Erst wenn das Sozialgericht nach Anfechtung endgültig über die Rechtmäßigkeit eines Prüf- und Nachforderungsbescheid der Pflichtversicherung entschieden hat, kann der Geschäftsführer …
Schlagwort: Urteil vom 28.5.2014
Volkelt-Brief 32/2014
Themen heute: GmbH-Steuen: „Ist schon zum Verzweifeln…” + Neues Urteil: Geschäftsführer braucht Erlaubnis für Zusatzgeschäfte + Firmenwagen: Diese Klauseln nutzen dem Geschäftsführer + Terminsache: EU-Vorsteuer bis spätestens 30.9. beantragen + Prozesskosten: Sind außergewöhnliche Belastung + Haftung: Geschäftsführer haftet auch für Leiharbeitnehmer + Mitarbeiter: Equal Pay gilt auch für Auslandseinsatz + BISS …
Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag deutsches Arbeitsrecht vereinbart, gilt
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarif(un-)fähigkeit der Christlichen Gewerkschaften (CGZP) von Leiharbeits-Unternehmen haben viele der betroffenen 200.000 Leiharbeiter Lohnnachforderungen für die Jahre 2006 bis 2010 gestellt und zum Teil durchgesetzt. Auch die Deutsche Rentenversicherung (DR) hat entsprechende Nachforderungen (vgl. Nr 1/2011). Sie fordert zusätzliche Sozialbeiträge von den betroffenen Unternehmen ein.
Achtung: Ist oder war die GmbH nicht in der Lage,
Der BGH hat Kriterien dafür aufgestellt, wann der Kunde ein Produkt wegen Sachmangel zurückzugeben kann (Urteil vom 28.5.2014, VIII ZR 94/13). Es gilt: Der Kunde ist zur Rückgabe berechtigt, wenn die Mängelbeseitigungskosten mehr als 5 % (bisher: 10 %) des Kaufpreises betragen. Beispiel: Der Kunde hat einen Neuwagen erworben. Kaupreis: 29.953 EUR. Es stellte sich heraus, dass die Einparkhilfe falsch eingebaut war und fehlerhaft funktioniert. Der Mangelbeseitigungsaufwand betrug laut Gutachten 1.958 EUR. Das Urteil: 5 % Mängelbeseitigungskosten genügen für den Rücktritt.