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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 49/2017

Der (tie­fe) Fall Schle­cker: Leh­ren aus Feh­lern der ande­ren + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Tan­tie­men stei­gen auch in den Indus­trie-GmbHs + Geschäfts­füh­rung 4.0: Ihre Kun­den­da­ten sind die Wäh­rung der Digi­ta­li­sie­rung + Steu­er­prü­fung: Ände­run­gen 2018 – „Kas­sen­nach­schau” + GmbH/Recht: Beur­kun­dung von meh­re­ren Gesell­schaf­ter-Beschlüs­sen + Gesell­schaf­ter-Finan­zen: Betei­li­gun­gen an Start­Ups + Geschäfts­füh­rer pri­vat: So nut­zen Sie den Lohn­steu­er-Frei­be­trag 2018/2019

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Schlecker: Lernen aus den Fehlern der Anderen

Mit 2 Jah­ren zur Bewäh­rung ist der Dro­ge­rie­markt-König Anton Schle­cker eini­ger­ma­ßen davon gekom­men. Im beson­ders schwe­ren Fall wäre sogar ein Haft­stra­fe von bis zu 10 Jah­ren mög­lich gewe­sen. Ver­ge­hen: Insol­venz­ver­schlep­pung, Untreue und Bei­hil­fe zum Bank­rott (§ 283a StGB). Dass mit … 

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Volkelt-Brief 34/2017

Unter­neh­mens-PR: Wie man erfolg­reich um eine höhe­re Abfin­dung pokert + Bera­ter-Haf­tung: Hier haf­tet Ihr Bera­ter + Der Fall Schle­cker: Was Sie als Geschäfts­füh­rer dazu wis­sen müs­sen + Ter­min­sa­che: Jah­res­ab­schluss 2016 für mitt­le­re und gro­ße GmbH + AZU­BI-Ein­stel­lung: So behal­ten Sie die Ent­schei­dungs-Hoheit + Über­gangs­re­ge­lung: Geschäfts­füh­rer darf län­ger arbeiten

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Schlecker: Wann begehen Sie eine „Vermögensverschiebung”?

Über­tra­gen Sie kurz vor der GmbH-Kri­se Ver­mö­gen der GmbH an nahe ste­hen­de Dritte …

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Volkelt-Brief 22/2013

Volkelt-BriefThe­men heu­te: Der Fall „Schle­cker” – Vor­sicht bei Zah­lun­gen an nahe­ste­hen­de Drit­te + Der Fall „Hoe­neß”: Was tun, wenn der Steu­er­fahn­der vor der Tür steht? + Geschäfts­füh­rer in der gemein­nüt­zi­gen GmbH: „gGmbH“ ist jetzt amt­lich + Pla­nung: Trü­be Aus­sich­ten für alle Som­mer-Bran­chen + IT/Internet: Daten­schutz ist kein Dau­er­man­dat + Finan­zen: Kos­ten für Rechts-Dienst­leis­tun­gen stei­gen + Arbeits­recht: Abfin­dung gilt auch für Urlaubs­ab­gel­tung + BISS 

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Fall „Schlecker“: Unternehmer müssen Vermögenssphären abgrenzen

Eines zeigt der Fall des Unter­neh­mers Anton Schle­cker über­deut­lich: Die unkla­re Abgren­zung der Ver­mö­gens­sphä­ren zwi­schen pri­vat und geschäft­lich wird dem Unter­neh­mer und sei­ner Fami­lie immer mehr zum Verhängnis.Mit der Kon­struk­ti­on einer sog. haf­tungs­of­fe­nen Gesell­schafts­form hat sich der Unter­neh­mer ganz bewusst für eine Gestal­tung sei­ner geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten ent­schie­den, die im Kri­sen­fall – wie jetzt – unver­meid­lich auch zu einem Zugriff auf gro­ße Tei­le des ver­meint­lich pri­va­ten Ver­mö­gens juris­tisch mög­lich macht. Die­sen Preis zahl­te der Unter­neh­mer, weil er den direk­tes­ten Ein­fluss auf alle geschäft­li­chen Ent­schei­dun­gen neh­men woll­te (und wahr­schein­lich neh­men muss­te). Er brauch­te sich auf kei­ner Ebe­ne mit Auf­sichts­gre­mi­en oder ope­ra­ti­ven Geschäfts­füh­rern abzu­spre­chen oder arran­gie­ren. Er muss­te kei­ne Form­vor­schrif­ten für Vor­ga­ben (Wei­sungs­recht über die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lun­gen even­tu­ell mit Abspra­chen mit Ehe­gat­ten) ein­hal­ten und konn­te jeder­zeit in allen Ange­le­gen­hei­ten „durch­re­gie­ren“. Selbst die Diver­si­fi­zie­rung der ein­zel­nen Schle­cker-Akti­vi­tä­ten (Logis­tik, Immo­bi­li­en, Ver­trieb, Fili­al­ge­schäft) konn­te den Zugriff auf das Pri­vat­ver­mö­gen nicht ver­hin­dern. Das Kon­glo­me­rat aus per­sön­lich haf­ten­den Gesell­schafts­for­men mit Pri­vat-Dar­le­hen und Bürg­schaf­ten konn­te zu kei­nem Zeit­punkt eine kla­re Abgren­zung der Ver­mö­gens­sphä­ren garantieren.

Die meis­ten Unter­neh­mer wickeln ihre Geschäf­te über Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten ab und las­sen sich ent­spre­chend bera­ten, wel­che Geschäftsmodelle …

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Auffanggesellschaft

Sie müs­sen sich das vor­stel­len wie ein rie­sen­gro­ßes Spin­nen­netz. Also wenn Sie da rein­fal­len und wie­der raus wol­len, ist das unmög­lich. Ent­we­der wer­den Sie von der Spin­ne auf­ge­fres­sen oder Sie ver­wi­ckeln sich in den kleb­ri­gen Fäden bis Sie kei­ne Luft mehr bekom­men und Sie weder Arme noch Bei­ne bewe­gen kön­nen. Es ist gelin­de gesagt ein schreck­li­cher Tod. Zuerst müs­sen Sie ein 24-sei­ti­ges Antrags­for­mu­lar aus­fül­len bis hin zu detail­lier­ten Aus­künf­ten über die Ver­mö­gens­ver­hält­nis­se der Kin­der, der Eltern und der Groß­el­tern inkl. aller Ver­mö­gens­über­tra­gun­gen z. B im Wege einer vor­weg­ge­nom­me­nen Erb­fol­ge. Etli­che Eides­statt­li­che Ver­si­che­run­gen über dies und jenes. Wenn Sie den Recht­schrei­be-Test bestan­den haben, dür­fen Sie Bewer­bungs­schrei­ben üben. Zuerst pro­be­hal­ber, anschlie­ßend bei Zeit­ar­beits­fir­men und schluss­end­lich bei Secui­ty-Unter­neh­men und Call­cen­tern. Am bes­ten ist es, wenn Sie irgend­wann zwi­schen­drin das Ren­ten­al­ter errei­chen. Mit etwas Glück und Geschick merkt der Ren­ten­be­ra­ter nicht ein­mal, wenn Sie ihm der Ein­fach­heit hal­ber gleich die Papie­re von der Arbeits­agen­tur vor­le­gen. Kommt eh Alles in den glei­chen Computer.