Fester Bestandteil jeder Betriebsprüfung in jeder GmbH ist das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers. Nach einem vorgegebenen Prüfungsschema wird dann geprüft, ob die vertragliche Grundlage stimmt (Vereinbarungen im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag) und ob einzelnen Gehaltsbestandteile (Festgehalt, Tantieme, Altersversorgung, Nebenleistungen) „angemessen” sind. Dabei kommt es regelmäßig zu Beanstandungen. Wir berichten regelmäßig über entsprechende Nachveranlagungen durch den Betriebsprüfer bzw. über dazu anhängige Verfahren vor den Finanzgerichten. In der Rückschau lässt sich sagen: Bis in die Jahre bis 2015/2016 gab es jährlich zahlreiche Finanzgerichts-Urteile, in denen Steuerbescheide mit zusätzlicher Körperschafts- und Gewerbesteuer wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen überhöhter Geschäftsführer-Gehaltszahlungen von den Richtern aufgehoben wurden und über die wir berichtet haben.
Auffällig: …