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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 40/2019

Öffent­li­che Auf­trä­ge: Nicht nur Bera­ter kön­nen gutes Geld ver­die­nen + Geschäftsführer/Ausscheiden: Auf das Klein­ge­druck­te kommt es an … + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Auf den Strom­preis kommt es an + Wirt­schafts-Trends: Was Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen … Digi­ta­les: Weni­ger Fleisch­kon­sum – der Markt wächst Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Okto­ber 2019 + Neue Rechts­la­ge: Befris­tung des Urlaubs­an­spruch + Fol­gen der EuGH-Recht­spre­chung zur Arbeits­zeit­er­fas­sung + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Steu­er­schäd­li­che Ver­zö­ge­rung beim Fahr­ten­buch + Geschäfts­füh­rer: Been­di­gung eines unwirk­sa­men Anstel­lungs­ver­tra­ges

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Steuerschädliche Verzögerung beim Fahrtenbuch

Laut Finanz­be­hör­den gilt ein elek­tro­ni­sches Fahr­ten­buch als „zeit­nah erfasst”, wenn der Fah­rer den dienst­li­chen Fahrt­an­lass (Rei­se­zweck und auf­ge­such­te Geschäfts­part­ner) inner­halb eines Zeit­raums von bis zu sie­ben Kalen­der­ta­gen nach Abschluss der jewei­li­gen Fahr­ten in einem Web­por­tal ein­trägt und die übri­gen Fahr­ten dem pri­va­ten Bereich zuord­net. Damit sind die Vor­aus­set­zun­gen für die steu­er­li­che Aner­ken­nung eines Fahr­ten­buchs erfüllt. Die­se 7‑Ta­ge-Regel soll­ten Sie also unbe­dingt ein­hal­ten (BMF-Schrei­ben v. 4.4.2018, IV C 5 – S 2334/18/10001).

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Vorsicht mit dem Telematik-Fahrtenbuch

Vie­le Fir­men­wa­gen sind mit einer sog. Tele­ma­tik­tech­nik zur Ortung aus­ge­stat­tet, mit der auch sämt­li­che Fahr­ten auto­ma­tisch auf­ge­zeich­net wer­den kön­nen. Ach­tung: Die­se Auf­zeich­nun­gen ent­spre­chen nicht den Vor­ga­ben, wie sie vom Finanz­amt für die Füh­rung eines Fahr­ten­bu­ches ver­langt wer­den. Es muss sicher­ge­stellt sein, dass die Daten nach­träg­lich nicht ver­än­dert wer­den kön­nen – das ist in vie­len Tele­ma­tik-Sys­te­men aller­dings nicht gewähr­leitstet. Prü­fen Sie die Anga­ben des Her­stel­lers – im Zwei­fel soll­ten Sie den Steu­er­be­ra­ter ein­be­zie­hen (FG Nie­der­sach­sen, Urteil v. 23.1.2019, 3 K 107/18).

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Volkelt-Brief 50/2017

Gut gemacht: Prä­mi­en nur mit Rück­zah­lungs-Garan­tie + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Die neu­es­ten Zah­len aus dem Groß­han­del + Digi­ta­li­sie­rung: Kön­nen Ihre Kun­den schon mit Bit­co­in zah­len? + Vor­be­rei­tung 2018: Ände­run­gen des GmbH-Gesell­schafts­ver­tra­ges + GmbH/Steuer: Neu­es BMF-Schrei­ben zum Ver­lust­ab­zug + Know-How-För­de­rung für IT-Fir­men: 4.0‑Kompetenzzentrum + Geschäfts­füh­rer-pri­vat: Fir­men­wa­gen – falsch geschum­melt fällt auf

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Geschäftsführer privat: Firmenwagen – falsch geschummelt fällt auf

Weil der Geschäfts­füh­rer einer GmbH zum Nach­weis sei­ner Pri­vat­fahr­ten in den Jah­ren 2003 bis 2006 ein For­mu­lar­buch ver­wen­de­te, das erst nach den strit­ti­gen Jah­ren in den Han­del gekom­men war, ver­sag­te das Finanz­amt die steu­er­li­che Aner­ken­nung als Fahr­ten­buch und besteu­er­te den pri­va­ten Nut­zungs­an­teil für den geleas­ten Mase­r­a­ti (Anschaf­fungs­kos­ten: 116.000 EUR) nach der 1%-Methode. Fazit: Auf kei­nen Fall zur Nach­ah­mung emp­foh­len – ggf. droht zusätz­lich ein Ver­fah­ren wegen Betrugs und Urkun­den­fäl­schung (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil v. 13.11.2017, 5 K 1391/15).

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IAA-Hype/VW-Desaster: Wie halten Sie es mit dem (Firmen-) Automobil?

Die meis­ten Geschäfts­füh­rer und Fir­men­wa­gen-Fah­rer haben zum Auto­mo­bil ein eher prag­ma­ti­sches Ver­hält­nis. Nach einer Umfra­ge unter 380.000 Arbeit­neh­mern fah­ren 45.000 von ihnen einen Fir­men­wa­gen, fast jeder 8. Arbeit­neh­mer. Bevor­zugt im Groß­han­del und im Bau­be­reich, also in Bran­chen, in denen man/frau viel unter­wegs ist. Inter­es­san­tes Detail: Der Auto­preis ent­spricht etwa einem hal­ben Brut­to-Jah­res­ge­halt. Wie hal­ten Sie es mit dem Sta­tus-Sym­bol Firmenwagen? … 

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Volkelt-Brief 33/2015

Volkelt-NLBehör­den: Ein­spruch und Kla­ge gegen das FA loh­nen immer öfter + Finanz­amt: Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung im Visier – jetzt nach­bes­sern + GmbH-IT: Was müs­sen Sie beim Umstieg auf Win­dows 10 beach­ten + GmbH-Finan­zen: Ein­spar­po­ten­zi­al „bar­geld­lo­ses Unter­neh­men“ + Arbeits­recht: Vor Gericht müs­sen Sie kon­se­quent blei­ben + Steu­er­nach­weis: Dik­tier­ge­rät ist kein Fahr­ten­buch + Büro­kra­tie: Die neu­en Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten der Arbeits­zei­ten sind amt­lich +  BISS

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Steuernachweis: Diktiergerät ist kein Fahrtenbuch

Dik­tiert der Geschäfts­füh­rer zu Beginn und zum Ende der Fahrt die vor­ge­schrie­be­nen Daten auf Kas­set­te und trägt er die­se Daten anschlie­ßen in eine Excel-Tabel­le ein, genügt das nicht den Vor­aus­set­zun­gen für ein ord­nungs­ge­mäß zu füh­ren­des Fahr­ten­buch. Begrün­dung: Die­se Dik­ta­te las­sen sich ver­än­dern, ohne dass sich das nach­träg­lich fest­stel­len lässt (FG Köln, Urteil vom 18.6.2015, 10 K 33/15). …

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Volkelt-Brief 7/2015

 

Volkelt-FB-01GmbH-Ver­kauf: Was tun mit der Pen­si­ons­zu­sa­ge? – ein Ver­kaufs­hin­der­nis weni­ger + Betriebs­prü­fung: Die Prü­fungs-Schwer­punk­te für 2015 in NRW + Der Fall Tel­Da­Fax: Res­sort-Geschäfts­füh­rer pro­fi­tiert von Gerichts-Deal + GmbH-Recht: Gesell­schaf­ter darf Unter­la­gen ein­se­hen + Ärger­lich: Behör­de darf Fir­men-Fuhr­park auf Fahr­ten­buch ver­pflich­ten + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: immer schön Abstand hal­ten +  BISS

 

 

Dipl. Vw. Lothar Vol­kelt, Her­aus­ge­ber der Volkelt-Briefe

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Behörde darf Firmen-Fuhrpark auf Fahrtenbuch verpflichten

Kann der wegen Über­schrei­tung der zuläs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­keit um 41 Stun­den­ki­lo­me­ter gesuch­te Fah­rer nicht aus­fin­dig gemacht wer­den, dann ist die Behör­de berechtigt, …