Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Jobwechsel gefährdet Betriebsrente

Wech­seln Sie als Geschäfts­füh­rer in einen Betrieb, der Mit­ar­bei­tern eine Betriebs­ren­te bie­tet, müs­sen Sie …

aufs Klein­ge­druck­te ach­ten. Gibt es für den Ren­ten­an­spruch eine Alters­be­schrän­kung (50. Lebens­jahr), dann gilt das. Wech­seln Sie also erst mit dem 51. Lebens­jahr in die­se Fir­ma, haben Sie kei­nen Ren­ten­an­spruch (BAG, Urteil vom 12.11.2013, 3 AZR 356/12).

Ver­las­sen Sie sich also nicht ein­fach auf die Aus­sa­gen der Per­so­nal­ab­tei­lung, dass „ganz all­ge­mein“ mit Ihrer Anstel­lung ein Anspruch auf Betriebs­ren­te besteht. Lesen Sie sich die Unter­la­gen für den Bei­tritt zur betrieb­li­chen Unter­stüt­zungs­kas­se genau durch. Gibt es eine sol­che Aus­schluss­klau­sel, soll­ten Sie auf eine zusätz­li­che Geschäfts­füh­rer-Pen­si­ons­zu­sa­ge hinwirken.

Neu auf­legt: Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Geschäfts­füh­rer im Kon­zern (2013)

 

 

.

Schreibe einen Kommentar