nach dem Urteil des OLG München in der Auseinandersetzung zwischen den Media-Saturn-Gesellschaftern, steht fest: Gesellschafter, die die Satzung der GmbH richtig lesen können, haben die besseren Karten. Im konkreten Fall geht es Erich Kellerhals, den Gründer der Media-Märkte. Noch immer hält er eine Minderheitsbeteiligung am Media-Saturn-Holding von 21,62 Prozent. Diese Beteiligung ist dem Mehrheits-Gesellschafter Metro Kaufhaus Fachmarkt Holding GmbH schon länger ein Dorn im Auge. Denn ohne …
Schlagwort: Media-Markt
Kategorien
Volkelt-Brief 36/2012
Themen heute:Wer den Gesellschaftsvertrag der GmbH richtig „lesen” kann, hat schon gewonnen – was Sie aus dem Fall Kellerhals gegen Metro lernen + Geschäftsführer müssen die Gesellschafter in Sachen AGG beraten + Geschäftsführung: Soziale Kompetenz ist Übungssache + Arbeitnehmer dürfen gegen Chef auf Facebook wettern + Betriebsrat muss Ihren Raumvorschlag für die Betriebsversammlung annehmen + BISS …