Immer wieder weigern sich deutsche Registergerichte GmbH-Anmeldungen (Gründung, Verschmelzung, Anteilsübertragung) einzutragen, wenn ein ausländischer Notar eingeschaltet wurde. Dabei ist es jahrlang geübte Rechtsprechung, dass gleichwertige ausländische Notariate in Deutschland anzuerkennen sind – das gilt anerkanntermaßen für Notariate in der Schweiz, Österreich, Niederlande usw.. In einem aktuellen Fall hat das Kammergericht Berlin-Brandenburg diese Rechtslage bestätigt (KG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 26.7.2018, 22 W 2/18).
Schlagwort: Ausland
Volkelt-Brief 40/2018
GmbH-Vermögen: Vorsichtsmaßnahmen 10 Jahre nach der Lehmann-Pleite + Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Neue Chancen im Vertragspoker (beim Ausscheiden) + Digitales: Die neuen Geschäftsmodelle im Gesundheitsmarkt (Health & Wellness) + Geschäftsführer privat Vorsorge-Zuschuss als (steuerbegünstigter) Sachlohn + GmbH-Recht: Registergericht muss Beurkundung im Ausland für GmbH-Einträge anerkennen + GmbH/Steuern(I): Fragen zur (Teil-) Abschaffung der Abgeltungssteuer + GmbH/Steuer (II): vGA mit Spätfolgen + Geld/Finanzen: Widerspruch gegen den IHK-Beitragsbescheid lohnt
BISS … die Wirtschaft-Satire
Das Bundeswirtschaftsministerium hat – die Medien haben darüber berichtet – neue Vorschriften für den Verkauf von Unternehmen/Unternehmensteilen ins (EU-) Ausland beschlossen. Die Einzelheiten dazu sind …
Geschäftsführer, die ihren Firmenwagen nach der 1%-Methode versteuern, können sich ab sofort auf ein Urteil des FG Düsseldorf berufen, wenn Sie für Zeiten erzwungener Nicht-Nutzung des Firmenwagens keine Lohnsteuer zahlen wollen. Das betrifft Zeiten, in denen Sie wegen einer gesundheitlicher Probleme (Krankenhausaufenthalt) oder z. B. längerer Abwesenheit wegen einer Auslandtätigkeit den Firmenwagen nachweislich nicht nutzen können (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.1.2017, 10 K 1932/16 E). …
Starbucks, Google und IKEA zeigen, wie man im internationalen Geschäft Steuern spart. Standorte, die hohe Gewinne erwirtschaften, zahlen …
Auch bei der Beurkundung eines GmbH-Anteils-Erwerbs im Ausland (vgl. Nr. 26/2013) ist der Notar verpflichtet, das …
Anzeigepflicht Formular
Funktionsverlagerungsverordnung
In der Funktionsverlagerungsverordnung regelt das Bunfesfinanzministerium, wie Verlagerungen und Teilverlagerungen von Unternehmen ins Ausland nach Einführung der sog. Wegzugsteuer behandelt werden + inkl. vieler Beispiele, etwa bei Verlagerung der Forschung, der Werbung, der Buchhaltung u.ä. Unternehmensfunktionen + im Detail wird hier aber noch nachgebessert + Ich halte Sie auf dem Laufenden …