Nehmen alle Gesellschafter an einer Gesellschafterversammlung teil, handelt es sich nur dann um eine beschlussfähige Vollversammlung im Sinne des GmbH-Gesetzes (§ 51 Abs. 3), wenn der Beschlussgegenstand fristgemäß in der Tagesordnung zur Gesellschafterversammlung angekündigt wurde. Widerspricht auch nur einer der anwesenden Gesellschafter der Beschlussfassung zu einem nicht angekündigten TOP, liegt eine ordnungsgemäße Beschlussfassung vor (OLG Koblenz, Urteil v. 1.2.2018, 6 U 442/17).
Schlagwort: Urteil v. 1.2.2018
Volkelt-Brief 41/2018
GmbH/Privat-Vermögen: Wo (kleine) Fehler besonders wehtun + Geschäftsführer-Risiken: Können Sie auch beweisen, dass Sie keine Fehler machen? + Digitales: Disruption – ist jetzt auch der Chef überflüssig? + GmbH-Nachfolge: So lassen Sie andere für sich arbeiten + GmbH-Recht: Beschlussfähigkeit der GmbH-Gesellschafter + Formsache: Gerichtszuständigkeit um Geschäftsführer-Klagen + GmbH/Steuer: Finanzamt streicht Teilwertabschreibung für Gesellschafter-Forderungen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 12/2018
Mehr-Kosten für den Steuerberater: Anzeigepflicht für Steuergestaltungen + Geschäfts-FÜHRUNG: Über den Umgang mit schwierigen Mitarbeitern (I) + Brexit & Co.: Er(n)ste Vorsorge-Pläne sind jetzt schon strategische Pflicht + Digitales: Immer im Takt bleiben – die Schritt-für-Schritt-Herangehensweise + GF-ESt: Anschaffungskosten bei Verkauf eines GmbH-Anteils + BGH-aktuell: Stiller Gesellschafter ersetzt Eigenkapital + GF-Gehalt: „Feste” Tantieme ist keine Tantieme
BISS … die Wirtschaft-Satire
Wird dem (Fremd-) Geschäftsführer regelmäßig eine monatlich „feste” Tantieme über einen bestimmten EU-Betrag gezahlt, muss diese bei der Berechnung des Pensionsanspruchs des Geschäftsführers berücksichtigt werden (LAG Niedersachsen, Urteil v. 1.2.2018, 4 Sa 48/17 B).