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Geschützt: Volkelt-Brief 01/2021

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Volkelt-Brief 30/2017

Vor­bild Füh­rung: Unan­ge­neh­mes muss auch ange­packt wer­den + Wenn nichts mehr geht: Wie Sie als Geschäfts­füh­rer die Hand­lungs­ho­heit behal­ten + Das neue Wett­be­werbs­re­gis­ter: So berei­ten Sie Ihre GmbH dar­auf vor + Haf­tung: War­um Sie jetzt Ihre D & O‑Versicherung nach­bes­sern müs­sen + Vor­steu­er­erstat­tung: Kopie + Kopie = Ori­gi­nal + In die­sen Bran­chen brau­chen Sie für einen (Anteils-) Ver­kauf eine Geneh­mi­gung + GmbH-Finan­zen: Go digi­tal für KMU und Hand­wer­ker-GmbHs + BWL: Neue BMF-Vor­ga­ben für Toch­ter­ge­sell­schaf­ten und Betriebsstätten.

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Haftung: Warum Sie jetzt Ihre D & O‑Versicherung nachbessern müssen

 

GmbH-Geschäfts­füh­rer müs­sen für ihre Feh­ler ein­ste­hen. Vie­le Kol­le­gen sichern sich – soweit es geht – dage­gen ab. Ent­we­der mit einer D & O – Ver­si­che­rung oder mit beson­de­ren ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen, z. B. als Zusatz im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag (vgl. Nr. 28/2017). Zur Zuläs­sig­keit sol­cher Ver­ein­ba­run­gen gibt es ein Urteil des OLG Hamm. Dabei ging es um ein sog. Verfallklausel.

Dazu das Gericht: …