Werden Bareinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse erfasst, erfordert dies auch im Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung die tägliche Erstellung eines Z‑Bons. Weisen die Z‑Bons technisch bedingt keine Stornierungen aus, liegt ein schwerer formeller Fehler der Kassenaufzeichnungen vor, der die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nötig macht. Die Richtsatzschätzung ist eine anerkannte Schätzungsmethode. Soweit die grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung der Richtsatzschätzung in einem Revisionsverfahren überprüft werden soll, bedarf es daher im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch der (umfassenden) Darlegung kritischer Literaturansichten (BFH, Urteil v. 8.8.2019, X B 117/18).
Schlagwort: elektronische Kasse
Volkelt-Brief 41/2019
Riskant: Geschäftsführung in Zeiten der Rezession + Plan B: KUG gibt es auch für kleinere Unternehmen + Compliance: Großes „Achtung“ … für Geschäftsführer im Konzern + Unternehmens-Recht: Das kommt … das müssen Sie veranlassen … + Digitales: Neue Plattform für Bauaufträge und Immobilien-Ausstatter + GmbH/Recht: Wie der Versammlungsleiter manipulieren kann + GmbH/Recht: Vertretung der GmbH auf der WEG-Eigentümerversammlung + GmbH/Steuer: Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen + Finanzen: Gestundete Gesellschafter-Forderung wird zum Darlehen + Bürokratie: Mehr Zeit für die Kassenumstellung
Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) mitteilt, haben sich die Vertreter von Bund und Ländern darauf geeinigt, den Termin für die geplanten Kassenumstellung für Händler und Gastronomen zu verschieben. Insgesamt geht es um 2,1 Millionen Registrierkassen, die eigentlich bis zum 1.1.2020 umgestellt werden müssen. Bis Ende September 2020 wird aber nicht beanstandet, wenn die Kasse noch nicht umgerüstet ist.
Ab dem Jahr 2020 müssen Registrierkassen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem und einem zertifizierten Sicherungssystem ausgerüstet sein. Damit sind Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung nicht mehr oder fast nicht mehr möglich. Kritisiert werden die hohen Umstellungskosten für Großbetriebe, den Einzelhandel und die Gastronomie. Auch die sehr kurz bemessene Übergangsfrist steht in der Kritik. Die Bundesregierung sieht sich im Zeitplan, so dass die Umstellung bis zu diesem Zeitpunkt dann auch durchgesetzt wird.
Volkelt-Brief 15/2019
Geschäftsführer-Job: Wie steht es bei Ihnen mit Know-How/Aus- und Weiterbildung? + Der Steuerprüfer vor der Tür: Die Checkliste für den Ernstfall + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (I) + GmbH/Steuer: Nicht jeder Schätz-Gewinn ist eine vGA + GmbH/Finanzen: Vorgaben für die Kassenbuchführung + KV-Beitrag: Keine Entlastung bei den Betriebsrenten in Sicht + GF/Haftung: Landgericht Frankfurt verschont Neckermann-Geschäftsführung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 26/2018
Handel/Zölle: Von den Vorboten zur echten Krise + GmbH-Gestaltungen: Wie Sie „Sonderregelungen“ für sich nutzen können + Digitales: Die Dienstleistungs-Branche gibt den Takt vor + Geschäftsführer-Urlaub: Gute Vorbereitung schützt vor Pannen + GmbH/Steuern: Geschäftsführer-Haftung in Eigenverwaltung + Geschäftsführer-Firmenwagen: Lamboghini Aventator nur ausnahmsweise + Kleine GmbH/UG müssen den Jahresabschluss 2017 erstellen + Betriebsprüfung/FA: Neue Vorgaben für FA-Nachzahlungszinsen + Interessant: Technische Sicherheitsstandards für elektronische Kassensysteme
BISS … die Wirtschaft-Satire
Volkelt-Brief 17/2017
Internet: Was bringt die neue GmbH-Domain? + Geschäftsführer-Gehalt: Mehr Steuer-Probleme in der Familien-GmbH + 2‑Personen-GmbH: Ein Gesellschafter pocht auf Gewinn-Auszahlung + Geschäftsführer-Eignung: Strafen werden zusammengerechnet + Elektronische-Kasse: Gericht bestätigt Schätzbefugnis des FA + GF-Vorsorge: BFH bestätigt Überversorgungsprüfung + BISS …
Nach Monate langem Ringen um die Einführung elektronischer, manipulationssicherer Kassensysteme für Bargeldgeschäfte (Gastronomie, Einzelhandel usw.) stehen jetzt die Eckdaten für die neuen gesetzlichen Vorgaben. Wichtig: Der Gesetzgeber räumt großzügige Übergangslösungen ein. Danach gilt: …