Bis zum 30.6.2016 muss das neue Erbschaftsteuergesetz verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sein. Geschieht das nicht, können die Finanzbehörden keine Erbschafteuer mehr erheben – so die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Stand der Dinge ist: Im September hatte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf im Bundestag vorgelegt. Anschließend hat der Bundesrat eine Stellungsnahme dazu vorgelegt. Umstritten sind: Die neue Definition des Verwaltungsvermögens, die neuen Regelungen zu den Verschonungsregelungen, Ausnahmeregelungen für Familienunternehmen und die Erweiterung der sog. Lohnsummenregelung, die Voraussetzung für die Anwendung der Verschonungsregelungen sind. Dabei liegen die Vorstellungen der Beteiligten nach wie vor weit auseinander. Völlig unklar ist, ob es schlussendlich zu einer zusätzlichen steuerlichen Belastung der kleineren und mittelgroßen Betriebe kommen wird. …
Schlagwort: Erbschaftssteuer
Das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungssteuer hat im ersten Quartal 2014 gegenüber dem Vorjahres-Zeitraum um 30,5 % zugelegt. Was bedeutet das?
Das in vielen Freiberufler- und Unternehmensberatungs-GmbHs praktizierte sog. Manager Modell kommt nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vor den Bundesfinanzhof (BFH). Hintergrund: …
Unternehmensnachfolger, die einen Kredit aufnehmen müssen oder Vermögen veräußern müssen, um die festgesetzte Erbschaftsteuer zu zahlen, haben ab sofort ein Recht auf …
Volkelt-Brief 01/2014
Themen heute: Die (simplen) Tricks der Unternehmensberater + Erbschaftssteuer: Bei leerer Kasse müssen Sie nicht zahlen + Neu im Geschäft: Wie Sie als Geschäftsführer richtig einsteigen + Die aktuellen GmbH-Plandaten Januar 2014 + Gesellschafter-Darlehen: Es geht auch ohne Sicherheiten + GmbH-Anteils-Übertragung: Manager-Modell kommt auf den Prüfstand + GmbH-Recht: Private GmbH darf keine Behörden-Bescheide verschicken + BISS …