Zur Minimierung von wirtschaftlichen Risiken legen viele Unternehmen Wert darauf, die unterschiedlichen geschäftlichen Aktivitäten in (haftungs-) rechtlich selbständigen Einheiten zu führen. Z. B. als Betriebsaufspaltung oder als Tochterunternehmen. Die Finanzbehörden …
Schlagwort: Urteil vom 22.3.2012
Kategorien
Volkelt-Brief 41/2012
Themen heute: Nachfolger haben Ansprüche – neue Studie + Rentendebatte: Was Geschäftsführer noch für die Vorsorge tun können + Bilanzgestaltung: Finanzbehörden rechnen Abschreibungen klein – so wehren Sie sich + Steuern: Vorsicht bei Darlehens-Finanzierungen zwischen GmbHs + Wettbewerbsrecht: Anbieter von gesundheitsprodukten könen schneller abgemahnt werden + EU-Kommission befragt kleinere Unternehmen zum Bürokratieabbau + BISS … Energiewende