Kategorien
Volkelt-Briefe

Personalkosten: Für (Nacht-) Zuschläge gilt der Mindestlohn

Zuschlä­ge für Nacht­ar­beit müs­sen Sie ab sofort auf der Grund­la­ge der für Ihre Bran­che gel­ten­den Min­dest­lohn­vor­schrif­ten (Stun­den­löh­ne) berech­nen (BAG, Urteil v. 20.9.2017, 10 AZR 171/16). …

Das gilt ent­spre­chend auch für die Ver­gü­tung von Über­stun­den bzw. die dafür ver­ein­bar­ten Ver­gü­tungs­re­ge­lun­gen – z. B. im Tarif­ver­trag oder im Arbeits­ver­trag des Arbeit­neh­mers. Im Urteil wird auch noch­mals klar­ge­stellt, dass Urlaubs- und Fei­er­tags­ver­gü­tun­gen nicht auf die (Durch­schnitts-) Berech­nung für den Min­dest­lohn ange­rech­net wer­den dürfen.

Schreibe einen Kommentar