Schlagwort: D & O Versicherung
Volkelt-Brief 30/2017
Vorbild Führung: Unangenehmes muss auch angepackt werden + Wenn nichts mehr geht: Wie Sie als Geschäftsführer die Handlungshoheit behalten + Das neue Wettbewerbsregister: So bereiten Sie Ihre GmbH darauf vor + Haftung: Warum Sie jetzt Ihre D & O‑Versicherung nachbessern müssen + Vorsteuererstattung: Kopie + Kopie = Original + In diesen Branchen brauchen Sie für einen (Anteils-) Verkauf eine Genehmigung + GmbH-Finanzen: Go digital für KMU und Handwerker-GmbHs + BWL: Neue BMF-Vorgaben für Tochtergesellschaften und Betriebsstätten.
BISS … die Wirtschaft-Satire
GmbH-Geschäftsführer müssen für ihre Fehler einstehen. Viele Kollegen sichern sich – soweit es geht – dagegen ab. Entweder mit einer D & O – Versicherung oder mit besonderen vertraglichen Vereinbarungen, z. B. als Zusatz im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag (vgl. Nr. 28/2017). Zur Zulässigkeit solcher Vereinbarungen gibt es ein Urteil des OLG Hamm. Dabei ging es um ein sog. Verfallklausel.
Dazu das Gericht: …