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GmbH-Finanzen: Fördermittel für strukturschwache Regionen

Nach For­de­run­gen aus dem Wes­ten hat das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um reagiert und die Grund­la­gen der För­der­po­li­tik umge­stellt. Ab 1.12017 wird so z. B. der För­der­fonds für struk­tur­schwa­che Regio­nen auch für die Inves­ti­ti­ons­för­de­rung in west­deut­sche Regio­nen geöff­net. Damit haben auch Unter­neh­men mit Forschungs­abteilungen z. B. im Saar­land, Bre­men oder Ober­bay­ern die Mög­lich­keit, För­der­mit­tel zu beantragen. … 

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Scheidungsfolgekosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Kos­ten, die durch die ver­gleichs­wei­se Bei­le­gung der Strei­tig­kei­ten über die elter­li­che Sor­ge für die gemein­sa­men Kin­der, das Umgangs­recht und den Kin­des­un­ter­halt, den Ehe­gat­ten­un­ter­halt ein­schließ­lich teil­wei­sen Unter­halts­ver­zichts, den Zuge­winn sowie den Haus­rat und das Ein­fa­mi­li­en­haus ent­stan­den sind, sind nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen zu berück­sich­ti­gen (BFH, Urteil vom 28.4.2016, VI R 15/15). …

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Beschlüsse: Wann müssen die Gesellschafter zustimmen?

In Fami­li­en wird gestrit­ten. Mal einigt man sich, mal gehen die Kämp­fe um Domi­nanz und das Sagen bis ins Mark. Das gilt so auch für Fami­li­en-Kon­stel­la­tio­nen in der GmbH – und seit JR-Juni­or und dem Den­ver-Clan sind fami­liä­re Aus­ein­an­der­set­zun­gen Stoff für Vor­abend-Soaps um zwie­lich­ti­ge Cha­rak­te­re und fie­se Geschäf­te­ma­cher. Die Rea­li­tät sieht meist prag­ma­ti­scher aus. Den­noch: Auch in vie­len Fami­li­en-GmbHs knirscht es bis­wei­len gewal­tig. So muss­ten wir z. B. über die Leh­ren aus dem Fall der Fami­lie Tön­nies an die­ser Stel­le bereits regel­mä­ßig berich­ten (vgl. zuletzt Nr. 24 + 32/2016). …

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 40/2016

Volkelt-FB-01GmbH-Gesell­schaf­ter: So kön­nen Sie das Abstim­mungs­ver­hal­ten beein­flus­sen + GmbH-Recht: Recht­spre­chung zum Stimm­ver­bot eines Gesell­schaf­ters + Stich­tag 1. Okto­ber: Text- statt Schrift­form gilt auch für Arbeits­ver­trä­ge + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Finanz­be­hör­den pla­nen Stich­pro­ben + Mit­ar­bei­ter: Leih­ar­beit­neh­mer zäh­len nicht zur GmbH + Recht: Betriebs­rat kann den Geschäfts­füh­rer nicht abbe­ru­fen + BISS

 

 

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GmbH-Recht: Neue Rechtsprechung zum Stimmverbot

Stimm­rechts­ver­ein­ba­run­gen in der GmbH sind üblich und ver­brei­tet, z. B. wenn sich der Seni­or-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ein Son­der­stimm­recht vor­be­hält oder wenn einem Gesell­schaf­ter bestimm­te Veto­rech­te ein­ge­räumt wer­den. Hier­zu gibt es ein­deu­ti­ge recht­li­che Vor­ga­ben (§ 45 GmbH-Gesetz) und zahl­rei­che Recht­spre­chung, die Sie im Ein­zel­fall beach­ten müs­sen und die in der Pra­xis kei­ne wirk­li­chen Pro­ble­me machen. Schwie­ri­ger sind sog. Stimmrechtsausschlüsse. … 

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Stichtag 1. Oktober: Text- statt Schriftform gilt für Arbeitsverträge

Bereits in Nr. 26/2016 hat­ten wir dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich bei den Vor­schrif­ten zur Schrift­form in Ver­trä­gen zum 1.10.2016 etwas ändern wird. In Zukunft genü­gen Ver­ein­ba­run­gen, die per E‑Mail getrof­fen wer­den, den Ansprü­chen für die sog. Schriftformerfordernis. … 

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Geschäftsführer privat: Finanzbehörden planen Stichproben

Offi­zi­ell will das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) mit dem Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Besteue­rungs­ver­fah­rens Erleich­te­run­gen ein­füh­ren, so wer­den z. B. die Abga­be­fris­ten für Steu­er­erklä­run­gen wie­der ver­län­gert und zwar zum 1.8. des Fol­ge­jah­res, bzw. zum 28.2 des über­nächs­ten Jah­res bei Aus­fer­ti­gung der Steu­er­erklä­rung durch einen Bera­ter. Aber: Gleich­zei­tig behal­ten sich die Finanz­be­hör­den stren­ge­re Auf­la­gen bei der Abga­be­pflicht schon bei kleins­ten Ver­ge­hen und gerin­gen Steu­er­nach­zah­lungs­be­trä­gen vor.

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Mitbestimmung: Leiharbeitnehmer zählen nicht

Lässt der Betriebs­rat gericht­lich prü­fen, ob die GmbH gemäß Drit­tel­be­tei­li­gungs­ge­setz einen Auf­sichts­rat bil­den muss, zäh­len Leih­ar­beit­neh­mer und Arbeit­neh­mer recht­lich selb­stän­di­ger aus­ge­glie­der­ter Betrie­be nicht als Arbeit­neh­mer (OLG Saar­brü­cken, Beschluss vom 2.3.2016, 4 W 1/15). …

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Geht´s noch! Betriebsrat will einen Geschäftsführer abberufen

Laut Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (hier: § 104 BetrVG) ist der Betriebs­rat berech­tigt, die Kün­di­gung eines Arbeit­neh­mer wegen nach­hal­ti­ger Stö­rung des Betriebs­frie­dens zu ver­lan­gen. Die­se Vor­schrift greift aber nicht für den Geschäfts­füh­rer einer GmbH. Er ist kein Arbeit­neh­mer und des­we­gen nicht von die­ser Rege­lung betrof­fen (LAG Hamm, Urteil vom 2.8.2016, 7 TaBV 11/16). …

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Dividenden-Stripp

weiserZur Erin­ne­rung: Mit den umstrit­te­nen Cum-Ex-Prak­ti­ken erstat­te­ten die Finanz­be­hör­den zu Unrecht ca. 10 Mrd. Euros. Der Jurist Chris­toph Wei­ser, von 2007 bis 2009 Unter­ab­tei­lungs­lei­ter in der Steu­er­ab­tei­lung des BMF, seit August Lei­ter des Lan­des­rech­nungs­hofs Bran­den­burg, konn­te sich jetzt in sei­ner Befra­gung vor dem Cum/Ex-Unter­su­chungs­aus­schuss an die meis­ten Sach­ver­hal­te aus die­ser Zeit nicht mehr erin­nern. Er begrün­de­te dies mit der hohen Belas­tung durch ande­re wich­ti­ge Arbeits­ge­bie­te. Er habe kei­ne kon­kre­te Erin­ne­rung, damals mit dem The­ma Cum/Ex in Kon­takt gekom­men zu sein. Auch zu einem BMF-Schrei­ben vom Mai 2009, mit dem man die­se Geschäf­te in den Griff bekom­men woll­te und das er unter­zeich­net hat­te, fiel ihm nichts ein. Grü­nen-Obmann Schick zeig­te sich ange­sichts der uner­gie­bi­gen Befra­gung Wei­sers „mas­siv irri­tiert“. Wie er, Wei­ser, es denn erklä­ren kön­ne, ange­sichts von Steu­er­aus­fäl­len in Mil­li­ar­den­hö­he nichts unter­nom­men zu haben, woll­te er wis­sen. Natür­lich hät­te man reagie­ren müs­sen, ant­wor­te­te Wei­ser. Aber er kön­ne sich nicht erin­nern, so etwas auf den Tisch bekom­men zu haben. Realsatire.