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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 47/2018

NEU: „Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung” + Geschäfts­füh­rer-Auf­ga­be: Schwie­ri­ge Mit­ar­bei­ter brau­chen Füh­rung + Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2018: Groß­han­dels-GmbHs pro­fi­tie­ren vom Bau-Boom +  Digi­ta­les: Food – vom Bau­ern­hof zum Bio-Labor + Pflicht­of­fen­le­gung: 185.000 rech­nen mit einem Ord­nungs­geld­ver­fah­ren + Gehalts-Dis­kus­si­on/N­eid­de­bat­te: Die neu­en Regeln für die Vorstands-Vergütung

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Pflichtoffenlegung: 185.000 rechnen mit einem Ordnungsgeldverfahren

Seit der Ein­füh­rung des Ord­nungs­geld­ver­fah­rens vor mehr als 10 Jah­ren hal­ten sich zwar die meis­ten Unter­neh­men an die Offen­le­gungs­pflicht. Ande­rer­seits gibt es immer noch zahl­rei­che Unter­neh­men, die ihrer Offen­le­gungs­pflicht nicht ord­nungs­ge­mäß nach­kom­men” – so Heinz-Josef Frie­he, Prä­si­dent des Bun­des­amts für Jus­tiz  (BfJ). Bezo­gen auf das Geschäfts­jahr 2017 stellt das BfJ sich dar­auf ein, dass Anfang 2019 bis zu 185.000 Unter­neh­men ein Ord­nungs­geld ange­droht wer­den muss.

Die Rechts­la­ge:

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8 Jahre „Pflichtveröffentlichung”: Noch mehr Bürokratie als befürchtet

Dass die Pflicht­ver­öf­fent­li­chung für GmbHs zu einem Büro­kra­tie­mons­ter ohne wirk­li­chen Erkennt­nis­ge­winn wer­den wür­de, war Insi­dern bereits bei der Ein­füh­rung zum 1.1.2008 klar. Auch wir haben an die­ser Stel­le regel­mä­ßig auf die Schwä­chen und Unge­reimt­hei­ten hin­ge­wie­sen (vgl. Nr. 13/2008 „GmbH-Publi­zi­tät kos­tet die Unter­neh­men jähr­lich 300 Mio. EUR). Jetzt lie­gen erst­mals belast­ba­re Zah­len dazu vor. Sie bele­gen, dass der Büro­kra­tie-Effekt sogar noch stär­ker ist als von den größ­ten Skep­ti­kern befürch­tet. Der Auf­wand für die Behör­den wur­de im Gesetz­ent­wurf noch auf „etwa 419.000 EUR geschätzt. … 

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Pflichtveröffentlichung: Was tun, wenn das Ordnungsgeldverfahren läuft?

Noch immer ver­öf­fent­li­chen nicht alle GmbHs den Jah­res­ab­schluss recht­zei­tig im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter. Etwa weil der Jah­res­ab­schluss nicht inner­halb der Frist fer­tig gestellt wird oder es zu ande­ren Pro­ble­men kommt (z. B. Wech­sel des Steu­er­be­ra­ters, unvoll­stän­di­ge Unter­la­gen). Als Geschäfts­füh­rer einer GmbH, gegen die ein Ord­nungs­geld­ver­fah­ren eröff­net wur­de, gehen Sie am bes­ten so vor: .…

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Volkelt-Brief 22/2012

The­men heu­te: Wird die Erhö­hung der Umsatzst­steu­er schon hoch­ge­rerch­net – Was plant das BMF im Hin­ter­grund? + Gemein­nüt­zi­ge GmbH: Dum­me Feh­ler kos­ten den Steu­er­vor­teil – in die­sen Fäl­len müs­sen Sie auf­pas­sen + Pflicht­ver­öf­fent­li­chung: Was tun, wenn das Ord­nungs­geld­ver­fah­ren anläuft? + Inter­net: Inha­ber des Anschlus­ses haf­tet nicht immer für Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen + Unter­neh­mens­ver­bund: AG-Vor­stand daf sich selbt zum Geschäfts­füh­rer der Toch­ter-GmbH machen + Zeit­wert­kon­to für Geschäfts­füh­rer: Zwei­tes Urteil pro Geschäfts­füh­rer + BISS