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Volkelt-Brief 48/2018

Neue Wirt­schafts­po­li­tik: Mer­kel-Nach­fol­ge setzt Phan­ta­sie frei + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Hand­werks-GmbHs hal­ten das Geld zusam­men + NEU: „Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung” +  Digi­ta­les: Fin­Tech – alle Bran­chen mischen in Zukunft mit + Geschäfts­füh­rer- mit-nur-Res­sort-Ver­ant­wor­tung: Gren­zen, Grau­zo­nen und per­sön­li­che Risi­ken + GmbH-Kri­se: So defi­nie­ren die Gerich­te Zah­lungs­un­fä­hig­keit + Ach­tung: Klein­ge­druck­tes bei Aus­la­ge­rung der Pen­si­ons­zu­sa­ge + GmbH in der Kri­se: Rang­rück­tritt des Allein-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers + GmbH/Finanzen: Kein Insol­venz­geld nach Krisen-Gründung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Volkelt-Briefe

Achtung: Kleingedrucktes bei Auslagerung der Pensionszusage

Wird – z. B. im Zuge eines GmbH-Ver­kaufs – Ihre Pen­si­ons­zu­sa­ge auf einen Pen­si­ons­fonds aus­ge­la­gert, soll­ten Sie mit der GmbH ver­ein­ba­ren, dass die­se ver­pflich­tet ist, beim zustän­di­gen Finanz­amt einen Antrag auf Besteue­rung gemäß § 4e Abs. 3 EStG zu stel­len (zustim­men­de Bedin­gung). Nur dann ist sicher­ge­stellt, dass Sie für den bis dahin ange­spar­ten Pen­si­ons­an­spruch nur antei­lig Lohn­steu­er zah­len müs­sen (FG Köln, Urteil v. 27.9.2018, 6 K 814/16).

Es han­delt sich um eine Son­der­zah­lung an einen Pen­si­ons­fonds, die steu­er­pflich­tig ist (gemäß § 40b Abs. 4 EStG i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 S. 2 EStG).  Ver­hin­dern kön­nen Soie die Besteue­rung nur, wenn die GmbH bean­tragt, die zugrun­de lie­gen­de Pen­si­ons­rück­stel­lung im Lau­fe von 10 Jah­ren antei­lig auf­zu­lö­sen (§ 4e Abs. 3 EStG). Mit der Fol­ge, dass auch die Über­tra­gung auf den Pen­si­ons­fonds nur antei­lig zum Lohn­zu­fluss und ent­spre­chen­der Besteue­rung führt. Revi­si­on ist zuge­las­sen. Der BFH wird dazu wohl noch abschlie­ßend ent­schei­den. Steht eine Über­tra­gung an, unbe­dingt den Steu­er­be­ra­ter einschalten.

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Volkelt-Brief 07/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rung: Kein Job für Angst­ha­sen + GmbH-Steu­ern: Neue Urtei­le der Finanz­ge­rich­te + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­me-Anteil sinkt auf Tiefst­stand + E‑Mail vom Chef: Neue Metho­den im Inter­net-Betrug + Vor­sor­ge: Geschäfts­füh­rer-Alters­ver­sor­gung wird ent­las­tet + Steu­er: Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen ist kei­ne Lizenz zur Steu­er­be­frei­ung + Arbeits­kos­ten: Son­der­zah­lun­gen auf den Min­dest­lohn anrech­nen + BISS

 

 

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Arbeitskosten: Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechnen

Zahlt die Fir­ma regel­mä­ßi­ge Son­der­zah­lun­gen (hier: regel­mä­ßig 2 hal­be Monats­be­zü­ge pro Jahr antei­lig monat­lich aus­ge­zahlt), dann kann das bei der Berech­nung des Min­dest­lohn ein­be­rech­net wer­den (LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil vom 12.1.2016, 19 Sa 1851/15). …

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Weihnachtsgeld: Nutzen Sie „Vorbehalt“ und „Rückzahlungsklausel“

Vie­le Geschäfts­füh­rer unter­hal­ten sich in den nächs­ten Wochen mit ihren Mit­ar­bei­tern über die erreich­ten Zie­le in 2014 und über neue Ziel­ver­ein­ba­run­gen für 2015. Wur­den außer­ge­wöhn­li­che Leis­tun­gen erbracht, kann der Mit­ar­bei­ter auch eine außer­ge­wöhn­li­che Aner­ken­nung erwar­ten. So gibt es sicher­lich auch die­ses Jahr wie­der Mit­ar­bei­ter, die ein zusätz­li­ches Weih­nachts­geld anspre­chen. Beach­ten Sie fol­gen­de Rah­men­be­din­gun­gen bevor Sie Zusa­gen machen: …