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Steuern: BMF aktualisiert Betriebsstättengewinnaufteilung-Verordnung

Am 22.12.2016 hat das BMF die neue 186-sei­ti­ge Betriebs­stät­ten­ge­winn­auf­tei­lungs­ver­ord­nung (VWG BsGa) ver­öf­fent­licht. Die­se ist ab sofort Grund­la­ge für die … 

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Bargeld/Finanzen: Belegpflicht kommt erst ab 1.1.2020

Das am 16.12.2016 vom Bun­des­rat ver­ab­schie­de­te Gesetz gegen Steu­er­be­trug mit Laden­kas­sen ist beschlos­se­ne Sache und wird mit der Ver­öf­fent­li­chung im Bun­des­ge­setz­blatt umge­setzt. Wich­ti­ges Detail: … 

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Wahlkampf: Obergrenzen auch für Geschäftsführer-Gehälter

Sie erin­nern sich: Im Jahr 2003 hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) die sog. 25 % – Regel für Tan­tie­me-Zah­lun­gen an den GmbH-Geschäfts­füh­rer gekippt (BFH, Urteil vom 4.6.2003, I R 24/02). Damit war der Weg frei, dass sich Geschäfts­füh­rer mehr als 25 % ihres Gehal­tes als Gew­inn­tan­tie­me aus­zah­len konn­ten, ohne dass das Finanz­amt die­se Zah­lung als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung zusätz­lich besteu­ern konn­te. Aus betriebs­wirt­schaft­li­cher Sicht war die­ses Urteil ein Mei­len­stein hin zur Leis­tungs­ver­gü­tung. Vie­le GmbH-Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) haben die­se Mög­lich­keit genutzt und somit ihre GmbH zugleich vor hohen Fest­ge­halts-Ansprü­chen des Geschäfts­füh­rers in wirt­schaft­lich schlech­ten Zei­ten geschützt.

Jetzt – wie zuletzt zur Bunds­tags­wahl 2013 (vgl. Nr. 28/2012) – for­miert sich wie­der die Front … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 01/2017

Volkelt-FB-01Wahl­kampf: Ober­gren­zen auch für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter? + GmbH-Steu­ern: Die TOPs für das nächs­te Steu­er­be­ra­ter-Gespräch + GmbH-Gesell­schafts­ver­trag: Der Schieds­rich­ter hat immer Recht + GmbH-Recht: Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer ver­pflich­tet ACHTUNG: Unan­ge­mel­de­te Kas­sen-Nach­schau kommt 2018 + Rund­funk-Bei­trä­ge: Sixt nimmt noch eine Run­de + BISS

 

 

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GmbH-Steuern: Die TOPs für das nächste Steuerberater-Gespräch

Mit Jah­res­be­ginn 2017 müs­sen Sie wie­der eine gan­ze Rei­he von steu­er­li­chen und sozial­versicherungsrechtlichen Ände­run­gen in der GmbH umset­zen. Die meis­ten Ände­run­gen betref­fen die Lohn­ab­rech­nung. Hier eine Über­sicht der Sach­ver­hal­te, für die Sie in der GmbH ab 1.1.2017 neue Lösun­gen umset­zen müssen: … 

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: Der Schiedsrichter hat immer Recht

Ist im Gesell­schafts­ver­trag Ihrer GmbH eine sog. Schieds­klau­sel ver­ein­bart, dann hat die­se „Vor­rang“. Ist nach der Schieds­klau­sel vor­ge­se­hen, dass ein im Gesell­schafts­ver­trag benann­tes Schieds­ge­richt über Rechts­strei­tig­kei­ten in der GmbH bestimmt, dann ist das ver­bind­lich für alle Beteiligten.

Aus­nah­me:

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GmbH-Recht: Bestellung zum Geschäftsführer verpflichtet

Auch wenn der Geschäfts­füh­rer de fac­to ledig­lich als Stroh­mann ein­ge­setzt ist und der Gesell­schaf­ter die Geschäf­te tat­säch­lich allei­ne führt, bleibt die straf­recht­li­che Ver­ant­wor­tung beim Stroh­mann-Geschäfts­­­füh­rer (BGH, Beschluss vom 13.10.2016, 3 StR 352/16).

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ACHTUNG: Unangemeldete Kassen-Nachschau kommt 2018

Auf den letz­ten Drü­cker haben sich Bun­des­tag und Bun­des­rat doch noch auf einen gemein­sa­men Gesetz­ent­wurf gegen den Steu­er­be­trug mit Laden­kas­sen ver­stän­digt. Danach wird es ab 2020 eine Quit­tungs­pflicht (hier: Gas­tro­no­mie) geben, von der aller­dings Aus­nah­men auf Antrag mög­lich sind. Ach­tung: Die bis­lang erst für 2020 geplan­te Mög­lich­keit der Finanz­äm­ter, unan­ge­kün­digt Kas­sen­prü­fun­gen durch­zu­füh­ren wird bereits zum 1.1.2018 umge­setzt. Dar­auf soll­ten Sie sich recht­zei­tig ein­stel­len (Quel­le: Gesetz zum Schutz vor Mani­pu­la­tio­nen an digi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen vom 13.12.2016). …

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Rundfunk-Beiträge: Sixt nimmt noch eine Runde

Die Erhe­bung eines Rund­funk­bei­trags für Betriebs­stät­ten und betrieb­lich genutz­te Kraft­fahr­zeu­ge ist mit dem Grund­ge­setz ver­ein­bar. Dies hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt bestä­tigt. Der Gesetz­ge­ber darf danach von einer fast lücken­lo­sen Ver­brei­tung von Emp­fangs­ge­rä­ten in Betriebs­stät­ten und Kfz aus­ge­hen. Eine Befrei­ungs­mög­lich­keit bei feh­len­dem Geräte­besitz habe er nicht vor­se­hen müs­sen (BVerwG mit Urtei­len vom 07.12.2016, 6 C 49.15, 6 C 12.15 bis 6 C 14.15). …

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Fazit 2016: „ganz gut” – besser als erwartet

Die meis­ten der Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, mit denen ich in den letz­ten Tagen und Wochen gespro­chen habe, sind mit dem Geschäfts­jahr 2016 zufrie­den bis mehr. Das war so nicht zu erwar­ten. Vie­le sind stark ver­un­si­chert über die Ent­wick­lun­gen in der deut­schen Poli­tik, in Euro­pa, in den Kri­sen­re­gio­nen und in den USA. Vie­le Haus­auf­ga­ben blie­ben liegen:

  • Wirt­schafts­po­li­tik: Der Mit­te­stand erhält zwar auf dem Papier gute Noten. In der Pra­xis wird der Mit­tel­stand aber immer mehr zur tra­gen­den (über­las­te­ten) Säule.
  • Steu­er­po­li­tik: Es gab kei­nen gro­ßen Wurf (kal­te Pro­gres­si­on, über­höh­te Zin­sen für Steu­er­rück­stän­de) und kei­ne nen­nens­wer­ten Kor­rek­tu­ren oder Ver­ein­fa­chun­gen bei der Fest­stel­lung der steu­er­li­chen Bemessungsgrundlagen.
  • Infra­struk­tur: Ob Ver­kehrs­lo­gis­tik, Daten­net­ze oder Ener­gie­po­li­tik – die Pro­ble­me sind da – ohne dass wirk­li­che Lösun­gen erkenn­bar sind.
  • Büro­kra­tie: Seit Jah­ren wer­den Ver­bes­se­run­gen ange­kün­digt. Aber auch in 2016 muss­ten vie­le Unter­neh­men fest­stel­len, dass es „schon wie­der mehr“ Büro­kra­tie gewor­den ist. Vie­le Kom­mu­nen haben wei­ter an der Gewer­be­steu­er­schrau­be gedreht.
Ban­ge machen gilt nicht. Die bes­ten Ana­ly­sen hel­fen Unter­neh­mern und den Unter­neh­men nicht wei­ter. Sie sind es gewohnt, mit den Rea­li­tä­ten zu leben. Den­noch: Der Blick nach vor­ne ist eine Vor­be­rei­tung auf die neu­en Ent­schei­dungs­si­tua­tio­nen. Fazit: 2016 war wirt­schaft­lich gese­hen ein durch­aus erfolg­rei­ches Jahr für die meis­ten Unter­neh­men. 2017 wird noch unsi­che­rer, noch schwe­rer plan­bar und – wie­der wirt­schaft­lich gese­hen – eine Rech­nung mit noch mehr Unbekannten.