Unverzinsliche Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt und die nicht auf einer Anzahlung oder Vorauszahlung beruhen, werden von den Finanzbehörden mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Laut Finanzgericht Hamburg entspricht dieser Zinssatz nicht mehr den realen Marktgepflogenheiten und darf nicht mehr in dieser Höhe berechnet werden (FG Hamburg, Urteil v. 31.1.2019, 2 V 112/18).
Schlagwort: FG Hamburg
Volkelt-Brief 08/2019
BGH aktuell: Geschäftsführer-Ressorts gerichtsfest vereinbaren + GmbH/Steuerprüfung: Die neuen Prüfungs-Schwerpunkte (NRW) + Digitales: Websites und/oder App – was passt wann + GmbH/Ehegatten-GmbH: Was tun, wenn die Chemie nicht mehr stimmt? + GmbH/Recht: Unberechtigte Versammlungsleitung ist kein Anfechtungsgrund + Mitarbeiter: Aufhebungsvertrag ist Aufhebungsvertrag + GmbH/Bewertung: Abzinsungsfaktor für Verbindlichkeiten herabsetzen +
GmbH/Steuern: Zur Reichweite der sog. Konzernklausel + Geschäftsführer privat: Hände weg vom Handy im Firmenwagen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Firmenwagen darf zwar grundsätzlich „repräsentativ” ausfallen. Aber: Nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte gibt es Grenzen – der Firmenwagen darf insgesamt nur „angemessen” sein, er muss zur Größe und Bedeutung des Unternehmens passen. Laut Finanzgericht (FG) Hamburg ist ein unangemessenes Fahrzeug steuerlich als Repräsentationsaufwand zu behandeln und wie eine Jagd oder ein Segelboot nicht abzugsfähig (FG Hamburg, Urteil v. 11.10.2018, 2 K 116/18).
Volkelt-Brief 03/2019
EXPRESS: Bürokratiekosten: Entgelttransparenzgesetz geht in die nächste Runde + GmbH kompakt: Wichtige Rechtsprechung zur GmbH/Geschäftsführung 2018 + Digitales: Neue Märkte erschließen mit Landscaping + Finanzen/Umsatzprobleme: Was tun, wenn einer der Hauptkunden schwächelt? + GmbH/Steuer: Lamborghini Aventator nicht als Firmenwagen anerkannt + Reformen: Kommission für ein Unternehmensteuergesetzbuch + Neues Urteil: Unkenntnis schützt den GmbH-Geschäftsführer nicht + Anzahl der Beschäftigten: Finanzamt muss richtig zählen
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 26/2018
Handel/Zölle: Von den Vorboten zur echten Krise + GmbH-Gestaltungen: Wie Sie „Sonderregelungen“ für sich nutzen können + Digitales: Die Dienstleistungs-Branche gibt den Takt vor + Geschäftsführer-Urlaub: Gute Vorbereitung schützt vor Pannen + GmbH/Steuern: Geschäftsführer-Haftung in Eigenverwaltung + Geschäftsführer-Firmenwagen: Lamboghini Aventator nur ausnahmsweise + Kleine GmbH/UG müssen den Jahresabschluss 2017 erstellen + Betriebsprüfung/FA: Neue Vorgaben für FA-Nachzahlungszinsen + Interessant: Technische Sicherheitsstandards für elektronische Kassensysteme
BISS … die Wirtschaft-Satire
Das Finanzamt gewährt keinen Vorsteuerabzug, wenn ein Luxussportwagen (Lamborghini Aventator: Anschaffungskosten: ca. ab 335.000 EUR) angeschafft wird, der nahezu ausschließlich vom Geschäftsführer genutzt wird und ein besonderes, ausnahmsweise anzuerkennendes betriebliches Interesse nicht dargelegt wird (FG Hamburg, Beschluss vom 12.4.2018, 2 V 10/18).
Volkelt-Brief 24/2018
Steuerprüfung/Kassennachschau: Wundern Sie sich nicht, wenn der Prüfer als „Kunde” kommt + Konflikte in der GmbH: Ressort-Interesse oder GmbH-Wohl – was tun? + Digitales: Das lange Warten auf Blockchain + Geschäftsführer-Haftung: Wieder 2 wichtige neue Urteile + GmbH-Finanzen: Bürge bürgt nicht bei Missbrauch + Steuer-Vorteil: Wertguthaben-Konto für den Fremd- Geschäftsführer + GmbH/Steuer: Finanzgericht Hamburg – AdV bei Verlustvortrag
BISS … die Wirtschaft-Satire
Laut Bundesverfassungsgericht (BverfG) verstößt die Regelung zum Verlustabzug für Kapitalgesellschaften (hier: schädlicher Beteiligungserwerb) gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Jetzt liegt ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vor, wonach die Finanzbehörden bis zu einer gesetzlichen Neuregelung Aussetzung der Vollziehung (AdV) für die dazu erlassenen Steuerbescheide gewähren müssen (FG Hamburg, Beschluss v. 11.4.2018, 2 V 20/18).
Volkelt-Brief 40/2017
2. Chance: So bleibt die Firma für Mitarbeiter interessant + Kommunale GmbH: Totale Gehalts-Transparenz – hier: Schleswig Holstein + Abberufen und gekündigt: So bleibt wenigstens der Firmenwagen + Digitalisierung: Neue Möglichkeiten für den Handel/Einzelhandel + Personalkosten: Für (Nacht-) Zuschläge gilt der Mindestlohn + Geschäftsführer privat: BFH deckelt doppelte Haushaltsführung + Personalbüro: Mini-Job-Zentrale vereinheitlicht Personalabfrage – hilfreiche Checkliste + GmbH Steuern: Verlustregelung kommt auf den Prüfstand
BISS … die Wirtschaft-Satire
Erneut lässt das Finanzgericht Hamburg eine Regelung zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten im Falle eines Anteilskaufs vom Bundesverfassungsgericht prüfen. Diesmal geht es um die Regelung, wonach der Verlustvortrag entfällt, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 50 % der Anteile einer GmbH erworben werden (FG Hamburg, Urteil v. 29.8.2017, 2 K 245/17). …