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Volkelt-Briefe

Achtung: Zustimmungserfordernis kostet Gehaltserhöhung

Eigent­lich woll­te der Geschäfts­füh­rer einer Fami­li­en-GmbH – rou­ti­ne­mä­ßig alle 2 Jah­re nach der Beschluss­fas­sung zum Jah­res­ab­schuss – sein Gehalt prü­fen und per Gesell­schaf­ter­be­schluss anpas­sen las­sen. Die stimm­ten dem mehr­heit­lich zu. Aller­dings über­sa­hen sie, dass es laut Gesell­schafts­vertrag ein Zustim­mungs­er­for­der­nis für den Abschluss, die Ände­rung und die Kün­di­gung von Anstel­lungs­ver­trä­gen mit einem Volu­men von 30.000 EUR gab. Die­se Zustim­mung konn­te nach einer Klau­sel im Gesell­schafts­ver­trag nur ein­stim­mig erteilt wer­den. Einer der Gesell­schaf­ter hat­te aber gegen die Gehalts­er­hö­hung votiert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2015, I‑8 U 67/15). Was gilt? Gibt im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH einen Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te, soll­ten Sie prüfen: … 

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GmbH zahlt D & O – Selbstbehalt für Geschäftsführer

Der Gesetz­ge­ber ver­langt vom Vor­stand der Akti­en­ge­sell­schaft, dass er auch mit sei­nem pri­va­ten Ver­mö­gen im Haf­tungs­fall zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den kann. Er muss eine Selbst­be­tei­li­gung – den sog. Selbst­be­halt – aus eige­ner Tasche bei von ihm ver­ur­sach­ten Ver­mö­gens­schä­den an sei­nen Arbeit­ge­ber zah­len. Laut Akti­en­ge­setz (§ 93 Abs. 2 Satz 3) beträgt der Selbst­be­halt für Vor­stands­mit­glie­der min­des­tens 10 % der ver­ur­sach­ten Scha­dens bis min­des­tens zur Höhe des Ein­ein­halb­fa­chen sei­ner fes­ten jähr­li­chen Ver­gü­tung. Bei­spiel: Bezieht er 250.000 € jähr­li­ches Fest­ge­halt, muss er im schlech­tes­ten Fall maxi­mal 375.000 € aus eige­ner Tasche zahlen. 

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Mitarbeiter-Gespräche: Immer schön sachlich bleiben

Unbe­strit­ten ist, dass ein freund­li­cher und direk­ter Stil im Umgang mit den Mit­ar­bei­tern gut ankommt und wirkt. Je nach Aus­bil­dung, Bran­che und Unter­neh­mens­ge­gen­stand gibt es Unter­schie­de in der Anspra­che. In Bera­ter-GmbHs herrscht ein ande­rer Ton als im Hand­werks­be­trieb. In Ver­triebs-Gesell­schaf­ten geht es anders zu als in der Pro­duk­ti­on. Das ist Alles kein Pro­blem solan­ge sich der Chef dar­über bewusst ist, dass die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Mit­ar­bei­tern wich­ti­ger Bestand­teil sei­nes Füh­rungs-Poten­zi­als ist. Aber es gibt typi­sche „No-goes“ und die sind nach wie vor ver­brei­tet. Das betrifft Anspra­che-For­men, die von den Mit­ar­bei­tern nicht ver­stan­den wer­den und die nicht geeig­net sind, das Ver­hal­tens­ziel zu errei­chen. Unbe­dingt ver­mei­den soll­ten Sie im täg­li­chen Umgang mit den Mitarbeitern: … 

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Steuer: Verlust bei unentgeltlich erworbenem GmbH-Anteil

Hat der Rechts­vor­gän­ger den GmbH-Anteil mit einer Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht erwor­ben und gehal­ten, dann kann auch der Rechts­nach­fol­ger nach einem unent­gelt­li­chen Erwerb (Schen­kung) einen Ver­äu­ße­rungs­ver­lust bei den Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen (§ 17 Abs. 2 EStG) gel­tend machen (FG Ham­burg, Urteil vom 25.11.2015, 2 K 258/14). …

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GmbH-Recht: Ausschluss eines Gesellschafters

Laut OLG Bran­den­burg ist der Aus­schluss eines GmbH-Gesell­schaf­ters grund­sätz­lich auch dann mög­lich, wenn es dazu kei­ne ent­spre­chen­de Bestim­mung im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH gibt (OLG Bran­den­burg, Urteil vom 28.1.2016, 7 U 170/13). …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 15/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rung: Die (berech­tig­ten) Ängs­te des Geschäfts­füh­rers vor den Her­ren von den Con­sul­tings + Outing: Mana­ger haben Burn­out – Geschäfts­füh­rer müs­sen durch­hal­ten + Weni­ger Büro­kra­tie: IHK muss abspe­cken + GmbH-Ver­kauf: So schützt sich der Min­der­heits-Gesell­schaf­ter + Wirt­schafts-Recht: Miet- und Pacht­erhö­hung für die GmbH-Immo­bi­lie +  Steu­er: VGA bei Ver­zicht auf ein GmbH-Dar­le­hen + Büro­kra­tie: Straf­zin­sen unter Dau­er-Beschuss + BISS

 

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Die (berechtigten) Ängste des Geschäftsführers vor den Herren der Consultings

Zuletzt hat­ten wir in Aus­ga­be 44 + 45/2015 über eine Bilanz­fäl­schung, deren Fol­gen und die Rol­le und Haf­tung der Geschäfts­füh­rung berich­tet. Die Eigen­tü­mer des mit­tel­stän­di­schen Beleuch­tungs-Her­stel­lers Hess woll­ten mit dem Bör­sen­gang und dem damit ver­bun­de­nen Ver­kauf ihrer Antei­le das „ganz gro­ße Rad“ dre­hen. Unter­des­sen läuft der Pro­zess wegen Bilanz­fäl­schung. Die finan­zi­el­len Zukunfts-Aus­sich­ten der ehe­ma­li­gen Eigen­tü­mer auf Ruhe und Wohl­stand sind dabei aber auf jeden Fall bes­ser als die Chan­cen der han­deln­den (Fremd-) Geschäfts­füh­rer, die vor Gericht die Ver­ant­wor­tung für Bilanz­fäl­schung und Insol­venz­ver­schlep­pung über­neh­men müssen. … 

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Outing: Manager haben Burnout – Geschäftsführer müssen durchhalten

Der­zeit plau­dern aus­ge­schie­de­ne Top-Mana­ger in der ARD-Serie Ein­sa­me Spit­ze (mon­tags 22.45 Uhr) über ihre beruf­li­chen Bio­gra­fien, über Pro­ble­me und Schwie­rig­kei­ten im Berufs­le­ben und die Ver­hält­nis­se hin­ter den ver­schlos­se­nen Türen der Chef-Büros. Dabei geht es um ein­sa­me Ent­schei­dun­gen, den rich­ti­gen Umgang mit Feh­lern und deren Aus­wir­kun­gen auf die Psy­che und die gesund­heit­li­che Befind­lich­keit (Stress, Burn-out) der Unter­neh­mens­len­ker. Her­bert Hen­z­ler, Ex-Euro­pa-Chef von McK­in­sey, beklagt: „Eige­ne Schwä­chen zuzu­ge­ben, ist sehr schwer. Wer Schwä­chen zeigt wird aus­ge­tauscht“. Bert Blei­cher, 2‑maligen Mana­ger des Jah­res, stellt fest: „Wer Feh­ler macht, bekommt statt sozia­ler Ach­tung sozia­le Äch­tung“. …

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Weniger Bürokratie: IHK muss abspecken

Nicht weni­ge der Unter­neh­men, die Pflicht­mit­glied der IHK sind, sind mit der Arbeit und dem Leis­tungs­an­ge­bot die­ser Ver­bän­de unzu­frie­den. Bis­her ende­ten alle Ver­su­che, die gesetz­li­che Pflicht­mit­glied­schaft abzu­schaf­fen, vor den Gerich­ten ergeb­nis­los. Jetzt schei­nen ande­re Ver­su­che erfolgreicher: …

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GmbH-Verkauf: So schützt sich der Minderheits-Gesellschafter

Vor dem Ver­kauf der GmbH oder eines GmbH-Anteils steht die Ermitt­lung des Prei­ses. Ent­we­der nach dem im Gesell­schafts­ver­trag fest­ge­leg­ten Ver­fah­ren (z. B. ver­ein­fach­tes Ertrags­wert­ver­fah­ren) oder nach einem Wirt­schafts­prü­fer-Gut­ach­ten oder im sog. Due-Dili­gence-Ver­fah­ren. Letz­te­res ist sehr auf­wän­dig, kom­plex, umfasst nahe­zu alle unter­neh­mens­re­le­van­ten und zukunfts­be­zo­ge­nen Grö­ßen und ist in der Regel nur für mit­tel­gro­ße und grö­ße­re GmbHs geeig­net. In der Pra­xis durch­leuch­ten exter­ne Spe­zia­lis­ten (Wirt­schafts­prü­fer, Juris­ten, Steu­er­be­ra­ter, aber auch: Ver­si­che­rungs­fach­leu­te usw.) das gesam­te Unternehmen. …