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Verschluss-Sachen: Geschäftsführer riskieren Kündigung

Jedem der GmbH-Gesell­schaf­ter steht das Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht in alle Ange­le­gen­hei­ten der GmbH zu (§ 51a GmbH-Gesetz) – wir berich­ten dazu regel­mä­ßig über Streit­punk­te um die Aus­übung, so zuletzt zum Umfang des Aus­kunfts- und Ein­sichts­rechts (vgl. Nr. 7/2017). Der Gesell­schaf­ter kann die­ses Recht per gericht­li­cher Ver­fü­gung durchsetzen.

Vor­sicht: ..

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Volkelt-Brief 43/2016

Volkelt-FB-01Unter­neh­mer-Ant­wort: Glei­che Leis­tung für glei­chen Lohn – Prü­fen Sie Ihr Ver­gü­tungs­mo­dell + Kri­sen-Sze­na­rio: Angst ist kein Rat­ge­ber für Unter­neh­mer + Ter­min­sa­che: Letz­te Frist für den Jah­res­ab­schluss 2015 + Füh­rungs­auf­ga­be: Reden gegen den Still­stand + Steu­er: FG lässt Vor­steu­er­ab­zug trotz Feh­ler-Rech­nung zu + Mit­ar­bei­ter: Belei­di­gun­gen mit Emo­ti­cons + BISS

 

 

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Mitarbeiter: Beleidigungen mit Emoticons

Belei­digt ein Mit­ar­bei­ter sei­nen Vor­ge­setz­ten (Geschäfts­füh­rer) auf sei­nem öffent­li­chen Face­book-Account mit Emo­ti­cons (Bild­zei­chen, die Stim­mungs- und Gefühls­zu­stän­de aus­drü­cken), kann das eine frist­lo­se Kün­di­gung recht­fer­ti­gen. Auf der siche­ren Sei­te sind Sie, wenn Sie zunächst abmah­nen und erst bei der nächs­ten Ver­un­glimp­fung kün­di­gen (Landes­arbeitsgericht Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 22.6.2016, 4 Sa 5/16). …

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Volkelt-Brief 38/2016

Volkelt-FB-01

  • Steu­er-Ver­säum­nis­se: Fis­kus hat den län­ge­ren Arm und macht gut Kas­se + Neue Urtei­le: Ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tun­gen in der GmbH + Füh­rungs­tech­ni­ken: Kri­tik – je direk­ter des­to effek­ti­ver + GmbH-Finan­zen: Der Ban­ker im GmbH-Bei­rat + Geld: Pflicht­bei­trä­ge des Geschäfts­füh­rers ver­jäh­ren nach 4 Jah­ren + BISS

 

 

 

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Volkelt-Brief 36/2016

Volkelt-FB-01David gegen Goli­ath: Was tun gegen die Herr­schaft des Klein­ge­druck­ten? + Ver­här­te­te Fron­ten: So bleibt die GmbH wenigs­tens hand­lungs­fä­hig + KSV: Wer­be­kos­ten wer­den 2017 ent­las­tet + Abzeichnen/Anweisen: War­um Ihre Unter­schrift les­bar sein soll­te + GmbH-Recht: Beschwer­de gegen ein Pflicht­of­fen­le­gungs-Urteil + Betrug: Vor­sicht bei E‑Mails mit dem Absen­der „Finanz­be­hör­den“ + BISS

 

 

 

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Verhärtete Fronten: So bleibt wenigstens die GmbH handlungsfähig

Erfah­rungs­ge­mäß kommt es auch zwi­schen den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern von GmbHs alle 2 Jah­re neben den übli­chen inhalt­li­chen Dif­fe­ren­zen über Sach­fra­gen zu ernst­haf­ten Kon­flik­ten über die Geschäfts­po­li­tik. Z. B., ob und wel­che neu­en Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt wer­den sol­len, wann und wo inves­tiert wer­den soll oder wel­che Mar­ke­ting- und Ver­triebs­schwer­punkt für die Zukunft gesetzt wer­den sol­len. Eini­gen sich die Betei­lig­ten nicht auf eine Ziel­rich­tung, kommt es zu Pro­ble­men. Pas­siert das in der Zwei­per­so­nen-GmbH, ist abseh­bar, dass für den Kom­pro­miss berei­ten Gesell­schaf­ter irgend­wann „das Ende der Fah­nen­stan­ge erreicht“ ist und er einer kon­struk­ti­ven Beschluss­fas­sung nicht mehr zustimmt. Ist im Gesell­schafts­ver­trag einer sol­chen GmbH keine … 

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Jahresabschluss 2015: Fehler kosten SIE den Job

Ulti­ma­tiv letz­te Frist zur Vor­la­ge und Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses 2015 für mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs ist der 31.8.2016 – also höchs­te Zeit (vgl. unten). Dazu die Fra­ge eines Kol­le­gen: „Ist das Haf­tungs-Sze­na­rio rea­lis­tisch oder malen Sie hier Schreck­ge­spens­ter?“. …

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Geschäftsführer-Kündigung: Nachschieben von Gründen

Als Geschäfts­füh­rer, der gele­gent­lich eine Kün­di­gung aus­spre­chen muss, wis­sen Sie, dass es (fast) nichts Schlim­mer gibt als eine ver­patz­te Kün­di­gung. In der Regel ist es für bei­de Sei­ten ein enor­mer Gesichts­ver­lust und bringt unnö­ti­ge Span­nun­gen. Unter bestimm­ten Umstän­den ist es zwar mög­lich, zusätz­li­che Kün­di­gungs­grün­de nach­zu­schie­ben. Die Arbeits­ge­rich­te las­sen nach­ge­scho­be­ne Grün­de nur im Aus­nah­me­fall zu. In der Pra­xis läuft es dann auf eine höhe­re Abfin­dung für den Arbeit­neh­mer hin­aus. Was für Arbeit­neh­mer gilt, gilt auch für einen Geschäfts­füh­rer. Dazu heißt es in einem aktu­el­len Urteil des LG Mainz: … 

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Arbeitsgerichte prüfen Facebook-Kommentare ganz genau

Wer glaubt, Rich­ter könn­ten Face­book (FB) – Ein­trä­ge nicht lesen oder inter­pre­tie­ren, muss umden­ken. In  einem Kün­di­gungs­fall um Belei­di­gun­gen eines Vor­ge­setz­ten auf der Face­book-Chro­nik eines Mit­ar­bei­ters mach­te sich das Gericht die Mühe, die ver­wen­de­ten Emo­ti­cons (Hier: „Bären­kopf“ oder „Mon­key-Face“) im Kon­text zu lesen. Ergeb­nis: Auch die spe­zi­el­le FB-Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Sym­bo­lik kann den Tat­be­stand der Belei­di­gung erfül­len und damit Grund für eine ordent­li­che oder sogar außer­or­dent­li­che Kün­di­gung sein (Landesarbeits­gericht Baden-Würt­tem­berg, Urteil vom 22.6.2016, 4 Sa 5/16). …

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CMS: Wichtige Compliance-Vorgaben für die Personalabteilung

Neben den all­ge­mei­nen Vor­ga­ben (vgl. Nr. 28/2016 ff.) für alle Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens, ist es emp­feh­lens­wert, beson­de­re Leit­li­ni­en für die ein­zel­nen betrieb­li­chen Berei­che vor­zu­ge­ben. Ver­wei­sen Sie auf die spe­zi­el­len gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, die dort im Arbeits­pro­zess beach­tet wer­den müs­sen. Das betrifft auch die Berei­che Personal/Per­sonal­­ent­wicklung/HR. Da es hier um die Ver­trags­ge­stal­tung und um die sen­si­ble Schnitt­stel­le „Mensch“ geht, ist es wich­tig, kei­ne Angriffs­flä­chen zu bie­ten. In der Pra­xis des klei­ne­ren Unter­neh­mens genü­gen 4 Regelungspunkte: …