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GmbH-Steuern: Übertragung eines GmbH-Anteils für 0 €

Bei der Über­tra­gung eines wert­lo­sen GmbH-Anteils ohne Ent­gelt zwi­schen frem­den Drit­ten ist in der Regel eine Ver­äu­ße­rung anzu­neh­men. Achtung: … 

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GmbH-Grundstücksverkauf: Kostet immer Grunderwerbsteuer

Ver­kauft eine GmbH (juris­ti­sche Per­son des Pri­vat­rechts) ein Grund­stück oder eine Immo­bi­lie an einen öffent­li­chen Trä­ger (hier: Land­kreis), dann ist die­ser Vorgang … 

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Wahlkampf: Obergrenzen auch für Geschäftsführer-Gehälter

Sie erin­nern sich: Im Jahr 2003 hat der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) die sog. 25 % – Regel für Tan­tie­me-Zah­lun­gen an den GmbH-Geschäfts­füh­rer gekippt (BFH, Urteil vom 4.6.2003, I R 24/02). Damit war der Weg frei, dass sich Geschäfts­füh­rer mehr als 25 % ihres Gehal­tes als Gew­inn­tan­tie­me aus­zah­len konn­ten, ohne dass das Finanz­amt die­se Zah­lung als ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung zusätz­lich besteu­ern konn­te. Aus betriebs­wirt­schaft­li­cher Sicht war die­ses Urteil ein Mei­len­stein hin zur Leis­tungs­ver­gü­tung. Vie­le GmbH-Gesell­schaf­ter (-Geschäfts­füh­rer) haben die­se Mög­lich­keit genutzt und somit ihre GmbH zugleich vor hohen Fest­ge­halts-Ansprü­chen des Geschäfts­füh­rers in wirt­schaft­lich schlech­ten Zei­ten geschützt.

Jetzt – wie zuletzt zur Bunds­tags­wahl 2013 (vgl. Nr. 28/2012) – for­miert sich wie­der die Front … 

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ACHTUNG – neue Rechtslage: Wohnen in der GmbH-Immobilie

Für alle Geschäfts­füh­rer unan­ge­neh­me Begleit­erschei­nung der jeweils neu­es­ten BFH-Recht­spre­chung ist: Die Finanz­be­hör­den wis­sen dann ganz genau, wie Sie es anpa­cken müs­sen, um Feh­ler in der Steu­er­erklä­rung zu fin­den. So wie jetzt beim Woh­nen in der GmbH-Immo­bi­lie – ein belieb­tes Steu­er­spar-Modell für Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer von klei­ne­ren GmbHs. Danach gilt: „Der Geschäfts­füh­rer (pri­vat) muss min­des­tens eine Mie­te zah­len, die die Kos­ten der GmbH für den Kauf und die Unter­hal­tung der Immo­bi­lie deckt und zusätz­lich einen ange­mes­se­nen Gewinn­auf­schlag bringt“ (BFH, Urteil vom 27.7.2017, I R 12/15).

Ach­tung:

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Volkelt-Brief 48/2016

Volkelt-FB-01ACHTUNG – neue Rechts­la­ge: Woh­nen in der GmbH-Immo­bi­lie + Geschäfts­füh­rer-Com­pli­ance: Die neue Arbeits­stät­ten­ver­ord­nung + Indus­trie-GmbHs: Neue Ver­gleichs­zah­len für die Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter + Der Fall WCCB: Geschäfts­füh­rer haf­tet nur für Teil-Dar­le­hen GmbH-Ver­kauf: Pen­si­ons­zu­sa­ge gegen Ablö­se­zah­lung + BISS

 

 

 

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Volkelt-Brief 46/2016

Volkelt-FB-01US-Markt: Mit Qua­li­tät und Refe­ren­zen gegen Paro­len + Alters­vor­sor­ge: Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer müs­sen sich beei­len + Hand­wer­ker-GmbHs: Neue Ver­gleichs­zah­len für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter + Kon­flik­te in der GmbH: So geht kon­struk­ti­ve Streit­kul­tur + GmbH-Recht: Frist für Ände­rung des Gesell­schafts­ver­tra­ges + BISS

 

 

 

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Altersvorsorge: Gesellschafter-Geschäftsführer müssen sich beeilen

Nach wie vor ist die Pen­si­ons­zu­sa­ge für den Geschäfts­füh­rer eine gute Form der Zukunfts­si­che­rung. Damit ist es mög­lich, Bei­trä­ge zur Zukunfts­si­che­rung als Betriebs­aus­ga­ben anzu­set­zen und mit einer Rück­stel­lung den steu­er­pflich­ti­gen Gewinn der GmbH zu drü­cken. Jetzt hat der BFH ein wich­ti­ges Grund­satz­ur­teil zur Erdie­nensdau­er ent­schie­den. Dass betrifft alle beherr­schen­den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die älter sind und noch kei­ne Pen­si­ons­zu­sa­ge zur Siche­rung ihrer Alters­ein­künf­te ver­ein­bart haben (BFH, Urteil vom 20.7.2016, I R 33/15). Danach gilt: … 

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Volkelt-Brief 44/2016

Volkelt-FB-01US-Wahl: Das Geschäft wird schwie­ri­ger, der US-Markt abge­schot­te­ter + Büro­kra­tie: Neue Pflich­ten zur sog. nicht­fi­nan­zi­el­len Bericht­erstat­tung + Betriebs­kon­trol­len: Mehr Rech­te für Zoll- und Lan­des­be­hör­den + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Zeit­wert­kon­to statt Pen­si­ons­zu­sa­ge + Stra­te­gie: Betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung wird kom­plett umge­baut + Haf­tung: Fal­sche Anga­ben des Geschäfts­füh­rers bei einer Kapital­erhöhung + GmbH-Recht: Mit dem Bera­ter in die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung + BISS

 

 

 

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Scheidungsfolgekosten sind keine außergewöhnliche Belastung

Kos­ten, die durch die ver­gleichs­wei­se Bei­le­gung der Strei­tig­kei­ten über die elter­li­che Sor­ge für die gemein­sa­men Kin­der, das Umgangs­recht und den Kin­des­un­ter­halt, den Ehe­gat­ten­un­ter­halt ein­schließ­lich teil­wei­sen Unter­halts­ver­zichts, den Zuge­winn sowie den Haus­rat und das Ein­fa­mi­li­en­haus ent­stan­den sind, sind nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen zu berück­sich­ti­gen (BFH, Urteil vom 28.4.2016, VI R 15/15). …

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Volkelt-Brief 39/2016

Volkelt-FB-01VW-Die­sel-Affä­re: Wirt­schafts­krieg um Markt­an­tei­le + Recht: Vor­schrif­ten für die kom­mu­na­le und die gemein­nüt­zi­ge GmbH + Füh­rungs­tech­ni­ken: Ohne Selbst­kri­tik geht es nicht + Mit­ar­bei­ter: Geschäfts­füh­rer hat die Per­so­nal-Hoheit in der GmbH + Bilanz: Rück­la­ge für den Erwerb einer GmbH-Betei­li­gungSteu­er­fahn­dung: Aus­künf­te über Wer­be­an­zei­gen in der Pres­se + Mit­ar­bei­ter: Füh­rungs­kräf­te sind kei­ne Moti­va­ti­ons­künst­ler + BISS