Nach Forderungen aus dem Westen hat das Bundeswirtschaftsministerium reagiert und die Grundlagen der Förderpolitik umgestellt. Ab 1.12017 wird so z. B. der Förderfonds für strukturschwache Regionen auch für die Investitionsförderung in westdeutsche Regionen geöffnet. Damit haben auch Unternehmen mit Forschungsabteilungen z. B. im Saarland, Bremen oder Oberbayern die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. …
Autor: volkelt
Kosten, die durch die vergleichsweise Beilegung der Streitigkeiten über die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder, das Umgangsrecht und den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt einschließlich teilweisen Unterhaltsverzichts, den Zugewinn sowie den Hausrat und das Einfamilienhaus entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 28.4.2016, VI R 15/15). …
In Familien wird gestritten. Mal einigt man sich, mal gehen die Kämpfe um Dominanz und das Sagen bis ins Mark. Das gilt so auch für Familien-Konstellationen in der GmbH – und seit JR-Junior und dem Denver-Clan sind familiäre Auseinandersetzungen Stoff für Vorabend-Soaps um zwielichtige Charaktere und fiese Geschäftemacher. Die Realität sieht meist pragmatischer aus. Dennoch: Auch in vielen Familien-GmbHs knirscht es bisweilen gewaltig. So mussten wir z. B. über die Lehren aus dem Fall der Familie Tönnies an dieser Stelle bereits regelmäßig berichten (vgl. zuletzt Nr. 24 + 32/2016). …
Volkelt-Brief 40/2016
GmbH-Gesellschafter: So können Sie das Abstimmungsverhalten beeinflussen + GmbH-Recht: Rechtsprechung zum Stimmverbot eines Gesellschafters + Stichtag 1. Oktober: Text- statt Schriftform gilt auch für Arbeitsverträge + Geschäftsführer privat: Finanzbehörden planen Stichproben + Mitarbeiter: Leiharbeitnehmer zählen nicht zur GmbH + Recht: Betriebsrat kann den Geschäftsführer nicht abberufen + BISS …
Stimmrechtsvereinbarungen in der GmbH sind üblich und verbreitet, z. B. wenn sich der Senior-Gesellschafter-Geschäftsführer ein Sonderstimmrecht vorbehält oder wenn einem Gesellschafter bestimmte Vetorechte eingeräumt werden. Hierzu gibt es eindeutige rechtliche Vorgaben (§ 45 GmbH-Gesetz) und zahlreiche Rechtsprechung, die Sie im Einzelfall beachten müssen und die in der Praxis keine wirklichen Probleme machen. Schwieriger sind sog. Stimmrechtsausschlüsse. …
Bereits in Nr. 26/2016 hatten wir darauf hingewiesen, dass sich bei den Vorschriften zur Schriftform in Verträgen zum 1.10.2016 etwas ändern wird. In Zukunft genügen Vereinbarungen, die per E‑Mail getroffen werden, den Ansprüchen für die sog. Schriftformerfordernis. …
Offiziell will das Bundesfinanzministerium (BMF) mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Erleichterungen einführen, so werden z. B. die Abgabefristen für Steuererklärungen wieder verlängert und zwar zum 1.8. des Folgejahres, bzw. zum 28.2 des übernächsten Jahres bei Ausfertigung der Steuererklärung durch einen Berater. Aber: Gleichzeitig behalten sich die Finanzbehörden strengere Auflagen bei der Abgabepflicht schon bei kleinsten Vergehen und geringen Steuernachzahlungsbeträgen vor.
Beispiel: …
Lässt der Betriebsrat gerichtlich prüfen, ob die GmbH gemäß Drittelbeteiligungsgesetz einen Aufsichtsrat bilden muss, zählen Leiharbeitnehmer und Arbeitnehmer rechtlich selbständiger ausgegliederter Betriebe nicht als Arbeitnehmer (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2.3.2016, 4 W 1/15). …
Laut Betriebsverfassungsgesetz (hier: § 104 BetrVG) ist der Betriebsrat berechtigt, die Kündigung eines Arbeitnehmer wegen nachhaltiger Störung des Betriebsfriedens zu verlangen. Diese Vorschrift greift aber nicht für den Geschäftsführer einer GmbH. Er ist kein Arbeitnehmer und deswegen nicht von dieser Regelung betroffen (LAG Hamm, Urteil vom 2.8.2016, 7 TaBV 11/16). …
Dividenden-Stripp
Zur Erinnerung: Mit den umstrittenen Cum-Ex-Praktiken erstatteten die Finanzbehörden zu Unrecht ca. 10 Mrd. Euros. Der Jurist Christoph Weiser, von 2007 bis 2009 Unterabteilungsleiter in der Steuerabteilung des BMF, seit August Leiter des Landesrechnungshofs Brandenburg, konnte sich jetzt in seiner Befragung vor dem Cum/Ex-Untersuchungsausschuss an die meisten Sachverhalte aus dieser Zeit nicht mehr erinnern. Er begründete dies mit der hohen Belastung durch andere wichtige Arbeitsgebiete. Er habe keine konkrete Erinnerung, damals mit dem Thema Cum/Ex in Kontakt gekommen zu sein. Auch zu einem BMF-Schreiben vom Mai 2009, mit dem man diese Geschäfte in den Griff bekommen wollte und das er unterzeichnet hatte, fiel ihm nichts ein. Grünen-Obmann Schick zeigte sich angesichts der unergiebigen Befragung Weisers „massiv irritiert“. Wie er, Weiser, es denn erklären könne, angesichts von Steuerausfällen in Milliardenhöhe nichts unternommen zu haben, wollte er wissen. Natürlich hätte man reagieren müssen, antwortete Weiser. Aber er könne sich nicht erinnern, so etwas auf den Tisch bekommen zu haben. Realsatire.