Der Fall „Lauffenmühle”: So schnell kommt es zu einem Strafverfahren gegen die Geschäftsführung + GmbH/Jahresabschluss: Nicht jeder Prüfer darf prüfen + Geschäftsführungs-Perspektive: Firmenwagen, Dieselgate + Unternehmens-Recht: Was Sie wissen müssen – was die Geschäftsführung veranlassen muss + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XVI) + GmbH/Finanzen: Steuer-Vorauszahlungen an die Lage anpassen + GmbH/Steuern: Fehler in der Körperschaftsteuer-Erklärung + Mitarbeiter: Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Einsicht + GmbH/Geld: UBS senkt Grenze für Strafzins + GmbH-Firmenwagen: Anspruch auf Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung + GmbH/Krise: Beendigung des Insolvenzverfahrens einer GmbH + GmbH/Verkauf: Gewinn- bzw. umsatzabhängiger Kaufpreis
Schlagwort: UBS
Volkelt-Brief 32/2019
Ratlosigkeit: Delle, Schwächephase oder Rezssion – Experten haben keinen Rat + Geschäftsführer-Haftung: Luftbuchungen schützen nicht + Geschäftsführer-Perspektive: Steuerprüfung – gnadenlos + Unternehmen/Recht: Was Geschäftsführer wissen – und veranlassen müssen + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XV) + Geschäftsführer-Firmenwagen: Keine Herstellerhaftung für gebrauchten Mercedes-SUV + GmbH/Finanzen: Pläne für die Finanztransaktionssteuer + GmbH/Haftung: Keine Ansprüche gegen einen Kredit-vermittelnden Anwalt + GmbH/Geld: UBS muss Kundendaten herausgeben
Die UBS ist im Rechtsstreit mit den französischen Finanzbehörden vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne um die Herausgabe von Kundendaten unterlegen. Das oberste Schweizer Gericht hält es für zulässig, dass ausländische Steuerbehörden aus gegebenem Anlass Kundendaten der jeweiligen Ausländer herausgeben müssen. Das gilt u. E. auch für deutsche Kunden der Schweizer Banken. Bei – begründeten – Auskunftsersuchen ist in Zukunft davon auszugehen, dass die Schweizer Banken den Steuerbehörden Auskunft erteilen (Schweizer Bundesgericht, Urteil v. 26.7.2019, 2C 653/2018).

Online-Banking – so fing Alles an. Ahnen Sie überhaupt, was das für weit reichende Folgen hat? Nicht nur, dass die Zahl der Bank-Filialen von 50.000 auf magere 36.000 geschrumpft ist. Viele größer ist das Problem, dass die abertausend Anlageberater in den Banken niemanden mehr haben, den sie beraten können. Keiner kommt mehr. Und schon haben sich die cleveren Manager von der Bank was einfallen lassen. Zuerst hat die Deutsche Bank die uncoolen Beratungs-Büros in den oberen Etagen in Boutiquen-Landschaften umgestylt, in denen man/frau teure Markenklamotten zu günstigsten Preisen einkaufen können. Stichwort Trendlabor Q 110. In der Commerzbank sind Cafe, Kuchen und Schnittchen Standard. Cafe-Banking und 360 Grad-Cafes schießen wie Pilze in Manhatten und bis nach Honolulu. Im Gütersloher Volksbank Restaurant „Bankery“ serviert Gastronom Ralf Schubert Kohlroulade, Specksoße und Salzkartöffelchen, während die netten Damen von der Bankfiliale zwischen Hauptgang und sündhaft leckeren Desserts die emotionale Bindung zum Kunden schaffen und massenhaft Neuverträge abschließen. Neuester Trend: Nursing Home Banking. Und wie so oft im Bankgeschäft: Der Schweizer hat´s erfunden. Die UBS investiert in Pflegeheime. In der gehobenen Version arbeiten hier ausschließlich diplomierte Vermögensverwalter mit geriatrischen Grundkenntnissen und Jurastudium. Vergütung auf Provisionsbasis. Ein dickes All-Win-Paket. Hätten wir auch drauf kommen können. Im Gemeinschaftsraum wird schon längst nicht mehr gespielt. Hier wird richtig gezockt.