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Geschäftsführer-Firmenwagen: Dieselgate-Software ist „sittenwidrige Manipulation”

Unter­des­sen zeich­net sich eine kla­re Argu­men­ta­ti­ons­li­nie der Gerich­te ab, wonach die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che von Ver­brau­chern juris­tisch schlüs­sig begrün­det wer­den kön­nen. So jetzt z. B. auch das Land­ge­richt (LG) Heil­bronn. Da heißt es klipp und klar: „Bringt ein Kraft­fahr­zeug­her­stel­ler in einer Viel­zahl von Fäl­len Fahr­zeu­ge mit einem den Ver­brau­chern bewusst ver­schwie­ge­nen Betriebs­mo­dus in Ver­kehr, des­sen allei­ni­ger Zweck dar­in besteht, die Ein­hal­tung von Emis­si­ons­wer­ten zu Geneh­mi­gungs­zwe­cken vor­zu­täu­schen, so han­delt es sich nicht ledig­lich um eine unvoll­stän­di­ge oder unrich­ti­ge Auf­klä­rung, son­dern um eine geziel­te Mani­pu­la­ti­on zum Zweck der Täu­schung, die als sit­ten­wid­rig im Sin­ne von § 826 BGB ein­zu­ord­nen ist” (LG Heil­bronn, Urteil vom 9.8.,2018, Sp 2 O 278/17).

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Volkelt-Brief 42/2018

Gro­Ko-Wirt­schafts­po­li­tik: Zu wenig für die Pra­xis + Geschäfts­füh­rer-Ver­dienst: Zusätz­li­che Leis­tun­gen für die GmbH rich­tig ver­gü­ten Digi­ta­les: Muss jetzt auch der Chef weg? + die neu­en Prio­ri­tä­ten der Geschäfts­füh­rung  + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Nut­zen Sie die guten Zah­len aus 2018 + IT-Sicher­heit: Der Virus kommt mit der Online-Bewer­bung + Brexit: Umwand­lung einer Limi­t­ed in eine GmbH/UG & Co. KG + GmbH/Steuer: Neue Berech­nungs­grö­ßen für Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Ersatz­an­spruch für den Die­sel-Fir­men­wa­gen + Vor­sor­ge: Ver­si­che­rungs­pflicht für (klei­ne­re) Selbst­stän­di­ge ist „auf dem Weg”

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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GroKo-Wirtschaftspolitik: zu wenig für die Praxis …

Sie erin­nern sich: Im Herbst 2017 stand in die­sen Tagen „Jamai­ka” auf der Tages­ord­nung. Unse­re Befürch­tung damals: „Müs­sen wir uns auf Jah­re des wirt­schafts­po­li­ti­schen Still­stands ein­rich­ten” (vgl. Nr. 42/2017). 12 Mona­te spä­ter müs­sen wir feststellen: … 

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Geschäftsführer-Verdienst: Zusätzliche Leistungen für die GmbH richtig vergüten

Darf ich neben mei­ner Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit zusätz­li­che Leis­tun­gen für die GmbH erbrin­gen und die­se geson­dert in Rech­nung stel­len?“ – so die Anfra­ge eines Kol­le­gen, der  für sei­ne GmbH eine Markt­ana­ly­se erstel­len will und die­se geson­dert abrech­nen will. Ant­wort: JA – grund­sätz­lich geht das. Aber Sie müs­sen ein paar Din­ge berück­sich­ti­gen, damit das Finanz­amt mit­macht und damit Sie haf­tungs­recht­lich auf der siche­ren Sei­te sind. Ins­be­son­de­re müs­sen Sie die Grund­sät­ze beach­ten, die die Recht­spre­chung für einen sol­chen Fall auf­ge­stellt hat (vgl. dazu OLG Naum­burg, Urteil vom 23.1.2014, 2 U 57/13). Danach gilt: … 

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Digitales: Muss jetzt auch der Chef weg? – die neuen Prioritäten der Geschäftsführung

Vie­le Ver­wal­tungs­tä­tig­kei­ten, die mit der Füh­rung der Geschäf­te einer GmbH ver­bun­den sind, sind bereits „digi­tal” – Stich­wort: Infor­ma­ti­ons­sys­te­me, Berichts­we­sen, Mel­de­we­sen, Lohn­ab­rech­nung usw. Was aber nicht heißt, dass die Geschäfts­füh­rer von die­sen Auf­ga­ben ent­las­tet sind. In der Pra­xis ins­be­son­de­re von klei­ne­ren Unter­neh­men sind es immer noch gera­de die­se Auf­ga­ben, die viel Zeit in Anspruch nehmen.

Anders for­mu­liert: …

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Geschäftsführer-Gehalt: Nutzen Sie die guten Zahlen aus 2018

Als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer sind Sie gut bera­ten, wenn Sie Ihr Gehalt jähr­lich bis zur steu­er­lich mach­ba­ren Gren­ze anhe­ben. Hin­ter­grund: In der Regel kommt Sie die Gewinn­aus­schüt­tung teu­rer als die Aus­zah­lung von Ertrag als Geschäfts­füh­rer-Gehalt. So gese­hen ist ein hohes Geschäfts­füh­rer-Gehalt die ein­fachs­te Steu­er­ver­mei­dungs-Stra­te­gie in der GmbH. Wich­tig – und dar­auf wei­sen wir an die­ser Stel­le regel­mä­ßig zum Jah­res­en­de hin – ist es, dass die for­ma­len Vor­aus­set­zun­gen für die Gehalts­er­hö­hung (Gesell­schaf­ter­be­schluss) stim­men und dass Ihre Gesamt­ver­gü­tung die steu­er­li­che Ange­mes­sen­heits-Gren­ze nicht übersteigt.

Grund­sätz­lich haben die Finanz­be­hör­den nicht ein­zu­wen­den, wenn … 

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IT-Sicherheit: Der Virus kommt mit der Online-Bewerbung

Meh­re­re Lan­des­kri­mi­nal­äm­ter (LKA) war­nen der­zei vor Bewer­ber-E-Mails mit Anhang. Sind hier „exe-” oder „js”-Dateien  ange­hängt, han­delt es sich sehr wahr­schein­lich um Troya­ner-Soft­ware, die das Fir­men-Netz­werk lahm legen. Sen­si­bi­li­sie­ren Sie Ihre per­so­nal­ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter, aber auch alle Pro­jek­te und Teams, die auf der Mit­ar­bei­ter-Suche sind und auf Bewer­bun­gen war­ten (Quel­le: LKA Baden-Würt­tem­berg Pres­se­mit­tei­lung vom 6.9.2018).

Das LKA ver­weist in die­sem Zusam­men­hang aus­drück­lich auch auf die Zunah­me der sog. CEO-Fraud-Masche hin (vgl. dazu Nr. 36/2018). Sie sind also gut bera­ten, ihre Anti­vi­ren-Soft­ware immer aktu­ell zu hal­ten, SPAM-Fil­ter zu nut­zen und alle Mit­ar­bei­ter für das The­ma IT-Sicher­heit zu sensibilisieren.

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Brexit: Umwandlung einer Limited in eine GmbH/UG & Co. KG

Mit dem Brexit (ange­streb­ter Umset­zungs­zeit­punkt: Mai 2019) kön­nen sich Unter­neh­men in der Rechts­form „Limi­t­ed”, die ihren Sitz in Deutsch­land haben, nicht mehr auf die EU-Nie­der­las­sungs­frei­heit beru­fen. Sie müs­sen ihren Ver­wal­tungs­sitz nach Eng­land ver­le­gen (dann: EU-Aus­land mit allen Fol­gen) oder sie kön­nen in eine deut­sche Rechts­form umwan­deln. Dazu wird das Umwand­lungs­ge­setz geän­dert. Die Umwand­lung der Limi­t­ed in eine KG mit einer GmbH oder UG als Kom­ple­men­tär ist dann ohne grö­ße­ren Auf­wand und ohne steu­er­li­che Nach­tei­le mög­lich (Quel­le: Refe­ren­ten­ent­wurf des BMJV).

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GmbH/Steuer: Neue Berechnungsgrößen für Pensionsrückstellungen

Die von den Finanz­be­hör­den (BMF-Schrei­ben vom 16.12.2005 – IV B 2 – S 2176 – 106/05) zugrun­de geleg­ten sta­tis­ti­schen Wer­te zur Berech­nung der ange­mes­se­nen Höhe der Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen wer­den ab sofort ange­passt. In den sog. Heu­beck­schen Ver­si­che­rungs­ta­feln mit Datum vom 20.7.2018 wur­den die neu­es­ten sta­tis­ti­schen Erhe­bun­gen der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung und des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes ein­ge­ar­bei­tet (RT 2018 G). In  der  Steu­er­bi­lanz wird je nach  Zusam­men­set­zung des Bestan­des eine Zufüh­rung zur Pen­si­ons­rück­stel­lung zwi­schen  0,8 % und  1,5 %  erwar­tet. Nach  han­dels­recht­li­chen und inter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gungs­grund­sät­zen ist  der  Ein­mal­ef­fekt mit  1,5 % bis 2,5 % deut­lich höher (Quel­le: PM Heubeck).

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Geschäftsführer unterwegs: Ersatzanspruch für den Diesel-Firmenwagen

Bis­her gibt es zwar zahl­rei­che (unter­in­stanz­li­che) Urtei­le in Sachen Gewähr­leis­tungs- oder Rück­nah­me­ver­pflich­tun­gen der Her­stel­ler und/oder Händ­ler für Die­sel-Pkw, die nicht den gesetz­li­chen Vor­ga­ben ent­spre­chen bzw. den Her­stel­ler­an­ga­ben ent­spre­chen (hier: Sko­da mit Abschalt­vor­rich­tung nach Soft­ware-Update). Wir haben dazu berich­tet (vgl. dazu zuletzt Nr. 25/2018). Dazu gibt es aber immer noch kei­ne höchst­rich­ter­li­che Grund­satz­ent­schei­dung, die die Fra­ge der Rück­ab­wick­lung bzw. der (vol­len) Kauf­preis­er­stat­tung betrifft. Dazu hat sich der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) jetzt fest­ge­legt. Der BGH wird in der Sache abschlie­ßend im Janu­ar 2019 urtei­len. Der Ver­hand­lungs­ter­min wur­de jetzt auf den 9. Janu­ar 2018 ange­setzt. Das wird span­nend. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den (BGH, Pres­se­mit­tei­lung 166/2018 vom 9.10.2018).