eigentlich wollte der Gesetzgeber – und im Besonderen die Kommunen – als Vorbild für die Transparenz ihrer Manager-Gehälter glänzen. In vielen Städten und Gemeinden wurden die Verträge der Geschäftsführer entsprechend geändert oder nur noch zu entsprechend neuen Konditionen verlängert (vgl. Nr. 14/2017). Fakt ist, dass viele kommunale GmbHs kein Einsehen für so viel Transparenz haben und weiter auf Nichtveröffentlichung setzen. So das Ergebnis eine aktuelle Studie der Zeppelin Uni Friedrichshafen (Die komplette Studie gibt es unter https://www.zu.de > Suche: Papenfuß > Studie: „Nur 823 von 2.948: Deutschlandweites Transparenzgefälle bei Top-Managementvergütung öffentlicher Unternehmen“). Danach veröffentlicht gerade einmal jedes 5. kommunale Unternehmen den personenbezogenen Verdienst ihrer Geschäftsführer. Allerdings: Es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Vorschriften. Einige Bundesländer und Kommunen haben gar kein Transparenzgesetz, das zur Offenlegung verpflichten würde.
Geschäftsführer in kommunalen GmbHs müssen mit der (Teil-) Veröffentlichung leben. Das hat Folgen: Zum einen ist es weiterhin möglich, auch ein besseres als das durchschnittliche Gehalt durchzusetzen – es gibt keine Öffentlichkeit, die in die Schranken weist. Zum anderen müssen einzelne kommunale Branchen (hier: Soziales, Kultur) damit leben, dass sie ihre weit unterdurchschnittliche Vergütung nicht mit Verweis auf entsprechend bessere Vergleichszahlen – etwa in anderen Bundesländern oder in Kommunen mit vergleichbarer Größenordnung – aufbessern können. Aber: In der Privatwirtschaft wird im Branchenvergleich deutlich besser verdient.