Erfahrungsgemäß kommt es auch zwischen den Gesellschafter-Geschäftsführern von GmbHs alle 2 Jahre neben den üblichen inhaltlichen Differenzen über Sachfragen zu ernsthaften Konflikten über die Geschäftspolitik. Z. B., ob und welche neuen Mitarbeiter eingestellt werden sollen, wann und wo investiert werden soll oder welche Marketing- und Vertriebsschwerpunkt für die Zukunft gesetzt werden sollen. Einigen sich die Beteiligten nicht auf eine Zielrichtung, kommt es zu Problemen. Passiert das in der Zweipersonen-GmbH, ist absehbar, dass für den Kompromiss bereiten Gesellschafter irgendwann „das Ende der Fahnenstange erreicht“ ist und er einer konstruktiven Beschlussfassung nicht mehr zustimmt. Ist im Gesellschaftsvertrag einer solchen GmbH keine …