Seit 2008 gilt die sog. Zinsschranke (§ 8a KStG). Danach sind Zinsen für betriebliche Darlehen nur noch begrenzt als Betriebsausgaben absetzbar (BMF-Schreiben IV C 7 – S 2742‑a/07/10001). Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Zinsschranke aus den folgenden Gründen für überprüfungswürdig (BFH, Beschluss vom 14.10.2015, I R 20/15): …
Schlagwort: BFH
Volkelt-Brief 07/2016
Geschäftsführung: Kein Job für Angsthasen + GmbH-Steuern: Neue Urteile der Finanzgerichte + Geschäftsführer-Gehalt: Tantieme-Anteil sinkt auf Tiefststand + E‑Mail vom Chef: Neue Methoden im Internet-Betrug + Vorsorge: Geschäftsführer-Altersversorgung wird entlastet + Steuer: Geschäftsführer-Firmenwagen ist keine Lizenz zur Steuerbefreiung + Arbeitskosten: Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechnen + BISS …
Kaum kommt das Geschäftsjahr 2016 in die Gänge, müssen sich die Steuerberater von GmbHs wieder auf Neuerungen im Besteuerungsverfahren einstellen. Im Januar hat der Bundesfinanzhof gleich 2 wichtige Urteile veröffentlicht, die auch Sie als davon betroffener Geschäftsführer einer GmbH kennen sollten. Im Einzelnen gilt: …
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Beratungs-GmbH gönnte sich einen Maserati als Firmenwagen. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Berater ging er (zu selbstverständlich) davon aus, dass „ein Augenschein-Beweis“ dafür ausreichen müsste, dass der Wagen ausschließlich geschäftlich und nicht privat genutzt wird. Diese Art Beweisführung hat vor dem Bundesfinanzhof keinen Bestand. Der Geschäftsführer musste seinen privaten Nutzungsanteil nachträglich versteuern (BFH, Beschluss vom 30.9.2015, I B 85/14). …
Volkelt-Brief 06/2016
Geschäftsführer-Haftung: Die „Kleinen” hängen – der Freispruch für die Daimler-Benz AG ? + Firmenwagen: Auch das Finanzamt muss Beweise bringen + Flüchtlinge: Ab wann dürfen Sie wen einstellen? + Bargeld: GmbHs mit Bargeschäft müssen Kassensoftware updaten + GmbH-Zuschuss: Ihr Berater kann für Ihre GmbH bürgen – und den Verlust absetzen + Internet-Marketing: Amazon-Weiterempfehlungsfunktion taugt nicht für Werbezwecke + Gläsern: Kein Tabu für Geschäftsführer-Gehälter in kommunalen GmbHs + BISS …
Sind im Haushalt des Geschäftsführers private Pkw verfügbar, kann der Geschäftsführer die Lohnsteuer für den Firmenwagen einsparen, wenn er Fahrtenbuch führt und damit nachweist, dass keine privaten Fahrten mit dem Pkw unternommen werden. Für einen repräsentativen Firmenwagen (z. B. Audi A 6 mit Anschaffungskosten von 80.000 €) spart der Geschäftsführer damit Monat für Monat bis zu 400 EUR Lohnsteuer. …
Volkelt-Brief 05/2016
Nachgetreten: Wie der Fall Hoeneß die Finanzbehörden stark gemacht hat + Risikogeschäfte: Finanzverwaltung muss Verluste verrechnen + Pflichtveröffentlichung: Keine Ausnahme für Unternehmergesellschaften + Zweipersonen-GmbH: Der schnellere Gesellschafter hat die bessere Karten + Geschäfte: Öffentliche Ausschreibungen noch gezielter nutzen + GmbH-Recht: Eingezogener GmbH-Anteil „geht unter” + Geschäftsführer unterwegs: Der Handy-Akku ist leer + GmbH-Finanzen: Überhöhte Gehaltszahlungen an den Senior + BISS …
Viele GmbHs hatten und haben Probleme, ihre liquiden Mittel sinnvoll anzulegen. Die Zinsen sind im Keller. Das Stehenlassen auf einem fest verzinsten Konto deckte und deckt gerade einmal die ohnehin kaum existierende Inflationsrate. Bessere Anlagen sind in Regel risikobehaftet. Viele Anlagen binden das Geld zudem zu lange. Viele Geschäftsführer sind aus diesem Grund zu einer gemischten Anlage übergegangen. Dabei wird ein Teil der nicht benötigten Liquidität vorrätig gehalten, ein Teil in festverzinsliche Wertpapiere mit kurzen Laufzeiten angelegt und ein Teil in Risiko behaftete Anlageformen. …
Ist der Geschäftsführer einer Tochter-GmbH naher Angehöriger eines Kommanditisten der Muttergesellschaft (hier: GmbH & Co. KG), kann das Finanzamt eine überhöhte Gehaltszahlung als vGA bewerten und als Kapitelerträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG) versteuern (BFH, Urteil vom 22.10.2015, IV R 7/13). …
GmbH-Gesellschafter, die zu 25 % und mehr beteiligt sind oder zu 1 % und beruflich für die GmbH tätig sind (Geschäftsführer) werden auf Antrag nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Folge: 60 % der Gewinnausschüttungen werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. 40 % des ausgeschütteten Gewinns bleibt steuerfrei. Das rechnet sich immer dann, wenn der Gesellschafter einem niedrigen Steuersatz unterliegt bzw. wenn er mit einem Verlustausgleich oder hohen Werbungskosten seine Steuern drücken kann. Im Einzelfall ist Ihr Steuerberater gefordert. …