Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH, der an der die GmbH beherrschenden Gesellschaft (hier: Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht) eine Sperrminorität (26%) hält, die es ihm ermöglicht, jede auf seine Funktion als Geschäftsführer der GmbH bezogene Weisung durch die Alleingesellschafterin der GmbH zu verhindern, ist nicht abhängig beschäftigt und damit kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung (LSG Hessen, Urteil v. 6.7.2017, L 8 KR 61/16).
Schlagwort: Pflichtversicherung
Volkelt-Brief 36/2017
Der Fall „TM”: Zwischen Haftung, Risiko und Gefängnis + Geschäftsführer-Pflichtversicherung: Gericht schließt weiteres Schlupfloch + Bundestagswahl: Wer bringt den Unternehmen konkret weniger Bürokratie? + GmbH-Finanzen: Neue Finanzpartner für das runderneuerte Geschäftsmodell + Geschäftsführer privat: Gerichte versteht keinen Spaß bei Handy-Nutzung im Auto + Steuerplanung für die Nachfolge: Geschäftsführer-Versorgungsrente als Sonderausgaben
BISS … die Wirtschaft-Satire
Nach einigen Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) zur Pflichtversicherung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers (vgl. Nr. 11/2017) werden die dort aufgestellten Rechtsgrundsätze konsequent im sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren umgesetzt. Tendenz: Nur noch …
Volkelt-Brief 19/2017
„Gender”-GmbH: Rechtsprobleme und mehr um die Frauenquote + Pflichtversicherung: Neues Urteil „befreit“ Fremd-Geschäftsführer + GmbH-Finanzen: Neue Runde bei den Bankgebühren + GmbH-Recht (I): Neues Urteil zur Stimmrechtsausübung + GmbH-Krise: Verbesserungen im Insolvenzverfahren + GmbH-Recht (II): Kein Stimmrecht bei Bestellung eines Anwalts für die GmbH + GmbH-Steuer: vGA in der GmbH & Co. KG + BISS …
Unterdessen vergeht fast keine Woche, ohne dass wir zum Thema Pflichtversicherung des GmbH-Geschäftsführers berichten müssen. Aktueller Anlass: Ein neues Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 23.11.2017, L 5 R 50/16). Danach ist der Fremd-Geschäftsführer nicht pflichtversichert, wenn er selbst zwar keine Beteiligung an dem Unternehmen, für das er tätig ist, hat. Aber: Wenn er Gesellschafter an einem beteiligten Unternehmen ist und so Beschlüsse gegen seinen Willen verhindern kann, ist er weisungsfrei tätig und kein Pflichtmitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung. Das klingt kompliziert, ermöglicht aber Gestaltungen.
Beispiel:
|
|||||||
|
|||||||
|
|||||||
Volkelt-Brief 18/2017
StartUp-Geschäftsführer: Die vielen Irrungen bis zum Kunden + Pflichtversicherung: 2 von 3 (Gesellschafter-)Geschäftsführern zahlen + Geschäftsführer-Gehalt: Vorgaben nach Unternehmens-Kodex + Einsame Entscheidungen: Aus dem „Bauch” ist nicht immer richtig + Clever: So checken Sie Geschäftspartner aus Europa + GmbH-Steuer: Neue Formulare für die Körperschaftsteuer-Erklärung + BISS …
Auf Anfrage der Grünen hat die Bundesregierung offizielle Zahlen zur Prüfung der Versicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern vorgelegt. Diese Prüfung ist seit 2003 gesetzlich vorgeschrieben. Die Anzahl der von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in die Pflichtversicherung einbezogenen Gesellschafter-Geschäftsführer ist in den Jahren von 2007 bis 2016 kontinuierlich gestiegen – von Werten unter 40 % bis zu einem Höchststand in 2016 mit 68,4 %. Das liegt daran, dass mit den strengen Anforderungen durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) aus 2012 und zuletzt 2015 jeder Einzelfall anhand der vertraglich vereinbarten Weisungsgebundenheit geprüft wird (vgl. Nr. 11/2017).
Nach einigen Grundsatz-Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) aus 2015(2016 (z. B. Urteil vom 29.7.2015, B 12 KR 23/13 R) und der damit verbundenen Neuausrichtung der Rechtslage zur Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern schauen die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ganz genau hin. Im Fokus der Sozialprüfer stehen Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse darlegen, dass die Gesellschafter ihnen de facto keine Weisungen erteilen. Z. B., weil den Gesellschafter Branchenkenntnisse fehlen oder diese keine unternehmerischen Qualifikationen haben. Solche Konstellationen werden jetzt nachträglich mit Verweis auf die neue Rechtsprechung beanstandet und per Bescheid als sozialversicherungspflichtig eingestuft.
Beachten Sie dazu: Gutachten – Status des Geschäftsführers in der Pflichtversicherung …
Arbeitshilfe: Feststellungsbogen der DRV zum sozialversicherungspflichtigen Status des GmbH-Geschäftsführers
So eben mal 7 Mrd. € Mehreinnahmen könnte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gegen die Altersarmut gut gebrauchen. Das wären in etwa die Mehreinnahmen, wenn sich der Gesetzgeber dazu entschließt, die nicht pflichtversicherten GmbH-Geschäftsführer in die DRV einzubeziehen (vgl. Nr. 25/2016). Die Rechnung ist einfach: …
In letzter Zeit häufen sich die Hinweise von Kollegen, wonach Gesellschafter-Geschäftsführer, deren GmbH von der Rentenversicherung überprüft wurde, einen Nachzahlungsbescheid erhalten haben. Dabei geht es z. T. um fünfstellige Beträge. Z. B., wenn sich eine Nachzahlung bis zur Beitragsbemessungsgrenze über den Verjährungszeitraum von 4 Jahren ergibt.
Beispiel: …