai­ning” in der Tief­ga­ra­ge unter dem Restau­rant, in dem die bei­den sich zufäl­lig über den Weg gelau­fen sind.

Anker­herz Ver­lag, gebun­den, 1. Auf­la­ge: 29,90 (Bestel­len: Buch-Cover anklicken)

Robert Dekey­ser bei Tiet­jen und Hirsch­hau­sen > Hier ankli­cken

 

Kategorien
Volkelt-Briefe

Gehalt: Schweizer stimmen über GF-Verdienst ab

Die Schwei­zer ent­schei­den über Höchst­gren­zen für Mana­ger-Gehäl­ter (Initia­ti­ve 1:12). Danach darf der best­be­zahl­te Mana­ger maxi­mal das 12-fache des am schlech­tes­ten bezahl­ten Arbeit­neh­mers im Unter­neh­men ver­die­nen. Auf Deutsch­land über­tra­gen hie­ße das: Bei einem 8,50 EUR Stun­den­lohn (Min­dest­lohn) und einer 40 Stun­den Woche (Brut­to­ver­dienst: 1.350 EUR), darf der Chef 16.200 EUR brut­to im Monat bezie­hen oder 194.400 EUR pro Jahr. Letz­te Umfra­gen deu­ten auf ein knap­pes Ergeb­nis hin. Die Schwei­zer Wirt­schaft befürch­tet eine ver­hee­ren­de Signal­wir­kung – auch für Deutschland.

Kategorien
Volkelt-Briefe

ACHTUNG: Finanzamt darf Geschäftsführer-Firmenwagen doppelt besteuern

Nut­zen Sie mehr als einen Fir­men­wa­gen auch für pri­va­te Fahr­ten, müs­sen Sie auf­pas­sen. Soeben hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) einem Finanz­amt in letz­ter Instanz Recht gege­ben. Danach müs­sen Sie für jedes Fahr­zeug, dass Sie pri­vat nut­zen, nach der 1%-Methode Lohn­steu­er zah­len (BFH, Urteil vom 13.6.2013, VI R 17/12).

Kategorien
Volkelt-Briefe

Ab 1.1.2014: Der Arbeitgeber kann den steuerlichen Einsatzort bestimmen

Mit dem neu­en Rei­se­kos­ten­recht gibt es zum 1.1.2014 die Mög­lich­keit, den „ers­ten Tätig­keits­ort“ für die Mit­arbeiter selbst fest­zu­le­gen. Vor­teil: Damit kön­nen Sie gestal­ten, wie der Mitar­beiter Fahrt­kos­ten, Familien­heimfahrten und dop­pel­te Haus­halts­füh­rung steu­er­lich behan­deln will. Das bringt dann Vor­tei­le, wenn z. B. in einer Bera­tungs-GmbH einer der Berater …

Kategorien
Volkelt-Briefe

Krisen-Management: „auf keinen Fall „schön reden”

Auf bes­se­re Zei­ten zu hof­fen, ist kei­ne Lösung“. So der Stutt­gar­ter Insol­venz­ver­wal­ters Rüdi­ger Schmidt zum neu­en Insol­venz­recht. Fakt ist: Mit dem Gesetz zur Erleich­te­rung von Unter­neh­mens­in­sol­ven­zen (ESUG) gibt es seit 1.3.2012 bes­se­re Mög­lich­kei­ten, wirt­schaft­lich ange­schla­ge­ne Unter­neh­men zu sanie­ren (vgl. Nr. 45/2011).

Kategorien
Volkelt-Briefe

Mangelhafte IT-Ausstattung: Knausern an der falschen Stelle

Der Chef hat einen Rie­sen-Bild­schirm, ist fast nie da  und ich muss am 17-Zoll-Moni­tor müh­sam Excel-Tabel­len aus­fül­len!“ So die Beschwer­de einer Sach­be­ar­bei­te­rin, die täg­lich meh­re­re Stun­den am Bild­schirm arbei­ten muss. Dass sol­che Kri­tik an den Arbeits­um­stän­den kein Ein­zel­fall ist, belegt eine aktu­el­le Epson-Stu­die. Danach sind 50 % der Mit­ar­bei­ter mit ihrer IT-Aus­stat­tung nicht zufrie­den. Sie wür­den ihren PC/labtop/note­book am liebs­ten sofort ver­schrot­ten. Noch schwie­ri­ger ist es, …

Kategorien
Volkelt-Briefe

Mitarbeit von Familien-Mitgliedern: BFH kassiert Überstunden-Urteil

Selbst wenn der Seni­or nach sei­nem offi­zi­el­len Aus­schei­den aus der Geschäfts­lei­tung in der Fir­ma wei­ter arbei­tet und dabei mehr arbei­tet als in sei­nem Arbeits­ver­trag (Aus­hilfs­ver­trag, aber auch Bera­ter­ver­trag mit fes­ten Stun­den) ver­ein­bart, dann ist das für die steu­er­li­che Behand­lung uner­heb­lich (ande­rer Mei­nung bis­her: FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 29.3.2012, 5 K 1815/10, vgl. Nr. 44/2013). Laut Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) …