Eigentlich wollte der Geschäftsführer einer Familien-GmbH – routinemäßig alle 2 Jahre nach der Beschlussfassung zum Jahresabschuss – sein Gehalt prüfen und per Gesellschafterbeschluss anpassen lassen. Die stimmten dem mehrheitlich zu. Allerdings übersahen sie, dass es laut Gesellschaftsvertrag ein Zustimmungserfordernis für den Abschluss, die Änderung und die Kündigung von Anstellungsverträgen mit einem Volumen von 30.000 EUR gab. Diese Zustimmung konnte nach einer Klausel im Gesellschaftsvertrag nur einstimmig erteilt werden. Einer der Gesellschafter hatte aber gegen die Gehaltserhöhung votiert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2015, I‑8 U 67/15). Was gilt? Gibt im Gesellschaftsvertrag der GmbH einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte, sollten Sie prüfen: …
Autor: volkelt
Der Gesetzgeber verlangt vom Vorstand der Aktiengesellschaft, dass er auch mit seinem privaten Vermögen im Haftungsfall zur Verantwortung gezogen werden kann. Er muss eine Selbstbeteiligung – den sog. Selbstbehalt – aus eigener Tasche bei von ihm verursachten Vermögensschäden an seinen Arbeitgeber zahlen. Laut Aktiengesetz (§ 93 Abs. 2 Satz 3) beträgt der Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder mindestens 10 % der verursachten Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen seiner festen jährlichen Vergütung. Beispiel: Bezieht er 250.000 € jährliches Festgehalt, muss er im schlechtesten Fall maximal 375.000 € aus eigener Tasche zahlen.
Unbestritten ist, dass ein freundlicher und direkter Stil im Umgang mit den Mitarbeitern gut ankommt und wirkt. Je nach Ausbildung, Branche und Unternehmensgegenstand gibt es Unterschiede in der Ansprache. In Berater-GmbHs herrscht ein anderer Ton als im Handwerksbetrieb. In Vertriebs-Gesellschaften geht es anders zu als in der Produktion. Das ist Alles kein Problem solange sich der Chef darüber bewusst ist, dass die Kommunikation mit den Mitarbeitern wichtiger Bestandteil seines Führungs-Potenzials ist. Aber es gibt typische „No-goes“ und die sind nach wie vor verbreitet. Das betrifft Ansprache-Formen, die von den Mitarbeitern nicht verstanden werden und die nicht geeignet sind, das Verhaltensziel zu erreichen. Unbedingt vermeiden sollten Sie im täglichen Umgang mit den Mitarbeitern: …
Hat der Rechtsvorgänger den GmbH-Anteil mit einer Gewinnerzielungsabsicht erworben und gehalten, dann kann auch der Rechtsnachfolger nach einem unentgeltlichen Erwerb (Schenkung) einen Veräußerungsverlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 17 Abs. 2 EStG) geltend machen (FG Hamburg, Urteil vom 25.11.2015, 2 K 258/14). …
Laut OLG Brandenburg ist der Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters grundsätzlich auch dann möglich, wenn es dazu keine entsprechende Bestimmung im Gesellschaftsvertrag der GmbH gibt (OLG Brandenburg, Urteil vom 28.1.2016, 7 U 170/13). …
Volkelt-Brief 15/2016
Geschäftsführung: Die (berechtigten) Ängste des Geschäftsführers vor den Herren von den Consultings + Outing: Manager haben Burnout – Geschäftsführer müssen durchhalten + Weniger Bürokratie: IHK muss abspecken + GmbH-Verkauf: So schützt sich der Minderheits-Gesellschafter + Wirtschafts-Recht: Miet- und Pachterhöhung für die GmbH-Immobilie + Steuer: VGA bei Verzicht auf ein GmbH-Darlehen + Bürokratie: Strafzinsen unter Dauer-Beschuss + BISS …
Zuletzt hatten wir in Ausgabe 44 + 45/2015 über eine Bilanzfälschung, deren Folgen und die Rolle und Haftung der Geschäftsführung berichtet. Die Eigentümer des mittelständischen Beleuchtungs-Herstellers Hess wollten mit dem Börsengang und dem damit verbundenen Verkauf ihrer Anteile das „ganz große Rad“ drehen. Unterdessen läuft der Prozess wegen Bilanzfälschung. Die finanziellen Zukunfts-Aussichten der ehemaligen Eigentümer auf Ruhe und Wohlstand sind dabei aber auf jeden Fall besser als die Chancen der handelnden (Fremd-) Geschäftsführer, die vor Gericht die Verantwortung für Bilanzfälschung und Insolvenzverschleppung übernehmen müssen. …
Derzeit plaudern ausgeschiedene Top-Manager in der ARD-Serie Einsame Spitze (montags 22.45 Uhr) über ihre beruflichen Biografien, über Probleme und Schwierigkeiten im Berufsleben und die Verhältnisse hinter den verschlossenen Türen der Chef-Büros. Dabei geht es um einsame Entscheidungen, den richtigen Umgang mit Fehlern und deren Auswirkungen auf die Psyche und die gesundheitliche Befindlichkeit (Stress, Burn-out) der Unternehmenslenker. Herbert Henzler, Ex-Europa-Chef von McKinsey, beklagt: „Eigene Schwächen zuzugeben, ist sehr schwer. Wer Schwächen zeigt wird ausgetauscht“. Bert Bleicher, 2‑maligen Manager des Jahres, stellt fest: „Wer Fehler macht, bekommt statt sozialer Achtung soziale Ächtung“. …
Nicht wenige der Unternehmen, die Pflichtmitglied der IHK sind, sind mit der Arbeit und dem Leistungsangebot dieser Verbände unzufrieden. Bisher endeten alle Versuche, die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft abzuschaffen, vor den Gerichten ergebnislos. Jetzt scheinen andere Versuche erfolgreicher: …
Vor dem Verkauf der GmbH oder eines GmbH-Anteils steht die Ermittlung des Preises. Entweder nach dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Verfahren (z. B. vereinfachtes Ertragswertverfahren) oder nach einem Wirtschaftsprüfer-Gutachten oder im sog. Due-Diligence-Verfahren. Letzteres ist sehr aufwändig, komplex, umfasst nahezu alle unternehmensrelevanten und zukunftsbezogenen Größen und ist in der Regel nur für mittelgroße und größere GmbHs geeignet. In der Praxis durchleuchten externe Spezialisten (Wirtschaftsprüfer, Juristen, Steuerberater, aber auch: Versicherungsfachleute usw.) das gesamte Unternehmen. …