Öffentliche Aufträge: Nicht nur Berater können gutes Geld verdienen + Geschäftsführer/Ausscheiden: Auf das Kleingedruckte kommt es an … + Geschäftsführer-Perspektive: Auf den Strompreis kommt es an + Wirtschafts-Trends: Was Geschäftsführer veranlassen müssen … + Digitales: Weniger Fleischkonsum – der Markt wächst + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Oktober 2019 + Neue Rechtslage: Befristung des Urlaubsanspruch + Folgen der EuGH-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung + Geschäftsführer-Firmenwagen: Steuerschädliche Verzögerung beim Fahrtenbuch + Geschäftsführer: Beendigung eines unwirksamen Anstellungsvertrages +
Schlagwort: Fahrtenbuch
Laut Finanzbehörden gilt ein elektronisches Fahrtenbuch als „zeitnah erfasst”, wenn der Fahrer den dienstlichen Fahrtanlass (Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner) innerhalb eines Zeitraums von bis zu sieben Kalendertagen nach Abschluss der jeweiligen Fahrten in einem Webportal einträgt und die übrigen Fahrten dem privaten Bereich zuordnet. Damit sind die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Fahrtenbuchs erfüllt. Diese 7‑Tage-Regel sollten Sie also unbedingt einhalten (BMF-Schreiben v. 4.4.2018, IV C 5 – S 2334/18/10001).
Viele Firmenwagen sind mit einer sog. Telematiktechnik zur Ortung ausgestattet, mit der auch sämtliche Fahrten automatisch aufgezeichnet werden können. Achtung: Diese Aufzeichnungen entsprechen nicht den Vorgaben, wie sie vom Finanzamt für die Führung eines Fahrtenbuches verlangt werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Daten nachträglich nicht verändert werden können – das ist in vielen Telematik-Systemen allerdings nicht gewährleitstet. Prüfen Sie die Angaben des Herstellers – im Zweifel sollten Sie den Steuerberater einbeziehen (FG Niedersachsen, Urteil v. 23.1.2019, 3 K 107/18).
Volkelt-Brief 50/2017
Gut gemacht: Prämien nur mit Rückzahlungs-Garantie + Geschäftsführer-Gehalt: Die neuesten Zahlen aus dem Großhandel + Digitalisierung: Können Ihre Kunden schon mit Bitcoin zahlen? + Vorbereitung 2018: Änderungen des GmbH-Gesellschaftsvertrages + GmbH/Steuer: Neues BMF-Schreiben zum Verlustabzug + Know-How-Förderung für IT-Firmen: 4.0‑Kompetenzzentrum + Geschäftsführer-privat: Firmenwagen – falsch geschummelt fällt auf
BISS … die Wirtschaft-Satire
Weil der Geschäftsführer einer GmbH zum Nachweis seiner Privatfahrten in den Jahren 2003 bis 2006 ein Formularbuch verwendete, das erst nach den strittigen Jahren in den Handel gekommen war, versagte das Finanzamt die steuerliche Anerkennung als Fahrtenbuch und besteuerte den privaten Nutzungsanteil für den geleasten Maserati (Anschaffungskosten: 116.000 EUR) nach der 1%-Methode. Fazit: Auf keinen Fall zur Nachahmung empfohlen – ggf. droht zusätzlich ein Verfahren wegen Betrugs und Urkundenfälschung (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 13.11.2017, 5 K 1391/15).
Die meisten Geschäftsführer und Firmenwagen-Fahrer haben zum Automobil ein eher pragmatisches Verhältnis. Nach einer Umfrage unter 380.000 Arbeitnehmern fahren 45.000 von ihnen einen Firmenwagen, fast jeder 8. Arbeitnehmer. Bevorzugt im Großhandel und im Baubereich, also in Branchen, in denen man/frau viel unterwegs ist. Interessantes Detail: Der Autopreis entspricht etwa einem halben Brutto-Jahresgehalt. Wie halten Sie es mit dem Status-Symbol Firmenwagen? …
Volkelt-Brief 33/2015
Behörden: Einspruch und Klage gegen das FA lohnen immer öfter + Finanzamt: Betriebsunterbrechungsversicherung im Visier – jetzt nachbessern + GmbH-IT: Was müssen Sie beim Umstieg auf Windows 10 beachten + GmbH-Finanzen: Einsparpotenzial „bargeldloses Unternehmen“ + Arbeitsrecht: Vor Gericht müssen Sie konsequent bleiben + Steuernachweis: Diktiergerät ist kein Fahrtenbuch + Bürokratie: Die neuen Dokumentationspflichten der Arbeitszeiten sind amtlich + BISS …
Diktiert der Geschäftsführer zu Beginn und zum Ende der Fahrt die vorgeschriebenen Daten auf Kassette und trägt er diese Daten anschließen in eine Excel-Tabelle ein, genügt das nicht den Voraussetzungen für ein ordnungsgemäß zu führendes Fahrtenbuch. Begründung: Diese Diktate lassen sich verändern, ohne dass sich das nachträglich feststellen lässt (FG Köln, Urteil vom 18.6.2015, 10 K 33/15). …
Volkelt-Brief 7/2015
GmbH-Verkauf: Was tun mit der Pensionszusage? – ein Verkaufshindernis weniger + Betriebsprüfung: Die Prüfungs-Schwerpunkte für 2015 in NRW + Der Fall TelDaFax: Ressort-Geschäftsführer profitiert von Gerichts-Deal + GmbH-Recht: Gesellschafter darf Unterlagen einsehen + Ärgerlich: Behörde darf Firmen-Fuhrpark auf Fahrtenbuch verpflichten + Geschäftsführer unterwegs: immer schön Abstand halten + BISS …
Dipl. Vw. Lothar Volkelt, Herausgeber der Volkelt-Briefe
Kann der wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 41 Stundenkilometer gesuchte Fahrer nicht ausfindig gemacht werden, dann ist die Behörde berechtigt, …