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Volkelt-Briefe

Bürokratie: So sparen Sie bei den Notarkosten

Nach der GmbH-Reform (2008) haben eini­ge Regis­ter­ge­rich­te Pro­ble­me mit aus­län­di­schen Beur­kun­dun­gen gemacht. Jetzt 

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Finanzen: Vorsicht bei GmbH-Darlehen in Fremd-Währungen

Recht­lich zuläs­sig und steu­er­lich unbe­denk­lich ist es, wenn die GmbH ihrem Gesell­schaf­ter (Geschäfts­füh­rer) ein Dar­le­hen gibt. Z. B., weil der damit eine Immo­bi­lie erwer­ben will, wenn er damit eine Betei­li­gung an einer Fir­ma erwer­ben will und auch, wenn er damit Spe­ku­la­ti­ons­ge­schäf­te finan­ziert. Vor­aus­set­zung:

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 09/2014

The­men heu­te: Gro­ße Koali­ti­on – Leih­ar­beit kos­tet schon 2014 mehr + Fritz­box-Lücke: Was tun gegen die Sicher­heits-Risi­ken? + 8 Tricks, wie Sie Ihre Mit­ar­bei­ter noch bes­ser hin­ter sich bekom­men + GmbH-Recht: Geschäfts­füh­rer-Pflich­ten bei der Tei­lung eines GmbH-Anteils + Geld: Zusatz­ent­gelt für Rech­nungs­zu­sen­dung ist unzu­läs­sig + Recht: Kar­tell­bu­ßen sind kei­ne Betriebs­aus­ga­ben + BISS

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GmbH-Recht: Geschäftsführer-Pflichten bei der Teilung eines GmbH-Anteils

Gibt es bei der GmbH-Nach­fol­ge mehr Kin­der als GmbH-Antei­le, und soll den­noch eine gerech­te Auf­tei­lung statt­fin­den, müs­sen Sie die GmbH-Antei­le neu auf­tei­len. U. U. wird es not­wen­dig, ein­zel­ne Antei­le auf­zu­tei­len, um die gewünsch­te Betei­li­gungs­quo­ten zu erhalten.…