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Geschützt: Volkelt-Brief 24/2021

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Geschützt: Volkelt-Brief 17/2021

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Volkelt-Brief 09/2020

Aus­sich­ten: Coro­na ver­mas­selt das Wirt­schafts­jahr + Im Über­blick: Wich­ti­ge GmbH-Urtei­le aus 2019 + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Das Ende der minis­te­ri­el­len Aus­nah­me-Erlaub­nis + Trend/Compliance: Was SIE noch wis­sen soll­ten … + Digi­ta­les: Die neu­en Weara­bles + Chef­sa­che PR: Was tun gegen Fake-News? + Arbeitsrecht/Haftung: Aus­künf­te des Arbeit­ge­bers müs­sen ein­deu­tig und voll­stän­dig + Geschäfts­füh­rer-Ver­trag: Ist kein „indi­vi­du­el­ler Arbeits­ver­trag” + Men­schen: Eine Frau­en­quo­te auch für den Vor­stand + Fir­men-Die­sel: Auch das OLG Saar­brü­cken bestä­tigt Her­stel­ler­haf­tung +Kom­mu­na­le GmbHs: Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter immer transparenter

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Geschäftsführer-Vertrag: Ist kein „individueller Arbeitsvertrag”

Laut Euro­päi­schem Gerichts­hof (EuGH) ist der Anstel­lungs­ver­trag mit dem GmbH-Geschäfts­füh­rer nicht als sog. „indi­vi­du­el­ler Arbeits­ver­trag” ein­zu­stu­fen, wenn der die Bedin­gun­gen des Ver­tra­ges selbst bestim­men kann oder tat­säch­lich bestimmt und wenn er die Kon­trol­le bzw. Auto­no­mie in Bezug auf das Tages­ge­schäft der GmbH und die Durch­füh­rung der eige­nen Auf­ga­ben hat. Das gilt auch dann, wenn die Gesell­schaf­ter der GmbH den Ver­trag (jeder­zeit) been­den kön­nen (EuGH, Urteil v. 11.4.2019, C‑603/17).

Das hat Fol­gen für die ver­trag­li­che Ein­bin­dung des (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rers. Ent­schei­dend ist sei­ne tat­säch­li­che „Macht­fül­le” – so wie es sich aus den kon­kre­ten ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen erge­ben. Wie­weit gibt es Wei­sungs­rech­te? Wie umfang­reich ist der Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te? Gibt es Ein­grif­fe der Gesell­schaf­ter in das Tages­ge­schäft? Der Fremd-Geschäfts­füh­rer in arbeit­neh­mer­ähn­li­cher Abhän­gig­keit kann dar­aus umge­kehrt zusätz­li­chen Rechts­schutz ableiten
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GmbH/Europa: Was kommt nach dem Brexit?

Der Brexit ist da. Aber viel ändern wird sich vor­erst nicht. Wie bereits in den letz­ten Mona­ten und Jah­ren müs­sen die Moda­li­tä­ten des Aus­stiegs noch im Detail ver­han­delt wer­den. Es ist also immer noch nicht abseh­bar, ob es Han­dels­be­schrän­kun­gen oder neue exter­ne Vor­ga­ben für Unter­neh­men geben wird, die nach Groß­bri­tan­ni­en expor­tie­ren. Exper­ten gehen davon aus, dass die Zeit­vor­ga­be bis 31.12.2020 nicht aus­rei­chen wird. Zumal Pre­mier­mi­nis­ter Boris John­son einen „har­ten” Ver­hand­lungs­kurs vor­ge­ge­ben hat – was das auch hei­ßen mag. Hier sind die Rol­len noch nicht ver­teilt und nicht absehbar.

Zu beach­ten ist aller­dings bereits jetzt schon eine Vor­ga­be aus Lon­don, die sich in der Pra­xis unmit­tel­bar aus­wir­ken kann und wird. So hat Pre­mier­mi­nis­ter John­son klar­ge­stellt, dass sich Groß­bri­tan­ni­en nicht (mehr) an die Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) hal­ten wird. Abseh­bar ist, dass das die Wett­be­werbs­si­tua­ti­on der Rest-euro­päi­schen Staa­ten schwä­chen wird. Im Wesent­li­chen sind das Nach­tei­le, die sich durch zusätz­li­che büro­kra­ti­sche Vor­schrif­ten erge­ben. Und zwar dann, wenn der EuGH eine Umset­zung neu­er Rechts­vor­schrif­ten für ganz Euro­pa durch­set­zen wird. Davon beson­ders betrof­fen sein wer­den deut­sche Unter­neh­men. Erfah­rungs­ge­mäß setzt die deut­sche Poli­tik EU-Vor­ga­ben aus­ge­spro­chen gründ­lich um. Hier eini­ge Bei­spie­le, wo und wie die EuGH-Recht­spre­chung in kon­kre­te Poli­tik umge­setzt wer­den muss:

Betrifft … Fol­gen der EuGH-Rechtsprechung Umset­zung in deut­sches Recht Quel­le
Arbeits­zei­ten Der EuGH hat ent­schie­den, dass die Arbeits­zei­ten aller Mit­ar­bei­ter voll­stän­dig und lücken­los doku­men­tiert wer­den müs­sen. Nur dann ist sicher­ge­stellt, dass die Vor­ga­ben zur Arbeits­zeit ein­ge­hal­ten und kon­trol­liert wer­den können. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS; SPD-Minis­ter Hubert Heil) lässt der­zeit die recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen prü­fen. Dazu müs­sen eini­ge Vor­schrif­ten in den Arbeits­ge­set­zen geän­dert wer­den (vgl. dazu Nr. 21/2019). EuGH, Urteil v. 14.5.2019, c‑55/18
Defi­zi­tä­rer Geschäfts­be­trieb einer GmbH Aus­gleich von Dau­er­ver­lus­ten als unzu­läs­si­ge staat­li­che Subventionierung Bestä­tigt der EuGH die­se Rechts­la­ge, wird das für kom­mu­na­le GmbHs zu enor­men Steu­er­nach­zah­lun­gen füh­ren (vgl. Nr. 45/2019). BFH, Beschluss v. 13.3.2019, I R 18/19
Auto­bahn- Maut Der EuGH hat die deut­schen Vor­ga­ben für die Erhe­bung einer Auto­bahn-Maut aus­ge­bremst – u. U. mit gro­ßen finan­zi­el­len Aus­wir­kun­gen für die Infrastruktur. Ein stre­cken­be­zo­ge­nes Maut-Modell wird von den zustän­di­gen Minis­te­ri­en geprüft und angestrebt. EuGH, Urteil v. 18.08.2019, C‑591/17
Kün­di­gungs­schutz für den Fremd–                 Geschäftsführer Laut EU-Richt­li­nie 2003/88/EG (Dano­sa-Ent­schei­dung des EuGH) ist der Fremd-Geschäfts­füh­rer Arbeitnehmer. Hier bleibt abzu­war­ten, ob es zu einem wei­te­ren Ver­fah­ren vor dem EuGH kommt. Fol­ge: Der GF genießt u. U. auch Kündigungsschutz EuGH, Urteil v. 11.11.2010, C 232/09

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Mitarbeiter: BMAS bereitet „lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten” vor

Nach dem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) zur Erfas­sung und Auf­zeich­nung der Arbeits­zei­ten der Arbeit­neh­mer hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) ers­te Schrit­te zur Umset­zung in deut­sches Arbeits­recht ein­ge­lei­tet. Ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten des Pas­sau­er Rechts­wis­sen­schaft­lers Frank Bay­reu­ther stellt dazu fest: „Das deut­sche Recht kennt der­zeit kei­ne gene­rel­le Ver­pflich­tung aller Arbeit­ge­ber, die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Beschäf­tig­ten auf­zu­zeich­nen”.  Bis­lang müs­sen in Deutsch­land nur Über­stun­den und Sonn- und Fei­er­tags­ar­beit doku­men­tiert wer­den. Nach dem EuGH-Urteil sol­len Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet wer­den, die gesam­te Arbeits­zeit der Beschäf­tig­ten sys­te­ma­tisch zu erfas­sen (vgl. Nr. 21/2019 zum EuGH, Urteil v. 14.5.2019, C‑55/18).

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Volkelt-Brief 40/2019

Öffent­li­che Auf­trä­ge: Nicht nur Bera­ter kön­nen gutes Geld ver­die­nen + Geschäftsführer/Ausscheiden: Auf das Klein­ge­druck­te kommt es an … + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Auf den Strom­preis kommt es an + Wirt­schafts-Trends: Was Geschäfts­füh­rer ver­an­las­sen müs­sen … Digi­ta­les: Weni­ger Fleisch­kon­sum – der Markt wächst Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Okto­ber 2019 + Neue Rechts­la­ge: Befris­tung des Urlaubs­an­spruch + Fol­gen der EuGH-Recht­spre­chung zur Arbeits­zeit­er­fas­sung + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Steu­er­schäd­li­che Ver­zö­ge­rung beim Fahr­ten­buch + Geschäfts­füh­rer: Been­di­gung eines unwirk­sa­men Anstel­lungs­ver­tra­ges

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Folgen der EuGH-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung

Unter­des­sen haben sich zahl­rei­che Arbeits­rechts-Exper­ten, Poli­ti­ker und Gewerk­schaft­ler zur EuGH-Recht­spre­chung zur voll­stän­di­gen Arbeits­zeit­er­fas­sung zu Wort gemel­det. Fazit: Die neue Rechts­la­ge wird auch zu einer Anpas­sung der deut­schen Vor­schrif­ten für die Arbeits­zei­ten (ArbZG) füh­ren (vgl. dazu unse­re Bericht­erstat­tung aus Nr. 21/2019 zum EuGH, Urteil v. 14.5.2019, c‑55/18).

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Volkelt-Brief 29/2019

Ner­vi­ge Mit­ar­bei­ter: Wie umge­hen mit der Smart­phone-Sucht? + Neu­aus­rich­tung des Geschäfts­mo­dells: So geht exter­ne Bera­tung Digi­ta­les: So schrei­ben sich die neu­en Erfolgs­ge­schich­ten (XII) + Nach­fol­ge: Vor­sicht bei der Über­tra­gung von GmbH-Antei­len mit Grund­ver­mö­gen + GmbH/Marketing: Nächs­te Run­de um Influen­cer-Wer­bung Neben­job: Geschäfts­füh­rer im Auf­sichts­rat darf kei­ne Mehr­wert­steu­er berech­nen Büro­kra­tie: KSV-Bei­trag bleibt 2020 unver­än­dert + GF/Ausscheiden: Vage Zusa­ge auf Abfin­dung für den Geschäfts­füh­rer ist „bin­dend” + Zah­len: GmbH und UG wei­ter auf dem Vormarsch

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Nebenjob: Geschäftsführer im Aufsichtsrat darf keine Mehrwertsteuer berechnen

Wer als Auf­sichts­rat (Bei­rat) für ein Unter­neh­men kon­trol­lie­rend tätig wird und dafür eine regel­mä­ßi­ge Ver­gü­tung erhält, kann sei­ne Leis­tun­gen nicht inkl. Mehr­wert­steu­er ver­rech­nen. Das hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) jetzt für den Fall eines nie­der­län­di­schen Auf­sichts­rats ent­schie­den. Das gilt  auch für Deutsch­land und für alle Geschäfts­füh­rer, die neben­be­ruf­lich in den Aufsichtsrat/Beirat eines Unter­neh­mens beru­fen sind (EuGH, Urteil v. 13.6.2019, C 420/18).